Unigruppen

Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
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Studienplanreform

Ab WS 12/13 tritt ein neuer Studienplan in Kraft, welcher einige Verbesserungen für Bachelorstudierende an der WU mit sich bringt.

Der Senat der WU hat am Mittwoch, 25. Jänner 2012 einige tiefgreifende Änderungen der Studienrichtungen BaWiSo und BaWiRe beschlossen. Eine Reform der Bachelor-Studienpläne der WU war dringend notwendig. Die lange geforderten freien Wahlfächer werden in den meisten Studienrichtungen endlich wieder eingeführt, was mehr Diversität im Studium ermöglicht.

Schon lange bestand von Seiten der Studierenden der Wunsch nach einer Reform des ersten Abschnitts und nach einer Wiedereinführung der freien Wahlfächer. An der WU setzten sich unter anderem der VSStÖ und die Studienvertretung Volkswirtschaft jahrelang dafür ein. Nun scheint es so, als ob die Stimme der Studierenden gehört worden wäre.

Was ändert sich?


 

Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)

Keine Änderung.

Common Body of Knowledge

Wie bisher können Lehrveranstaltungen aus dem Common Body of Knowledge erst nach erfolgreicher Absolvierung der STEOP abgelegt werden. Danach müssen Prüfungen im Ausmaß von 27 ECTS (davon verpflichtend AMC1, AMC2 und WPR1) aus dem Common Body of Knowledge abgeschlossen werden, bevor ein Zweig gewählt werden kann.

Folgende Änderungen treten ab WS 12/13 in Kraft:

Es müssen nur mehr folgende 3 Lehrveransaltungen aus der Betriebswirtschaftslehre im Common Body of Knowledge absolviert werden:

  • - AMC I

  • - AMC II

  • - Betriebliche Informationssysteme 1

Bisher waren auch die Fächer Marketing, Personal Führung Organisation, Finanzierung und Beschaffung, Logistik und Produktion im Common Body of Knowledge enthalten. Ab WS 12/13 finden sie sich im zweiten Abschnitt wieder.

Im Bereich der Volkswirtschaftslehre fällt die Lehrveranstaltung VWL2 weg. Stattdessen werden folgende 2 Lehrveranstaltungen aus dem ersten Abschnitt vorgezogen:

  • - Angewandte Mikroökonomik

  • - Internationale Makroökonomik

Neu im Common Body of Knowledge ist außerdem eine Veranstaltung aus dem Bereich Sozioökonomie:

  • - Zukunftsfähiges Wirtschaften I

 

Studienzweig Betriebswirtschaft

Aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre müssen folgende Prüfungen abgelegt werden:

  • - AMC III

  • - Betriebliche Informationssysteme II

  • - Marketing

  • - Personal, Führung, Organsation

  • - Finanzierung

  • - Beschaffung, Logistik, Produktion

Verpflichtende Veranstaltung im Bereich der Volkswirtschaftslehre ist künftig:

  • - Wirtschafts- und Finanzpolitik

In den Rechtswissenschaften fällt das Fach Steuerrecht als Pflichtkurs weg. Es müssen nur mehr folgende zwei Prüfungen abgelegt werden:

  • - Wirtschaftsprivatrecht II

  • - Europäisches- und öffentliches Wirtschaftsrecht II

Bei den Fremdsprachlichen Wirtschaftskommunikationen fällt der vierte Kurs weg, es müssen nur mehr Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation II und III absolviert werden.

Studierende können zukünftig auch zwischen den Veranstaltungen Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens oder Forschungsmethoden wählen.

Die Vorlesungen Gesellschaftlicher Kontext wirtschaftlichen Handelns und Unternehmen aus sozialwissenschaftlicher Perspektive wurden aus dem Studienplan gestrichen.

Neu hinzukommt folgendes Fach aus der Sozioökonomie im Umfang von 4 ECTS:

  • - Zukunftsfähiges Wirtschaften II

Studierende der Betriebswirtschaft können zukünftig freie Wahlfächer im Ausmaß von 14 ECTS Punkten an allen inländischen und ausländischen Universitäten absolvieren.

Studienzweig Internationale Betriebswirtschaft

Folgende Änderungen gibt es in Veranstaltungen zu Betriebswirtschaftslehre:

Accounting & Management Control III muss verpflichtend abgelegt werden. Dafür können Studierende auf einen der folgenden Kurse verzichten:

  • - Marketing

  • - Personal, Führung, Organisation

  • - Finanzierung

  • - Beschaffung, Logistik, Produktion

Im Bereich der Volkswirtschaftslehre wird

- Wirtschafts- und Finanzpolitik

ein Pflichtfach. Im alten Studienplan war das Fach noch als Wahlpflichtfach wählbar.

Aus dem Bereich der Rechtswissenschaften muss der Kurs

- Einführung in das Steuerrecht

abgelegt werden. Das heißt, die Wahl zwischen EÖR2, Stuerrecht, WPR2 und Arbeits-&Sozialrecht entfällt.

Auch im Studienzweig IBW kommt ein Fach aus dem Bereich Sozioökonomie hinzu:

  • - Zukunftsfähiges Wirtschaften II

Studierende können zukünftig auch zwischen den Fächern Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und Forschungsmethoden wählen.

Wie gehabt, können Student_innen zwei Wahlpflichtfächer wählen. Die Auswahl ist im neuen Studienplan um einiges größer:

  • - Betriebliche Informationssysteme II

  • - Spezialgebiete der Wirtschaftspolitik

  • - International Course I

  • - International Course II

  • - Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht II

  • - Einführung in das österreichische und europäische Arbeits- und Sozialrecht

  • - Wirtschaftsprivatrecht II

  • - Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation V (soll in allen Fremdsprachen angeboten werden)

  • - Grundkurs Steuerrecht & Vertiefungskurs Steuerrecht (je 4 ECTS)

  • - Fremdsprache I & Fremdsprache II (je 4 ECTS – das heißt es besteht die Möglichkeit eine zusätzliche Fremdsprache zu lernen)

Auch im Studienzweig Internationale Betriebswirtschaft wurden wieder freie Wahlfächer eingeführt. Studierende haben die Chance freie Wahlfächer im Ausmaß von 10 ECTS Punkten an allen aus- und inländischen Universitäten zu erzielen.

Studienzweig Wirtschaftsinformatik

Im Bereich der Betriebswirtschaft muss Accounting & Management Control III nicht mehr verpflichtend abgelegt werden. Stattdessen sind verpflichtend:

  • - Betriebliche Informationssysteme II

  • - Beschaffung, Logistik, Produktion

Weiters können Studierende drei Kurse unter den folgenden frei wählen:

  • - Marketing

  • - Personal, Führung, Organisation

  • - Finanzierung

  • - Accounting & Management Control III

Im Bereich Wirtschaftsinformatik im Ausmaß von 32 ECTS, sowie bei Methoden der empirischen Sozialforschung im Ausmaß von 8 ECTS wird es zu keinen Änderungen kommen.

Aus dem Bereich der Volkswirtschaftslehre ist künftig

- Wirtschafts- und Finanzpolitik

als Pflichtfach abzulegen.

Studierende des Studienzweigs Wirtschaftsinformatik können ab WS 12/13 freie Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS Punkten an allen in- und ausländischen Universitäten absolvieren.

Studienzweig Volkswirtschaft und Sozioökonomie

Nach den Änderungen im Common Body of Knowledge, können Studierende der Volkswirtschaftslehre 2 Fächer aus der Betriebswirtschaftslehre abwählen. Gewählt werden kann zwischen folgenden:

  • - Marketing

  • - Personal, Führung, Organisation

  • - Finanzierung

  • - Beschaffung, Logistik, Produktion



  • - Unternehmen aus sozialwissenschaftlicher Perspektive

wird gestrichen.

Auch im Studienzweig Volkswirtschaft und Sozioökonomie können Studierende zwischen Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und Forschungsmethoden wählen.

Neu ist zudem ein Wahlpflichtfach. Zur Auswahl stehen:

  • - Vertiefung volkswirtschaftlicher Forschungsmethoden

  • - Spezialgebiete der Wirtschaftspolitik

  • - Accounting & Management Control III

  • - Ausgewählte Forschungsbereiche der Sozioökonomie

Auch in der Volkswirtschaftslehre und Sozioökonomie wurden die freien Wahlfächer wieder eingeführt. Student_innen können ab WS 12/13 Kurse im Ausmaß von 6 ECTS Punkten an allen in- und ausländischen Universitäten absolvieren.

Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

Die STEOP bleibt auch für das Studium Wirtschaftsrecht im Studienplan erhalten.

Common Body of Knowledge

Nach erfolgreicher Absolvierung der vier Prüfungen der STEOP können Studierende Kurse aus dem Common Body of Knowledge belegen. Erst nachdem Prüfungen im Umfang von 27 ECTS Punkten erfolgreich absolviert wurden, kann das Hauptstudium angefangen werden. Neu ist, dass jedenfalls Accounting & Management Control I, AMC II, Grundlagen des Zivilrechts und Einführung in die Rechtswissenschaften abzulegen sind. Im alten Studienplan war das Absolvieren von WPR I, VWL II, AMC I, AMC II und Einführung in die Rechtswissenschaften Voraussetzung für das Weiterstudieren.

Zu Änderungen kommt es bei Kursen aus dem Bereich der Volkswirtschaftslehre. Statt Grundlagen der Volkswirtschaftslehre II, muss nun

  • - Wirtschafts- und Finanzpolitik für Jurist_innen

absolviert werden.

Im Bereich der Rechtswissenschaften ersetzt

  • - Grundlagen des Zivilrechts

den Kurs Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Wirtschaftsprivatrecht 1.

Hauptstudium

Im Bereich Öffentliches Recht ändern sich die PIs und Inhalte für die Fachprüfung. In Zukunft werden die Integrierten Fallstudien zum Verfassungsrecht und Allgemeinen Verwaltungsrecht im Ausmaß von 4 ECTS sowie der Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht im Ausmaß von 4 ECTS als PI zu absolvieren sein. Gemeinsam bilden sie die Voraussetzung für die Fachprüfung aus Öffentlichem Recht. Die Fachprüfung selbst umfasst dann den Bereich Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz.

Bisher waren 2 Integrierte Fallstudien als PIs im Ausmaß von je 2 ECTS Voraussetzung für die Fachprüfung, die sowohl den Stoff der Fallstudien als auch Öffentliches Wirtschaftsrecht umfasst hat.

Studierende die noch vor dem 30.09.2012 folgende LVs positiv abschließen, können das Studium in der derzeit gültigen Version beenden:

  • -Grundlagen der VWL II
  • -Wirtschaftsprivatrecht I
  • -Integrierte Fallstudien zum Verfassungsrecht und Allgemeinen
  • -Verwaltungsrecht
  • -Integrierte Fallstudien zu Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz

mind. schriftlicher Teil der Fachprüfung aus Öffentlichem Recht
Studierende, die sich noch im Studienplan 2006 befinden, können diesen bis Ende SS 2013 abschließen.

Als Voraussetzung für die Bachelorarbeit können Studierende künftig zwischen den Fächern Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens oder Forschungsmethoden wählen.

Im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht wird es weiterhin keine freien Wahlfächer geben.

Fazit zur Studienplanreform

Der VSStÖ WU begrüßt den Ausgang der Studienplanreform. Die Wiedereinführung der freien Wahlfächer in den meisten Studien macht es Studierenden wieder möglich, breiteres Wissen zu sammeln und mehr Diversität in das Studium zu bringen. Die Verkürzung des ersten Abschnitts und das Vorziehen anspruchsvollerer Fächer bricht das zermürbende Multiple-Choice-Klicken zu Beginn des Studiums auf, das vielfach als Hürde gewirkt hat. Damit wurden zwei langjährige Forderungen des VSStÖ und der Studienvertretung VWL erfüllt. Einige Punkte aus dem Konzept, das die Studienvertretung vergangenes Jahr ausgearbeitet hat, wurden direkt übernommen.

Die Einführung von Wirtschaftspolitik als Pflichtveranstaltung im BWL-Studium entschädigt für die Streichung von VWL II. Eingie Maßnahmen dienen offenbar der besseren Planbarkeit von Kapazitäten. Die Ausweitung des Angebot von Wahlfächern und Spezialisierungen mag gefallen.

Unerfreulich ist allerdings, dass Student_innen des Wirtschaftsrechts keine Möglichkeit zu freien Wahlfächern gegeben wird. Wir werden uns bei künftigen Studienplanänderungen dafür einsetzen, dass auch für die Wirtschaftsrechtstudierenden freie Wahlfächer im Studienplan verankert werden. In den Zweigen VWL/SozÖk und Winf könnten sie noch ausgeweitet werden.

Momentan sieht es so aus, als würde in Wirtschaftsrecht der Studienplan geändert, für BaWiSo jedoch ein neuer Studienplan den alten ersetzen. Das würde bedeuten, dass WiRe-Studierende automatisch ab dem Wintersemester den neuen Bestimmungen unterliegen.

BaWiSo-Studierende, die bereits inskribiert sind, werden jedoch im alten Studienplan verbleiben. Es ist auch noch nicht geklärt, ob es die Möglichkeit zum freiwilligen Umstieg gibt und wie es dann mit Anrechnungen aussieht. Über Neuigkeiten werden wir dich auf dem Laufenden halten.

Die selektive Studieneingangs- und Orientierungsphase, die für viele Studierende schon zu Beginn des Studiums an der WU wieder das Aus bedeutet, bleibt gesetzlich vorgeschrieben. Wir werden uns weiterhin für eine echte Orientierungsphase anstatt einer STEOP als Zugangsbeschränkung einsetzen. Ein passendes Alternativkonzept haben wir längst vorgelegt.

Wenn du von der STEOP betroffen bist und Probleme hast, melde dich bei uns. Wir setzen uns auch in der ÖH Bundesvertretung mit dem aktuellen Projekt „STEOP Watch“ für deine Interessen ein.


http://www.facebook.com/vsstoewu

 

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