Unigruppen

Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
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Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik

Der Sozialstaat im Wandel

Der Sozialstaat hat in der Nachkriegszeit einen beträchtlichen Ausbau erfahren. Dabei hat er trotzdem viele strukturelle Ungerechtigkeiten nicht beseitigt, sondern sogar verfestigt. Von Anfang an war der Ausbau durch den Einfluss der Sozialpartner eng an die Ausübung der Normalerwerbsarbeit gebunden. Er privilegiert Männer vor Frauen, InländerInnen vor AusländerInnen, das Normalarbeitsverhältnis vor anderen Formen der Beschäftigung, die Ehe vor anderen PartnerInnenschaftsformen.

Durch die neoliberale Wende in den 1980erund 1990er-Jahren, aber auch durch zunehmende Lücken im sozialen Netz ist der Sozialstaat in große Legitimierungszwänge geraten. Immer lauter wurden die Rufe jener PolitikerInnen, die aufbauend auf den theoretischen Konzepten des Neoliberalismus einen Rückzug des Staates aus (fast) allen sozialen Aufgaben fordern, die die Eigenverantwortlichkeit des Menschen zum Allheilmittel erklären und damit alle Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenhalts zerstören.

Die neoliberale Wende hat überall den Einfluss der organisierten Interessen geschwächt, die Staatsausgaben meist zurückgenommen und voll auf die Märkte gesetzt. Ständig steigenden Unternehmensgewinnen und enormen Produktivitätssteigerungen stehen derzeit real sinkende Lohneinkommen gegenüber. Die Entscheidung über Löhne und Preise wurden zu Einzelentscheidungen, die von kurzfristigen Motiven geprägt sind. Die Folgen dieser Politik sind steigende Arbeitslosigkeit und eine immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich.

Im Zentrum stand und steht die Kostensenkung für die Betriebe. Wo dadurch neue Arbeitsplätze entstanden, waren es häufig Jobs für „working poor“ – Menschen, die trotz Vollerwerbsarbeit wegen der niedrigen Löhne ihren Lebensstandard nicht halten konnten. Mit der gleichzeitigen Rücknahme von Sozialund Gesundheitsleistungen bedeutete das für viele Menschen einen Verlust an Lebensgestaltungsmöglichkeiten.

Eine solche Gesellschaft, die nur auf Marktprinzipien und der Profitmaximierung aufbaut, die auf sozialen und wirtschaftlichen Ausgleich verzichtet und dem Recht des Stärkeren huldigt, widerspricht unseren Vorstellungen einer freien, gleichberechtigten, gerechten und solidarischen Gesellschaft vollkommen. Nur ein Staat und eine internationale Gemeinschaft, die sich ihrer sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung bewusst sind und diese auch wahrnehmen, erlauben den Menschen die individuelle Gestaltung ihres Lebens.

Aktive Lenkung

Der Staat muss wieder verstärkt aktiv Beschäftigungspolitik betreiben. Das Ziel ist nach wie vor die Vollbeschäftigung. Arbeitslosigkeit ist nicht nur eine umfassende soziale Bedrohung für die Betroffenen, sie belastet auch die sozialstaatlichen Strukturen.

Das zentrale wirtschafts- und sozialpolitische Ziel der Vollbeschäftigung verlangt daher neue Modelle der Arbeitszeitverkürzung und der Verteilung der Gesamtlebensarbeitszeit wie auch von Bildungszeiten. Sie verlangt auch eine aktive Rolle des Staates als Arbeitgeber. Nur wenn es gelingt die ausreichend vorhandene Arbeit aber auch die damit verbundenen Einkommenschancen gerecht zu verteilen, können Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Probleme langfristig bekämpft werden.

Wir treten einem Rückbau der ArbeitnehmerInnenmitbestimmmung und des ArbeitnehmerInnenschutzes entschieden entgegen. Nur ein weiterer Ausbau trägt der Bedeutung der Arbeit für die Identität und die Selbstentfaltung des Menschen entsprechend Rechnung. Nur dann wird die Weiterentwicklung der Arbeit zu einer befriedigenden, verantwortlichen und gleichberechtigten Tätigkeit in sozialem Zusammenhang möglich. Der Staat kann und muss in seiner Rolle als Arbeitgeber beispielgebend sein.

Nicht nur wegen des EU-Beitritts sind die nationalen Entscheidungsmöglichkeiten für eine flexible, nachfrageorientierte Wirtschafts-, Fiskal- und Geldpolitik enger geworden. Die Europäische Union muss als die zentrale Steuerungsebene endlich koordiniert den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit aufnehmen, dazu müssen aber auch die hierfür notwendigen Instrumente, wie z.B. eine europäische Steuergesetzgebung, geschaffen werden.

Wir fordern einen Um- und Ausbau des Sozialstaats zugunsten der BezieherInnen von Niedrigeinkommen, von Menschen, die nur partiell oder gar nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind, z.B. durch die Ausweitung und Verbesserung von Mindeststandards und durch Begünstigung des Zugangs zu materieller Sicherung. Der Sozialstaat muss der Pluralisierung des Arbeitsmarktes und der individuellen Lebensplanungen Rechnung tragen und darf nicht nur am Normalarbeitsverhältnis ansetzen. Wir müssen unser politisches Augenmerk verstärkt auf jene Menschen richten, denen der Zugang zum Arbeitsleben verwehrt wird.

Umverteilung als zentrales wirtschaftspolitisches Mittel

Wir fordern Umverteilung von oben nach unten. Allen Menschen muss ihr Anteil am gemeinsam erwirtschafteten Wohlstand zugute kommen. Dazu zählt die Schaffung von Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass Eigentum in erster Linie aus dem Ertrag selbsterbrachter Leistung geschaffen wird. Nicht nur in Österreich muss der Ertrag aus Besitz zumindest großteils der demokratischen Kontrolle unterliegen, was z.B. durch Besteuerung oder durch genossenschaftliche Verwaltungsmodelle gewährleistet werden kann. Eine deutlich höhere Erbschafts- und Schenkungssteuer und eine Ebnung der Lohnkurve ist dringend notwendig, wenn die soziale Schere nicht weiter aufgehen soll.

Außerdem gilt es durch steuerliche Maßnahmen, wie durch die niedrigere Besteuerung des Faktors Arbeit und durch eine höhere Besteuerung des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen, durch die Besteuerung von Besitz und Erträgen aus Finanzkapital sowie eine Wertschöpfungsabgabe, Impulse zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und Stärkung zentraler Branchen zu setzen.

Aber auch in dieser Frage greifen nationalstaatliche Konzepte nur mehr bedingt, weshalb internationale Schritte zur Verhinderung von Steuerflucht und zur Schaffung wirklicher Chancengerechtigkeit gesetzt werden müssen. Dazu gehören insbesondere die internationale Besteuerung von Finanztransaktionen, die Regulierung von internationalen Märkten und die verbindliche Vereinbarung und wirksame Durchsetzung von sozialen und rechtlichen Mindeststandards.


 

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