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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
StudFG ? StudWAS?
Die lang angekündigte Umstellung von Diplomstudien auf Bachelor/Master wird nun Realität: Welche Auswirkungen dies auf Studierende hat, die sich gerade im Studium befinden, ist noch nicht klar. Sicher ist allerdings ein massiver Einschnitt in die soziale Absicherung, das neue Studienförderungsgesetz ändert daran wenig.
Das Anfang 2008 beschlossene Studienförderungsgesetz bringt ein paar Verbesserungen, die aber leider nicht weit genug reichen, um eine ausreichende soziale Absicherung der Studierenden zu gewährleisten. Deshalb setzt sich der VSStÖ derzeit mit diesen Mängeln auseinander.
Das Studienförderungsgesetzt verfolgte ursprünglich die Intention für alle Studierende ein Vollzeitstudium zu ermöglichen. Diesem Anspruch wurde und wird es offensichtlich schon lange nicht mehr gerecht, da ein großer Teil der Studierenden neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen (das geht deutlich aus der Sozialerhebung 2006 hervor) und somit ein Vollzeitstudium unmöglich ist. Es ist äußerst bedenklich, dass von den ursprünglich veranschlagten 8,4 Millionen Euro 2 Millionen für die Erhöhung von Leistungs- und Förderungsstipendien vorgesehen wurden, da diese 2 Millionen notwendig wären um die soziale Ausgewogenheit im Stipendiensystem zu verbessern. Leistungsstipendien werden unabhängig von der sozialen Herkunft vergeben und sind tendenziell für Studierende mit Migrationshintergrund und Studierende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen (diese kommen meist aus sozial schwächeren Schichten) schwieriger zu erreichen als für andere Studierende. Das Ziel eines solchen Förderungsgesetzes sollte jedoch sein, vor allem sozial schwächere Studierende zu fördern und zu unterstützen.
Forderungen
Aufgrund von zunehmend schlechter werdenden Studienbedingungen und dem Zwang neben dem Studium einer Arbeit nachgehen zu müssen, überschreiten viele Studierende die Anspruchsdauer und fallen somit aus dem System. Deshalb sollten die Alters- und Zuverdienstgrenzen generell angehoben werden.
Weiters sollten, analog zu den Richtlinien der Familienbeihilfe, für alle Bachelorstudien zwei Toleranzsemster gewährt werden, unabhängig davon, ob das Studium in Abschnitte gegliedert ist oder nicht.
Ein Maßnahmenpaket zur Anhebung des Frauenanteils in Doktorats- und Masterstudien ist unbedingt notwendig, da hier durch die Unterteilung in Bachelor und Master eine weitere Barriere speziell für Frauen eingezogen wird. Um diese Barriere zu durchbrechen (der Frauenanteil bei den Doktoratsschlüssen beträgt derzeit nur 25%), ist es unbedingt notwendig endlich eine aktive Frauenförderung zu betreiben.
Die Bundesregierung ist dazu aufgefordert im Bereich der Bildung endlich mehr Geld zu investieren. Deshalb ist eine Anhebung des Budgets für Bildung im Tertiärbereich auf 2% des BIP bis 2014 notwendig, um somit die Qualität auf den Universitäten zu gewährleisten.
Und was ist beim Bakk jetzt neu?
Mit der Umstellung vom Diplomstudium auf das Bakk-/Mastersystem ändern sich auch die Bestimmungen für Beihilfen maßgeblich. Ein Bachelor-Studium sieht prinzipiell eine Mindeststudiendauer von sechs Semestern vor. Die Familienbeihilfe gewährt für diese Dauer zwei Toleranzsemester, während es bei der Studienbeihilfe den StudentInnen nur ein Toleranzsemester zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass jene Studierenden, die bereits eine soziale Bedürftigkeitsprüfung bestehen müssen, ungleich zu anderen behandelt werden! Das wirkt sich direkt auf die Bildungschancen von sozial benachteiligten Studierenden aus. Derzeit stammen rund 80% der StipendienbezieherInnen aus niedriger bzw. mittlerer sozialer Schicht.
Beim Übergang vom Bakkalaureat auf Master sieht die Situation noch schlechter aus: Anspruch auf Studienbeihilfe besteht im Master nur, wenn die vorgesehene Studienzeit im Bakkalaureat um nicht mehr als zwei Semester überschritten wird. Zusätzlich dürfen zwischen dem Abschluss des Bakkalaureats und Beginn des Masterstudiums nur 24 Monate liegen, um weiterhin Anspruch zu haben. So werden still und heimlich Barrieren für den Bezug von Studienbeihilfe im Master aufgebaut und damit eine indirekte Zugangsbeschränkung festgelegt!

