Unigruppen

Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
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Von Demokratie, Rechtsstaat und Verfolgungswahn

Erste demokratische Errungenschaften gehen in Österreich auf das Staatsgrundgesetz des Jahres 1848 zurück. Erstmals wurde dem Monarchen eine Grundrechtscharta abgerungen. Wenige Jahre später war man erneut in einer absolutistischen Monarchie, bis geraume Zeit später wieder demokratische Errungenschaften zu verbuchen waren. Demokratie war und ist seit jeher im Wandel. Sie entwickelt sich nach vorne, um wieder einen Rückschlag hinnehmen zu müssen. Um sich ins Bewusstsein zu rufen, wie zerbrechlich Demokratie sein kann, reicht es mit älteren Menschen zu sprechen, die den Nationalsozialismus oder Austrofaschismus miterlebt haben. Doch auch die letzten 62 Jahre waren für die westliche Demokratie nicht ohne Veränderung.

Kriterien um eine Demokratie von einer Diktatur abzugrenzen sind Partizipation des Einzelnen, Machtteilung und der Grad der Ideologisierung.
In China ist die politische Partizipation des Einzelnen de facto nicht möglich. Die Macht liegt in den Händen weniger. Diese Elite hat die ungeteilte Kontrolle inne. Wer in China für eine regimekritische Meinung eintritt, hat im besten Fall mit Repressionen zu rechnen und wird im schlechtesten Fall ermordet. Dabei bedient sich China einem gewaltigen Überwachungs- und Zensurapparat. Das eigene Volk wird bewusst entmündigt, um den eigenen Machterhalt zu sichern. Teilnahme an der staatlichen Willensbildung ist beim Verbot der freien Meinungsäußerung und Zensur genauso wenig möglich, wie sich ohne ausreichende Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative auf rechtsstaatliche Schutzmechanismen zu berufen.

In der westlichen Welt herrscht seit einigen Jahren Politikverdrossenheit, die Menschen nehmen immer weniger an den politischen Prozessen teil. Aber zumindest herrscht noch ein System der Machtteilung zwischen den Staatsgewalten. Die Organe kontrollieren sich gegenseitig und es gibt Grundrechte die zu respektieren sind. Um in ein Grundrecht eingreifen zu können, muss die Einschränkung in Relation zum Schutzzweck stehen. Soweit die Theorie, aber in der Praxis befindet sich unser "Rechtsstaat" die letzten Jahre in der Korrosion.

Als Rechtfertigung für die Beschneidung der Grundrechte wird gerne die Bedrohung durch Terrorismus verwendet. Dabei haben europäische Politikerinnen eine recht eigene Vorstellung was dabei ein gerechtfertigter und verhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte darstellt.

Bei den Terroranschlägen in NY starben 3003 Menschen, bei den Anschlägen in Madrid kamen 191 Menschen ums Leben, in London waren es 54. Wenn sich also die Frage stellt, ist die Bedrohung durch Terrorismus real, so wird man sie kaum abstreiten können.

In der Europäischen Union leben um die 500 Millionen EinwohnerInnen. Die Einschränkungen der Grundrechte und der Rückbau des Rechtsstaates betreffen sie alle, daher lohnt sich ein Blick auf die gesetzten Maßnahmen und die Einstellung der politischen AkteurInnen, wenn es um die Frage geht, wie verhältnismäßig ist der Eingriff in die Grundrechte.

Als Beispiel sei hier der deutsche Verfassungsminister Wolfgang Schäuble angeführt. Für Schäuble ist klar, dass "der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten könne". Er fordert das Geheimdiensterkenntnisse die durch Folter gewonnen werden für die Terrorismusbekämpfung heranzuziehen sind. Außerdem propagiert er den verstärkten Einsatz des Bundesheers im Inneren, da die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit laut Schäuble "von gestern" sei. Auch gibt er zu bedenken, dass "Datenschutz nicht zum Täterschutz werden" darf. Denn nach seiner Ansicht gilt: "die Unterscheidung zwischen Völkerrecht im Frieden und Völkerrecht im Krieg passt nicht mehr auf die neuen Bedrohungen".

Unter der Federführung derartiger europäischer PolitikerInnen wurden in den letzten Jahren eine Reihe Forderungen gestellt und Maßnahmen beschlossen.

Diese erstrecken sich von der auf europäischer Ebene beschlossenen verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung über die Onlinedurchsuchung von Festplatten, der flächendeckenden Videoüberwachung, Zensur und Überwachung des Internets, dem Einheben von Fingerabdrücken und digitalisierten Bildern im Reisepass, dem Erfassen von digitalen Krankendaten, der Weitergabe von höchstpersönlichen Daten an andere Länder bis hin zur Forderung, die in der Privatwirtschaft erhobenen Kundendaten für Fahndungszwecke einsetzen zu können.

Um hier eine der beschlossen Maßnahmen zu illustrieren sei ein näherer Blick auf die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geworfen. Verdachtsunabhängig heißt, dass von jeder und jedem das Kommunikationsverhalten aufgezeichnet wird. Zum Umfang der Aufzeichnung gehören die Aufzeichnung des Mailverkehrs, das Protokolieren des Internet Surfverhaltens, die Erstellung von Aufzeichnungen, wann von einem Handy, welcher Anruf getätigt oder welche SMS versendet wurde, und an welchem Standort sich das Handy zu diesem Zeitpunkt befunden hat. Dieses Vorgehen ermöglicht es von gänzlich unverdächtigen Personen, ein Bewegungsprofil zu erstellen und sowohl geschäftliche Kontakte als auch private Freundschaften zu rekonstruieren. Natürlich sind auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden möglich. Doch nicht nur der Schaden für das Individuum ist hier groß, auch gewisse Berufsgruppen, erleiden dadurch einen unglaublichen Schaden. Sei es Wirtschaftsspionage oder der Journalismus. So wird es für JournalistInnen nur noch sehr schwer möglich sein InformantInnen geheim zu halten. Ein Umstand der für die Demokratie sehr gefährlich werden kann.

Was ursprünglich nur zur Verhinderung schwerer Straftaten gedacht war, sollte doch nur die Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten Zugriff erhalten, weckt jedoch ganz neue Begehrlichkeiten. So fordert die Privatindustrie seit neustem Zugriff auf die Daten, um Urheberrechtsverletzungen schneller ahnden zu können.

Seit Donnerstag, den 6. Dezember 2007, kommt in Österreich ein neuer Dammbruch dazu. Mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wird der Exekutive der Zugriff auf Internetverbindungsdaten und Telefonkommunikationsdaten OHNE richterlichen Beschluss erlaubt.
Eine der Grundpfeiler der Demokratie, die Gewaltenteilung, ist somit in Mitleidenschaft gezogen. Genau die Gewaltenteilung ist es jedoch, die eine Demokratie erst funktional hält, könnten wir ohne sie doch maximal einen Diktator wählen und uns dann dessen Wohlwollen ausliefern.

Seit den Anschlägen von 11 September und den Ereignissen in Madrid und London hat sich aber auch in der westlichen Demokratie viel getan. Grundrechte werden abgebaut und Tür und Tor für neue undemokratische Verhältnisse geöffnet. Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, sieht eine schöne neue Welt auf sich zukommen, in der die Stoßrichtung klar ist "Wir wissen was gut für euch ist, denkt nur nicht zu viel nach, das machen wir schon für euch. Denn wir sind die Guten, und wollen euch nur vor den Bösen beschützen".

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