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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Studieren ohne Hürden
Wie ist die Situation von "Behinderten" auf der WU? Wo liegen ihre Bedürfnisse? Philipp und Angie über den Begriff "Barrierefreiheit"
Freiheit - der Begriff weckt vielfältige Assoziationen: Phantasie, Wege, Möglichkeiten, Gefühle, Grenzenlosigkeit, unter freiem Himmel sein, gesprengte Ketten, Demokratie und Toleranz.
Gerade weil wir immer wieder an verschiedene Grenzen stoßen, würden wir für den Begriff Freiheit viele Beispiele finden. Während für JournalistInnen Freiheit bedeuten kann, einen Artikel ohne Zensur zu veröffentlichen, kann es für Studierende bedeuten, problemlos in den Hörsaal zu kommen, die ProfessorIn in der Vorlesung hören und verstehen zu können, oder die Möglichkeit sich durch Kontrollfragen zu klicken.
Die Universität sollte genau deswegen auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse ihrer Studierenden eingehen, damit alle die Chance haben, am studentischen Leben teilzunehmen. Einseitige Blickwinkel hindern aber anscheinend daran, all diesen Ansprüchen genügend Gehör zu verschaffen.
Wie reagiert die WU?
Die ehemalige WU-Studentin Caterina Z. weiß auf Grund ihrer Hörbehinderung nur all zu gut über die täglichen Hürden des Uni Alltages Bescheid. Von Seiten der Uni fühlte sie sich selten unterstützt. Erforderliche technische Einrichtungen (wie z.B. Induktionsanlagen) oder TutorInnen für Studierende mit Behinderung, wie es unter anderem auf der TU Wien üblich ist, werden auf der WU nicht angeboten.
Das Interesse des VSStÖ für das Thema kommt für die 23-Jährige mehr als überraschend. Denn diese Barrieren schienen bis dato kaum einen Menschen – nicht einmal MitarbeiterInnen der ÖH - zu berühren, und veranlassten Caterina schließlich sogar dazu ihr Studium an der WU abzubrechen und auf eine Fachhochschule zu wechseln.
Barrierefreiheit
Unter dem Stichwort Barrierefreiheit wird der uneingeschränkte Zugang zu Gebäuden und Medien für jeden und jede gefordert. Zugänge sollen so konzipiert werden, dass trotz eventuell vorhandener Behinderung ihre Nutzung problemlos ermöglicht wird.
Gesetztlich verankert ist diese Forderung im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG), welches am 1.1. 2006 in Kraft getreten ist. Gemäß § 4 Absatz 1 darf keine Person aufgrund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.
Des Weiteren soll er die Umsetzung von Barrierfreiheit in Österreich ermöglichen. Dabei spielen nicht nur bauliche Anforderungen eine maßgebliche Rolle, sondern zunehmend auch der barrierefreie Zugang zum Internet.
Die allgemeinen Seiten der WU-Homepage können sich Menschen bereits vorlesen lassen. Bei den Seiten der Lernplattform schaut es da schon anders aus. Kaum eine Kontrollfrage lässt sich für sehbehinderte Studierende ohne fremde Hilfe bewältigen. Hier wäre noch etwas zu tun, denn gerade die Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Leben, ist einer der Hauptgründe warum Barrierefreiheit notwendig ist.
Links zu dem Thema
http://www.accessible-media.at
http://www.einfach-fuer-alle.de
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