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Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
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Queer in Österreich?!

Ein paar Gedanken und Fakten zur Situation von LGBT-Personen in Österreich und anderen Ländern in der EU. Denn ein Finger mehr in der Wunde kann nicht schaden.

Was bedeutet eigentlich „queer“ und was zur Hölle ist ein LGBT?

Fangen wir mit dem leichteren Begriff bzw. der Buchstabenfolge an: LGBT steht für Lesbian, Gay, Bisexual, Trans und ist damit die Zusammenfassung eben der Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen/-gender. Damit ist LGBT eine Art Sammelbegriff dieser vier Gruppen, die sich außerhalb der heteronormativen Regeln definieren. Es gibt diverse Variationen dieser Abkürzung, bei denen entweder die Reihenfolge verändert ist oder aber noch ein oder mehrere Buchstaben hinzukommen, wie z.B. ein Q für „Queer“.

„Queer“ (engl.: komisch, seltsam) ist eine Bezeichnung, die im Laufe der Zeit einen Wandel erfahren hat. Wurde es ursprünglich vor allem als Schimpfwort gebraucht, erkämpfte die LGBT-Bewegung sie sich in den 1990er Jahren zurück und konnten diese in der Öffentlichkeit – mit der Untermauerung durch die aufkommende „Queer theory“ - neu bewerten. Dadurch ist die Bezeichnung nun neben der negativen Konnotation, auch noch eine Bezeichnung für die Bewegung und die Einzelnen aus der Bewegung. Der Hauptpunkt der „Queer theory“ ist das konsequente Hinterfragen und die konsequente Dekonstruktion von geschlechtlicher und sexueller Identität, also das Zerstören jeglicher Kategorisierung der menschlichen Identität. Das ist natürlich eher eine große Frage, als wirklich eine Antwort- und ganz im Sinne der „Queer theory“.

Situationen in einzelnen Beispielländern

Wie weit die Bestrebungen der LGBT-Bewegung in verschiedenen Ländern bisher gediehen sind, möchte ich an verschiedenen Beispielen verdeutlichen.

Nordirland

Nach langer Zeit endete der Nordirland-Konflikt vor 10 Jahren endlich mit dem Karfreitagsabkommen. Wichtigster Punkt für die LGBT-Bewegung in Nordirland darin war die Section 75, die Gleichheitsklausel. Diese illegalisiert die Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit, politischer Anschauung, ethnischer Herkunft, Alter, Ehestand, Behinderung oder eben auch sexueller Orientierung. Aber wie so oft schreibt und liest sich so ein Papier eben leichter, als dass reale Diskriminierung aus dem Alltag verschwindet. Ganz im Gegenteil wurde nämlich der Hass in Nordirland nach dem Wegbrechen der alten Feindbilder von ProtestantInnen bzw. KatholikInnen auf andere Gruppen, die „anders“ sind, umgelenkt. So ist zum Beispiel inzwischen Polizeipräsens im Cathedral Quarter, dem Mittelpunkt lesbischschwulen Lebens in Belfast, nicht mehr wegzudenken um die häufigen Angriffe auf Menschen, die gerade die Clubs verlassen, einzudämmen.

Die DUP, die Democratic Unionist Party, die sich öffentlich häufig abwertend gegenüber LGBT-Personen äußert, verweigert jegliche gesetzliche Gleichstellung über die Gleichheitsklausel hinaus, sei es eine Gesetzesvorlage zur Gleichstellung des/der Einzelnen, die Regelung von Gütern und Dienstleistungen oder die LebenspartnerInnenschaft. Lediglich 3 von 18 Delegierten des UK Parliament for Northern Ireland stimmten für die Einführung der LebenspartnerInnenschaft. Immer noch ein langer Weg bis zur völligen Gleichstellung!

Polen

Obwohl homosexuelle Handlungen in Polen 1932 legalisiert wurden, dauerte es noch 71 Jahre, bis in Polen endlich ein Antidiskriminierungsgesetz beschlossen wurde. Das passierte aber auch erst, nachdem vorherige Versuche, ein Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Orientierung in die Verfassung aufzunehmen, gescheitert waren. Nach wie vor gibt es kein Gesetz zur Anerkennung von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnenschaften. 2004 gab es zwar den Versuch unter dem Begriff „registrierter PartnerInnenschaften“ einen Schritt in diese Richtung zu wagen, doch es gab keine Mehrheit dafür.

Währenddessen sieht es im erzkatholischen Polen natürlich gesellschaftlich alles andere als rosig aus. Der massive Großteil der Bevölkerung lehnt Homosexualität als solche ab (94% laut einer Umfrage 2004). Da verwundert es auch nicht weiter, dass 2007 ein Gesetzesentwurf zum Verbot von „homosexueller Propaganda“ dem Parlament vorgelegt wurde. Dieses Gesetz sollte Aufklärung über Homosexualität unter Strafe stellen, sei es nun mündlich im Unterricht oder in Broschüren. Zum Glück wurde vor dem Inkrafttreten eine neue Regierung gewählt, die dieses Gesetz verhinderte.

Niederlande

Eine der besten, wenn nicht sogar die beste Situation für LGBT-Personen innerhalb der EU haben auf jeden Fall die Niederlande. In den Niederlanden wurden homosexuelle Handlungen schon 1811 legalisiert. 1993 trat ein Gesetz gegen Diskriminierung in Kraft. 1998 führten die Niederlande „registrierte PartnerInnenschaften“ ein. Und schon drei Jahre später wurde der nächste Schritt getan und die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Dies schließt im Fall der Niederlande sogar das Adoptionsrecht ein.

In den liberalen Niederlanden steht ein Großteil der Bevölkerung hinter der
„Homo-Ehe“. Bei dem „Eurobarometer 66“ im Herbst 2006 befürworteten 82% aller NiederländerInnen diese.

So, aber wie sieht es denn nun in Österreich aus?

Im westeuropäischen Vergleich steht Österreich nicht besonders gut da, denn im Gegensatz zu allen anderen Ländern, bis auf Portugal, gibt es hier noch nicht einmal eine registrierte LebenspartnerInnenschaft. Und das obwohl es schon über 30 Jahre her ist, dass die Homosexualität an sich legalisiert wurde. Ein Antidiskriminierungsgesetz gibt es auch, seit es 2004 in Folge einer EU-Richtlinie beschlossen wurde. Aber es gibt eben noch keine gleichgeschlechtliche registrierte PartnerInnenschaft, von einer „Homo-Ehe“ ganz zu schweigen.

Als kleine Anmerkung dazu: In der bereits erwähnten Eurobarometer-Umfrage sprachen sich 49% der ÖsterreicherInnen für die „Homo-Ehe“ aus. Es gibt zumindestens Licht am Horizont: Dr. Maria Fekter sagte, dass zumindest die
„eingetragene PartnerInnenschaft“ Anfang 2010 in Kraft treten soll.

Eingetragene LebenspartnerInnenschaft heißt, dass zwei LebenspartnerInnen bei einem/r NotarIn einen Pakt auf Lebenszeit schließen können, der sie zu Beistand, anständiger Begegnung und zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Ebenso kann bei dem/r NotarIn diese PartnerInnenschaft aufgelöst werden. Sollte dies geschehen, passiert im Großen und Ganzen dasselbe wie bei einer Scheidung, was die Aufteilung des Gebrauchtvermögens, etc. angeht.

Im Unterschied zur bürgerlichen Ehe allerdings steht, dass nach der Auflösung die PartnerInnen keinerlei gegenseitigen Unterhaltsanspruch mehr geltend machen können. Zudem sieht der Gesetzentwurf weder ein Erbrecht, noch ein Pflichtteilsrecht vor, was bedeutet: Der/die hinterbliebene LebenspartnerIn bekommt nichts, wenn nicht die/der Verstorbene zu Lebzeiten ein Testament gemacht hat, in dem er/sie seineN PartnerIn als ErbendeN einsetzt. Zudem versagt diese Rechtsform den LebenspartnerInnen das Recht, Kinder zu adoptieren oder eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchzuführen.

„Da ist was faul im Staate Österreich...“

So oder so ähnlich hat es ja schon ein bedeutender Dichter formuliert. Und es wird Zeit, an diesen Stellen anzusetzen und etwas zu tun! 

Quellen:

de.wikipedia.org
www.queereaster.net
www.salzburg.com/sn/06/09/19/artikel/2430923.html
ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb66/eb66_highlights_de.pdf

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