Unigruppen

Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
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Gekommen um zu bleiben

Der VSStÖ sprach mit Anny Knapp, Obfrau des Vereins asylkoordination, über die Auswirkungen des Fremdenrechtspaketes 2005, die Notwendigkeit eines Bleiberechts, die europäische Dimension der Asylpolitik sowie den Tod Jörg Haiders.

VSStÖ: Frau Knapp, können Sie uns etwas über die  Entstehungsgeschichte des Vereins asylkoordination Österreich erzählen?

Anny Knapp: Bereits Ende der 1980er Jahre kam es zu einer immer stärkeren Zusammenarbeit von diversen Organisationen und Initiativen die sich im Bereich Asyl- und Fremdenrecht engagierten. Im Jahr 1991 erfolgte schließlich der österreichweite Zusammenschluss diverser AkteurInnen unter dem Dach des neu gegründeten Vereins asylkoordination Österreich. Die Motive dafür waren die sich immer schärfer abzeichnenden Entwicklung hin zur Abschottung gegenüber Fremden, der AusländerInnenfeindlichkeit der Boulevardpresse, der Instrumentalisierung des AusländerInnenthemas in den Wahlgängen und nicht zuletzt der zunehmenden Unmöglichkeit der effektiven Hilfestellung für MigrantInnen. Die asylkoordination hat sich zum Ziel gesetzt, die Tätigkeiten dieser Organisationen und auch engagierter Einzelpersonen bei der Beratung von MigrantInnen und Flüchtlingen zu unterstützen.

Wie sieht die Arbeit der asylkoordination konkret aus, was sind Tätigkeitsfelder des Vereins?

Eine wichtige Aufgabe ist sicherlich die Öffentlichkeitsarbeit, wodurch wir die österreichische Bevölkerung für die Probleme von Flüchtlingen und MigrantInnen sensibilisieren wollen. Wir zeigen konkrete Probleme auch anhand von Einzelfällen auf, versorgen MedienvertreterInnen mit fundierten Informationen, organisieren Hintergrundgespräche, Pressekonferenzen oder geben Informationsmaterialien, wie Broschüren oder eine regelmäßige Zeitung, heraus.
Außerdem bieten wir ein breites Schulungsprogramm an. Die Palette reicht von Seminaren für MitarbeiterInnen im Bereich der Flüchtlingsberatung hin zu Antirassismus-Workshops in Schulen.

Wie äußert sich das Verhältnis zwischen der direkten Arbeit mit AsylwerberInnen und der Arbeit einer Dachorganisation?

Die konkrete Betreuungsarbeit oder Verfahrenshilfe für AsylwerberInnen wird meist von den Mitgliederorganisationen vor Ort verrichtet. Juristische Beratung oder Recherchearbeit auch für Einzelpersonen sind jedoch durchaus Aufgaben, die die asylkoordination durchführt.
Natürlich fällt auch das Engagement in nationalen und internationalen Netzwerken sowie das Lobbyieren für die Anliegen von AsylwerberInnen in den Tätigkeitsbereich eines Dachverbandes, wie die asylkoordination einer ist.

Aus ihrer Homepage ist von Zusammenarbeit mit europäischen Netzwerken die Rede. Was können sie uns über die europäische Dimension von asylrechtspolitischer Arbeit berichten?

Auch im Asylrechtsbereich verschiebt sich die Gesetzgebungskompetenz zunehmend von der nationalen hin zur europäischen Ebene. Dementsprechend haben wir die Kooperation mit europäischen Netzwerken wie z.B. dem Netzwerk UNITED for intercultural action oder dem European network against Racism (ENAR) intensiviert. Wir sind außerdem, neben über 70 anderen Organisationen auch außerhalb der EU, Mitglied im European Council of Refugees and Exiles (ECRE). Momentaner Arbeitsschwerpunkte des Rats ist die Thematik rund um die Zulassung zu Asylverfahren. Auch das EU-Zuständigkeitssystem in Asylfragen, geregelt durch die so genannte Dublin II-Verordnung ist ein kontroverses Thema an dem wir momentan arbeiten. In dieser Verordnung wird bestimmt, welcher EU-Mitgliedsstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung ist äußerst mangelhaft und die Umsetzung mehr als problematisch, da von gleichen Standards und Chancen in den einzelnen Mitgliedsstaaten ausgegangen wird, was faktisch nicht der Fall ist.

Nicht nur seit dem Fremdenrechtspaket 2005 (Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl) gilt das österreichische Asylrecht als eines der schärfsten in der EU. Vor allem das stark eingeschränkte Recht auf ein Asylverfahren wurde von vielen Menschenrechtsorganisationen heftig kritisiert.

Das Fremdenrechtspaket 2005 ist vom menschenrechtlichen gleich wie vom rechtsstaatlichen Standpunkt aus gesehen mehr als problematisch. Mittlerweile liegt von der österreichischen Plattform Forum Asyl, zu der auch die asylkoordination gehört, ein Evaluationsbericht vor. Wirklich unangenehm für AsylwerberInnen ist vor allem die  „Verpolizeilichung“ des Asylverfahrens, also die stärkeren Kompetenzen der Polizei was Erstaufnahme oder Durchsuchungen betrifft. Weiters wurden der Anwendungsbereich von Schubhaft massiv ausgeweitet und Rechtsmittel für AsylwerberInnen im Verfahren wurden dermaßen eingeschränkt, dass dem Asylgesetz ein Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien attestiert werden kann. Auch die Tatsache, dass diverse Ausnahmebestimmungen für traumatisierte Flüchtlinge abgeschafft wurden, oder dass die Möglichkeit der Familienzusammenführung massive verschärft wurde, sind Zeugnis eines menschlich untragbaren Gesetzes.

Viele Flüchtlingsorganisationen kampagnisieren momentan das Bleiberecht. Dazu fand am 10. Oktober ein landesweiter dezentraler Aktionstag statt. Wie sieht dieses Konzept des Bleiberechts aus?

Der Hintergrund ist der, dass asylrechtliche Verfahren immer länger dauern (6-7 Jahre sind nicht die Ausnahme), die Behörden mit zu wenigen Ressourcen ausgestattet sind und es laufend zu schweren Mängel im erstinstanzlichen Verfahren kommt (knapp 50% der positiven Entscheidungen kommen von der 2. Instanz). Während dieser Zeit leben die Betroffenen in völliger Ungewissheit, sind vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und haben kaum Zugang zu Beratungs- oder Integrationsangeboten. Nach all diesen Jahren ist es dennoch möglich, dass ein Mensch, der mittlerweile seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hat, abgeschoben wird. Dies ist ein untragbarer Zustand!
Beim Bleiberecht geht es darum, dass Flüchtlinge, die eine gewisse Zeit lang (z.B.: 5 Jahre) hier in Österreich leben einen rechtlich gesicherten Bleibestatus erhalten mit dem sie auf jeden Fall hier in Österreich bleiben können und der ihnen vollen Zugang zum gesellschaftlichen Leben (Arbeits- oder Wohnungsmarkt, etc...) gewährt. Natürlich setzen wir uns auch dafür ein, dass Betroffenen auch vor dieser Zeit ein Aufenthaltsrecht eingeräumt wird.

Wie beurteilen Sie die Debatte rund um den Tod des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider?

Wenn ich mir die mediale Berichterstattung anschaue, sind diese voll von Mythosbildungen und Überschätzungen, was die Person Jörg Haider betrifft. Fakt ist, dass Haiders Politik und Aussagen alles andere als ein Segen für dieses Land waren, schon gar nicht für Flüchtlinge. Dies sollte bei all der Trauerhysterie nicht vergessen werden.

 

Anny Knapp engagiert sich schon seit den 1980er Jahren in der Arbeit mit Flüchtlingen, war aktiv an der Gründung des Vereins asylkoordination Österreich beteiligt und ist momentan Obfrau des Vereins.

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