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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Finanzkrise?! Kenn ich schon…
Die Zukunft der Beihilfe. Ein Grundstipendium für alle, statt mangelhafter sozialer Absicherung!
JedeR StudentIn hat ein gesetzliches Anrecht auf Unterhaltszahlungen seiner/ihrer Eltern, die einem gewissen Prozentsatz von deren Einkommen entsprechen. Falls die fürs Überleben nicht reichen, soll der Staat mit sogenannten Studienbeihilfeleistungen einspringen. Doch was tun, wenn die Eltern einfach nicht zahlen können, weil weder Kreditrückzahlungen, Vermögen noch Belastungen in die elterliche Einkommensberechnung mit einbezogen werden? Was tun, wenn sie aus irgendeinem Grund nicht bezahlen wollen? Die eigenen Ansprüche vor Gericht geltend zu machen ist zwar möglich, aber kaum ein Mensch verklagt gerne die eigenen Eltern. Außerdem kann solch ein Prozess Jahre lang dauern, was die finanzielle Situation momentan nicht verbessert und zusätzlich noch Zeit und Geld kostet.
Erzwungenes Erwerbsverhältnis
Aus diesen und vielen anderen Gründen werden Studierende oft praktisch gezwungen ein Erwerbsverhältnis einzugehen um sich während des Studiums über Wasser zu halten. Alleine auf der WU arbeiten 54,2%¹ aller Studierenden (das sind etwa 24.300) während des Semesters. Werden die Sommerjobs mit eingerechnet, steigt dieser Prozentsatz auf 72,2%¹ an.
Doch Studieren ist Arbeit, und muss ohne zusätzliche finanzielle Hürden bewältigbar sein. Bildung im Allgemeinen muss und soll zur Emanzipation des/der Einzelnen beitragen. Dies ist aber nur möglich, wenn eine gewisse, grundlegende soziale Absicherung gegeben ist. Dabei geht es um die Verwirklichung von Unabhängigkeit eingefahrener Geschlechterstrukturen und Rollen in der Gesellschaft, genauso wie von Familie, oder gesellschaftlichen und geografischen Gegebenheiten.
Der Lösungsvorschlag
Um diese eklatanten Schwachstellen zu beseitigen, soll jedeR StudentIn ein Grundstipendium in ausreichender Höhe (ca. 770 Euro) während des Studiums erhalten. Alle Studierenden an einer österreichischen Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule – ebenso wie Personen, die Nostrifikationsverfahren durchlaufen oder sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten, sollen Anspruch haben.
Dabei geht es vor allem darum, StudentInnen ein Studium ohne finanzielle Belastungen zu ermöglichen, was vom Staat garantiert werden soll. Zudem soll die entsprechende Umverteilung durch eine Vermögenssteuer zu gerechteren finanziellen Beiträgen von Arm und Reich zum Bildungssystem führen.
Das Grundstipendium soll sich nach dem Vermögenssteuermodell des Wirtschaftsforschers Stephan Schulmeister finanzieren. Neben dem Wegfall von Familien- und Studienbeihilfe (was eine Einsparung von 200 Millionen Euro bedeutet) sollen die Einnahmen von 3,4 Milliarden Euro (durch einen moderaten Vermögenssteuersatz) das Grundstipendiensystem möglich machen. Insgesamt würden sich die Kosten für ein flächendeckendes Grundstipendium, bei derzeitiger Studierendenzahl, auf rund 2,1 Milliarden Euro pro Jahr belaufen.
Wichtig dabei ist, dass das Vermögen als „Netto-Vermögen“, also nach Abzug aller Schulden, zu Marktpreisen bewertet würde. Danach wird ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Person und für jedes Kind ein weiterer Freibetrag von 25.000 Euro abgezogen. Die dadurch verbleibende Bemessungsgrundlage wird dann mit 0,5% besteuert. Dieses Modell würde dazu führen, dass vor allem relativ große Vermögen besteuert werden würden und somit einen größeren Teil der Steuerlast zu tragen hätten.
Quelle:
¹ Der Bericht zur Sozialen Lage der Studierenden 2006, Tabelle 86 Anteil erwerbstätiger Studierender nach Universitäten (2006)
Unter: ww2.sozialerhebung.at/Ergebnisse/PDF/Studierenden_Sozialerhebung_2006.pdf

