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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Der Vormarsch der Überwachung
Immer weiter wird in unsere Privatsphäre zugunsten der allgemeinen Sicherheit eingegriffen. Vorratsdatenspeicherung, Handyortung oder Onlinefahndung sind nur einige Schlagwörter, die an uns vorbei ziehen, ohne von uns beachtet zu werden.
Anfang Dezember vor Beginn seiner Winterpause hat sich der Nationalrat noch eine sehr arbeitsintensive Sitzung auferlegt. Eines der problematischsten Ergebnisse dieser Nacht istwohl die Änderung des so genannten Sicherheitspolizeigesetzes.In den Medien waren darauf hin die verschiedensten Schlagworte, von Handyortung bis Überwachungsstaat, zu lesen/hören. Doch was bedeutet diese Reform nun für jedeN von unswirklich?Im Folgenden werden wir versuchendie beschlossenenÄnderungen zusammenzu fassensowie denKontext, welcherdazu geführt hat,zu umreißen.
Kampf gegen InternetpiratInnen
Zuerst einmal zum tatsächlich Beschlossenen. Dabei scheinen zwei der Änderungen für den Schutz der Privatsphäre besonders bedeutsam. Nummer eins ist die Anpassung des § 53 Abs. 3a, in der auf die mittlerweile gewachsenen Möglichkeiten der multimedialen Kommunikation reagiertwurde. Hieß es darin bisher „Die Sicherheitsbehörden sind berechtigt, von den Betreibern öffentlicherTelekommunikationsdienste Auskunft über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer einesbestimmten Anschlusses zu verlangen“, wird in der aktuellen Fassung explizit klar gemacht, dass damit auch die Zuordnung von IP-Adressen, alsopraktisch der „TeilnehmerInnennummern“ vonComputern im Internet, gemeint sind. Das bedeutet zum Beispiel, solltest du des illegalen Musikdownloads verdächtigt werden (was natürlich nie jemand von uns machen würde), wird deine Internetanbieterin, sofern sie nicht sehr progressiv und gerissen ist, deine Personalien an die Polizei aushändigen (müssen). Im Gegensatz zu früher kann von Seiten derSicherheitsbehörde allerdings nicht mehr jede ihrer Aufgaben als Begründung für die Datenanforderung angegeben werden, sondern es ist „die Annahme einer konkreten Gefahrensituation“ notwendig. Außerdem muss nun ein solches Ansuchen bezüglich der Zuordnung von IP Adressen an die/den RechtsschutzbeauftragteN des Innenministeriumsweitergeleitet werden. Dessen/deren Aufgabe ist es zu überprüfen, ob selbiges rechtskonform war. Die Argumentation der Regierung, sie habe hier die Befugnisse eingeschränkt und nicht ausgeweitet, lässt sich demnach in einigen Teilen nachvollziehen, es stellen sich dennoch zwei Fragen zur Vorgangsweise. Die erste, nämlich warum diese Änderung erst in der beschließenden Nationalratssitzung und nicht bereits im zuständigen Ausschuss eingebracht wurde, diese Tatsache kann wahrscheinlich in das Reich des Partei „Hick– Hack’s“ abgeschoben werden. Die zweite könnte etwas weiter reichende Konsequenzen haben. Warumwurde dieser Bereich nur im Sicherheitspolizeigesetz verändert, während der idente Absatz im Militärbefugnisgesetz unangetastet blieb? Somit bleiben dem Abwehramt, dem Inlandsgeheimdienstdes österreichischen Bundesheeres, auch weiterhin jene Eingriffsrechte erhalten.
Handypeilung ohne Umwege
Die zweite wesentliche Änderung betrifft dieStandortbestimmung von mobilen Telekommunikationsgeräten,also Handys, Mobilen Internetkarten,etc. ohne einem von diesem Gerät aus getätigtenNotruf. Die Regierung beruft sich hierbeiauf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs wonachdurch das Fernmeldegeheimnis in der Verfassungnur die „Kommunikation auf dem Übertragungsweg“durch den RichterInnenvorbehalt geschützt ist, jedoch nicht Vorgänge „außerhalb des Übertragungsbereichs“.
Laut dem aktuellen Beschluss sind die TelekommunikationsbetreiberInnen also verpflichtet auf Anfrage den Sicherheitsbehördenden Standort eines mobilen Endgeräts bekannt zugeben. Je nachdem wo sich die/der TeilnehmerIngerade befindet, können die HandynetzbetreiberInnenden Standort auf ein paar hundert Meter (inder Stadt) oder auf ein paar Kilometer (am Land)genau bestimmen. Außerdem muss die so genannteInternational Mobile Subscriber Identity (IMSI)an die Polizei weitergegeben werden. Diese kanndann mit Hilfe eines IMSI Catchers den Standortnoch genauer bestimmen. Das Gesetz erlaubt allerdingssolche Standort und IMSI Anfragen nichtfür Endgeräte von potenziellen TäterInnen sondernausdrücklich nur für jene von potentiellen Opfernwenn die begründete Annahme besteht, dass derenLeben oder Gesundheit momentan gefährdetist und die Gefahr durch eine Standortbestimmung„abgewehrt“ werden kann.Auch über solche Anfragen ist dem/derRechtsschutzbeauftragten des Innenministeriumszu berichten.
Big Brother hört mit
Auch hier ergeben sich zwei Probleme welchebeide mit der technischen Beschaffenheit des IMSI Catchers zu tun haben. Problem eins ergibt sich dadurch, dass während einer Standortbestimmungsämtliche Handys im Wirkbereich des IMSI Catchers gestört werden und somit nicht einmal Notrufetätigen können. Die Störungsdauer schätzt dasdeutsche Innenministerium auf ca. 10 Sekunden, deutscheHandynetzbetreiberInnen auf bis zu 10 Minuten. Das zweite Problem ruft vor allem DatenschützerInnenauf den Plan, denn mit Hilfe des IMSI Catchers können Telefonate auch abgehört werden. Dies ist zwar ohne richterlichen Beschluss verboten, jedoch schwierig nachzuweisen. Fraglich scheint im Moment auch wie die IMSI Catcher für ihren hier bestimmten Zweck, nämlichder Rettung von Unfall-, Selbstmord- und Verbrechensopfer, eingesetzt werden sollen. Für eine genaue Standortbestimmung sind im Optimalfall drei IMSI Catcher notwendig, welche bis auf wenige Kilometer Entfernung zur Zielperson positioniert werden müssen. Nun gibt das Innenministerium allerdings nur den Kauf eines einzelnen IMSI Catchers an. Beim veranschlagten Preis scheint es sich zwar um ca. drei Stück zu handeln aber selbst die müssten dann für jeden Einsatz quer durch Österreichzu ihrem Bestimmungsort geflogen werden.
Überwachung Schritt für Schritt
Alles in allem scheint diese Gesetzesnovellefür sich also kein besonders großer Eingriff indie Freiheitsrechte der/des Einzelnen zu sein. Ein Scheibchen auf alle Fälle nicht groß genug um sich dagegen zu wehren. Doch bei einem Blick auf die restliche Salami kann einer/m da schon etwas mulmig in der Bauchgegend werden. Immer mehr Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger scheinen in letzter Zeit die Meinung zu vertretender Krieg gegen den Terror und die organisierte Kriminalität seien eine wichtige Sache, wichtiger noch als die Wahrung der Menschenrechte. Da Österreich keine exterritorialen Militärbasenbesitzt um illegale Gefangenenlager zu unterhalten spüren wir hier die Auswirkungen eher im Bereich der Überwachung. Die Einführung der Rasterfahndung und die immer dichter werdende Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln um nur zwei Beispiele jener Maßnahmen, die bereits von allen als normal empfunden werden, zu nennen.
Missbrauchsrisiko Datenfriedhof
Im kommenden Jahr 2008 sind noch zweiweitere Schritte in diese Richtung geplant. Derwahrscheinlich populärere ist die Einführungder Onlinedurchsuchung. Dabei soll, nach richterlichemBeschluss, ein so genannter Trojanerauf den Computern, Handys, etc. von Verdächtigeninstalliert werden, welcher es der Polizeierlaubt auf den Geräten nach Beweismaterial zusuchen.Eine noch viel weiter reichende Gefahr birgtder, momentan zur Begutachtung vorliegende, Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Demnachmüssen die BetreiberInnen von öffentlichen Kommunikationsnetzen alle Stamm-, Verkehrsund Standortdaten für sechs Monate speichern. ImFalle eines Telefonats hieße das: Wer ruft wen, von wo aus, mit welchem Handy, wann, für wie langean und verwenden sie dabei Videotelefonie oder nicht. Diese Daten sollen dann, nach richterlicher Anordnung, zur Lösung von Fällen mit einemStrafrahmen von über einem Jahr beitragen. Rechtliche Bedenken dagegen hagelt es vorallem, weil dadurch das Redaktions-, das ÄrztInnen-sowie das RechtsanwältInnengeheimnisverletzt, werden. So wäre beispielsweise aus den Telefon- und Emaildaten einer RechtsanwältInnenkanzlei herauszulesen wer ihre KlientInnen sind und wie häufig sie miteinander in Kontaktstehen. Oder von der anderen Seite gesehen ließe sich darüber mutmaßen an welchen Krankheiten jemand leidet, indem man kontrolliert welche FachärztInnen sie/er kontaktiert. Praktisch gesehen bedeutet eine Vorratsdatenspeicherung außerdem die Speicherung einer riesigen Menge an Daten. Das bedeutet einen großen finanziellen Aufwand für die MobilfunkbetreiberInnenund birgt größere Gefahren für Missbrauch und Diebstahl.
Sicherheit oder Überwachung
Ein Diskussionspunkt für die Zukunft wirdsicher die Verwendung biometrischer Daten oderdie freiwillige Offenlegung unseres Konsumverhaltensüber verschiedenste Vorteilskarten sein.Vieles von dem, was uns in naher Zukunft erwartenwird, können wir jetzt noch gar nicht vorhersehen.Auf alle Fälle werden wir uns bald darüberGedanken machen müssen, wie wir uns ein akzeptables Gleichgewicht zwischen Sicherheit undFreiheit vorstellen. Wann endet Sicherheit undwann beginnt Überwachung?

