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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Berufsverbot und Mutterkreuz
Nach dem Anschluss an das Dritte Reich, wurde das nationalsozialistische Frauenbild Hilters auch in Österreich gelebt und umgesetzt, was zu einer schrittweisen Verdrängung von Frauen aus allen Lebensbereichen führte.
Als Hitler an die Macht kam, gab es keine Frauen als Individuen mehr, sondern bloß Mütter. Die Rolle der Frau in der nationalsozialistischen Gesellschaft wurde auf die Mutterschaft reduziert, welche als ideologisches Idealbild verherrlicht und propagiert wurde. Im Nationalsozialismus hatte die Mutterrolle im Leben einer guten, deutschen bzw. „arischen“ Frau höchste Priorität. Sie sollte das Kinderkriegen und die Erziehung der Kinder zu ihrem gesamten Lebensinhalt machen um somit als „Quelle der Nation“ das deutsche Volk zu stärken und um Nachschub für den Krieg zu sorgen. Für außerordentliche Gebärfreudigkeit einer rein arischen Mutter wurde das Mutterkreuz verliehen.
„Nur deutsches Blut ist rein“ - Frauen als Gebärmaschinen
Kinder zu bekommen, war allerdings nur für Frauen und Männer mit reinem deutschen Blut - belegt mittels Ariernachweis - erlaubt. „Rassisch minderwertige“ Frauen, wie zum Beispiel Jüdinnen, Roma, Sinti und Zwangsarbeiterinnen, die sich aus Kriegsgefangenen aber auch Verschleppten aus besetzten Ländern zusammensetzten, wurden zu Abtreibungen gezwungen oder sterilisiert. Für deutsche Frauen war Abtreibung strengstens untersagt, nur an „unreinen“ Frauen war diese erlaubt. Das Mutterkreuz stellte die höchste Ehrung einer Mutter dar und wurde auch unter der Bevölkerung als solches angesehen und mit Erfurcht belohnt. Ab vier Kindern gab es das bronzene, ab sechs das silberne und ab acht das goldene Mutterkreuz.
Um die Geburtenrate weiter zu erhöhen wurde vom Dritten Reich das so genannte Ehestandsdarlehen angeboten. Dieses Ehestandsdarlehen wurde im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“ eingeführt, das darauf abzielte, Frauen von der Erwerbsfähigkeit zu lösen, damit arbeitslose Männer die zuvor von Frauen ausgeführten Arbeiten übernehmen konnten. Voraussetzung für die Bewilligung dieses Darlehens war, dass die zukünftige Ehefrau ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin spätestens im Zeitpunkt der Eheschließung aufgab. Damit wurde die Frau dazu aufgefordert, ihre Arbeit aufzugeben und sich nur um die Familie zu kümmern. Außerdem reduzierte sich die Zurückzahlung des Darlehens pro Kind um 25 Prozent. Ab vier Kindern musste dem deutschen Staat nichts mehr zurückbezahlt werden.
Frauen raus!
Weiters wurde den Frauen das passive Wahlrecht abgesprochen, sie wurden nicht mehr zu Justizberufen zugelassen, ab 1934 durften Ärztinnen keine Praxen mehr eröffnen und der Frauenanteil an den Universitäten durfte nur noch 10 Prozent betragen. Nach § 1343 des Bürgerlichen Gesetzbuches konnte der Ehemann die Ehefrau zwingen ihren Beruf aufzugeben. Außerdem konnte er sich aus Gründen der Unfruchtbarkeit oder der Verweigerung Kinder zu bekommen von der Ehefrau scheiden lassen.
Während des Krieges wurden Männer als Arbeitskräfte immer knapper. Davon war vor allem die Rüstungsindustrie betroffen und es wurde begonnen die Frauen wieder in die Erwerbstätigkeit zurück zu verpflichten um die fehlenden „männlichen“ Arbeitskräfte zu ersetzen. So durften Frauen nun ohne Einschränkungen studieren, da man sie und ihre Fähigkeiten für den Krieg brauchte. Außerdem bekamen die Ehepaare das Ehestandsdarlehen nun auch, wenn die Frau erwerbstätig war.
Die knappe Lebensmittelsituation, die Doppelbelastung der Kindererziehung und die meist schwere Arbeit in den Fabriken, nächtliche Bombenangriffe und die Ungewissheit um das Wohlergehen des Mannes im Krieg war prägend für die Generation der Frauen im Zweiten Weltkrieg. Dabei wird in der Geschichtsschreibung meist auf ihre zentrale Rolle, sowohl als Opfer aber auch als Täterin vergessen!

