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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Weiterbildung
Chancengleichheit im Bildungssystem kann für uns nicht nur heißen, dass Jugendliche kostenlos Schulen und Hochschulen besuchen können, ein offenes Bildungssystem geht weit darüber hinaus. Nach der Erstausbildung ist es heute für viele die bereits im Berufsleben stehen klar, dass sie irgendwann wieder weiterlernen müssen bzw. wollen. Lernen soll das Leben begleiten heißt es immer häufiger und wird zur Grundvoraussetzung der Wissensgesellschaft. Eine Devise, die sehr positiv ist, wenn die Menschen bei der Umsetzung dieses Leitspruchs nicht allein gelassen werden bzw. wenn er nicht zum Druckmittel wird. Es kann nicht darum gehen die maßgeschneiderten MitarbeiterInnen für jedes Unternehmen zu produzieren sondern Weiterbildungsmöglichkeiten für alle ArbeitnehmerInnen zu garantieren. Beste Aus- und Weiterbildung muss gemeinsames Interesse der Wirtschaft, des Staates und der ArbeitnehmerInnen sein.
Weiterbildung ist keine Sache die nur in der Verantwortung des Einzelnen liegt, vielmehr ist der Staat in zweifacher Hinsicht gefordert Anreize und Unterstützung zu bieten. Zum einen muss das Bildungssystem für „WiedereinsteigerInnen“ offen sein und eine starke Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungswegen garantieren. Dazu gehört das kostenlose Nachholen von Schulabschlüssen sowie die Abschaffung von Studienberechtigungen (Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung). Berufstätige sollen keine zusätzliche Hürde für den Unieinstieg überwinden müssen. Zum zweiten muss der Staat durch gesetzliche Regelungen die Unternehmen stärker in die Verantwortung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiten nehmen aber auch Anreizsysteme schaffen. Die Finanzierung von fachlichen und auch persönlichkeitsbildende Kurse wie Fremdsprachen, Rhetorik oder Teamwork darf nicht völlig auf die ArbeitnehmerInnen abgewälzt werden. Allgemein zeigt sich, dass gerade Frauen und schlechter qualifizierte Menschen bei betrieblicher Weiterbildung nicht gefördert werden. Hingegen nehmen Frauen privat finanzierte Kurse und Seminare sehr viel häufiger in Anspruch als Männer.
Hohe Kosten und schlechter Informationsstand sind ebenso Gründe dafür, dass die Weiterbildungsangebote in Österreich viel weniger als im europäischen Durchschnitt in Anspruch genommen werden. Anzumerken ist an dieser Stelle auch, dass wir der in den letzten Jahren übliche Schulungspraxis für Arbeitslose sehr skeptisch gegenüberstehen. Arbeitslose werden häufig zu kurzen Schulungseinheiten verpflichten, deren Ziel aber häufig nicht die Weiterbildung des oder der Arbeitslosen ist, sondern eine Schönung der Arbeitslosenstatistik durch das Herausfallen all jener, die an Schulungsmaßnahmen teilnehmen müssen.
Einen Beitrag dazu Weiterbildung besonders interessant zu machen ist das Konzept des Bildungskarenz. Wir stellen uns dabei eine Bildungsfreistellung bis zu einem Jahr vor, in einem Zeitraum von bis zu vier Jahren nach freier Einteilung für Zwecke der Weiterbildung in Anspruch nehmen zu können. Das derzeit gültige Modell sieht nur eine vollständige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses auf eine Dauer von 3 bis 12 Monaten vor, aber keine Möglichkeit einer Verkürzung der täglichen Arbeitszeit. Damit entspricht es nicht mehr der Realität der Berufsweiterbildung, die häufig in Abendkursen und auch häufig über einen längeren Zeitraum als ein Jahr besteht (das Nachholen einer Vollmatura oder ein Fachhochschulstudiengang dauern bis zu 4 Jahre). Weiters fordern wir je nach Verkürzung der Arbeitszeit den Teilersatz des ausgefallenen Einkommens durch die öffentliche Hand. Außerdem bleiben während der Bildungskarenz alle sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche aufrecht und die ArbeitnehmerInnen sollen während der Bildungskarenz durch das Arbeitsmarktservice kranken-, unfall- und pensionsversichert sein.
Weiterbildung an Universitäten
Lebenslanges bzw. lebensbegleitendes Lernen ist die Grundvoraussetzung einer Wissensgesellschaft. Jeder und jedem Menschen soll es möglich sein, jederzeit in das Bildungssystem zurückzukehren. In diesem Sinne soll auch die Hochschulbildung allen Menschen zugänglich sein. Neben der finanziellen Ermöglichung muss dieser Zugang auch durch eine flexiblere Organisation des Lehrbetriebs durch Abendkurse, Teilzeitangebote, Fernstudien etc. möglich gemacht werden. Lebenslanges Lernen und stetige Weiterbildung sollen nicht zur Belastung, sondern zur Chance für Entfaltung und Entwicklung werden.
Wird die AkademikerInnenquote ausschließlich im Bereich des „ersten Bildungsweges“ erhöht, werden ältere Jahrgänge in wenigen Jahren aus dem Berufsleben hinausgedrängt. Schon allein aus diesem Grund – aber auch aus generellen bildungspolitischen Erwägungen – ist es daher notwendig, auch das lebensbegleitende Lernen auszubauen. Während in Österreich dieser Bereich sich in erster Linie im „vorakademischen“ Bereich bewegt und vorwiegend berufspraktische Kurse abgehalten werden, die teilweise hohe Gebühren einheben, existieren in anderen EU-Ländern bereits Maßnahmen und Untersuchungen, die sowohl den akademischen Bereich öffnen wie auch durch gemischte Finanzierung (Öffentliche Hand, Wirtschaft und Eigenanteil) und Bildungskarenzmodelle zeigen, wie Weiterbildung gefördert werden kann. Dies ist entscheidend, um Lebenslanges Lernen auf eine breite Basis zu stellen: Eine jüngst veröffentlichte Studie des Landes Oberösterreich zeigte, dass BerufsschulabgängerInnen sich zu 33 Prozent weiterbilden, während AkademikerInnen dies zu 63 Prozent tun.
Zur Erleichterung des Lebenslangen Lernens wäre auch die Entwicklung eines Rahmensystems für Bildungsangebote zu diskutieren. In Schottland gibt es z.B. das Scottish Credit and Qualifications Framework (SCQF) als gemeinsames Projekt der schottischen Universitäten, der Quality Assurance Agency for Higher Education (QAA), der Scottish Qualifications Authority (SQA) und der schottischen Regierung. Das Framework verschafft Überblick über die diversen (Weiter-)Bildungsangebote und macht sie über ein Credit-System auch untereinander vergleichbar.
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