Unigruppen

Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at

Offener Bildungszugang

 

Recht auf Bildung

In einer fortschrittlichen Gesellschaft hat jeder Mensch das Recht auf persönliche Entfaltung - ohne Unterschiede und unabhängig von sozialer und regionaler Herkunft, Geschlecht, Alter und Religion.

Dieses Recht ist nur in einem offenen Bildungssystem erfüllbar, das jedem Menschen die gleiche Möglichkeit der wissenschaftlichen und ständigen lebensbegleitenden Bildung und Ausbildung eröffnet.

 

Offener und gebührenfreier Zugang

Wir bekennen uns deshalb zur Öffnung aller Bildungseinrichtungen und zur Möglichkeit, dass jedeR entsprechend seinen/ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen alle Bildungswege ohne soziale oder strukturelle Hürden absolvieren kann. Das bedeutet einen offenen Bildungszugang, frei von sozialen oder leistungsspezifischen Auswahlverfahren und eine staatlich garantierte soziale Absicherung (siehe Kapitel Soziale Absicherung).

Wir sind davon überzeugt, dass unsere Anforderungen nur von wirtschaftlich und politisch unabhängigen, offenen und demokratischen Bildungseinrichtungen erfüllt werden können. Deshalb wehren wir uns gegen jegliche Form von Studien- oder Einschreibgebühren und andere sogenannte „Kostenbeteiligungsmodelle“, da sie dem Prinzip des offenen Hochschulzuganges entgegen stehen. Gebühren können nie sozial treffsicher sein - sie stellen vielmehr eine soziale Barriere dar, die materielle Belastungsfähigkeit zum entscheidenden Kriterium der tertiären Bildung machen. Sie wirken sozial selektiv und schaffen ein Bildungssystem, das nur finanziell bessergestellten Schichten vorbehalten ist. 45 000 Studierende haben aufgrund der Studiengebühren  ihr Studium abgebrochen.  42, 3 Prozent jener Studierenden, die einen Studienabbruch erwägen, geben als Grund den finanziellen Druck an. Auch die Zahl der erwerbstätigen Studierenden ist massiv angestiegen. 35, 2 Prozent gehen einer regelmäßigen Teilzeitbeschäftigung nach.

Mit der Einführung der Studiengebühren wurde der offene und freie Hochschulzugang de facto abgeschafft. Zusätzlich erschwert eine Unzahl an indirekter Zugangsbeschränkungen das persönliche Fortkommen. Über bereits existierende Ausleseverfahren hinaus müssen sämtliche Lehrpläne im gesamten Bildungssystem sowie die Verwaltung der einzelnen Bildungsinstitutionen auf unnötige Hürden (Beihilfen, Zeugnisse, Anmeldesysteme) überprüft werden.

So wurden bereits in vielen Studien getarnte Knock Out-Prüfungen eingeführt. Solche stehen meist am Anfang des Studiums (teilweise sogar vor dem offiziellen Semesterbeginn!), ihr positives Bestehen ermöglicht erst den Besuch wichtiger weiterer Lehrveranstaltungen. Krasse Beispiele sind die neuen Medizin-Studienpläne. Weitere Zugangsbeschränkungen ergeben sich durch den eklatanten Mangel  an Übungsplätzen in vielen Studienrichtungen – es steht dem Lehrveranstaltungsleiter frei, nach Leistung, Anmeldedatum oder Würfelglück auszusieben. Wir sprechen uns vehement gegen jegliche Form von Knock Out-Prüfungen und Zugangsbeschränkungen durch zu wenig Übungsplätze aus. Diese Selektion widerspricht den Prinzipien des offenen und freien Hochschulzugangs.

Eine große, ungerechte Schwierigkeit am Anfang vieler Universitätsstudien stellen auch die Regelungen um notwendige Ergänzungsprüfungen  (vor allem Latein) dar. Wir fordern, die Ergänzungsprüfung Latein in jenen Fällen, wo keine direkte Verwertbarkeit im Studium besteht, abzuschaffen. Bei sämtlichen anderen Ergänzungsprüfungen sind die Notwendigkeit  derselben zu überprüfen. Jedenfalls müssen sämtliche Ergänzungsprüfungen in den Studienplan hineingenommen werden und als Semesterwochenstunden für soziale Leistungen (Familienbeihilfe, Stipendium) des Staates gelten.

Besonders Studierende aus sozial schwächeren Schichten, Frauen und AusländerInnen sehen sich mit massiven Nachteilen konfrontiert. Es bedarf eines Ausbaus des Systems staatlicher Studien- und Bildungsförderung, sowohl durch die Ausweitung des Zuganges und die Verbesserung der Verteilungsgerechtigkeit, um Menschen mit allen sozialen Backgrounds den Zugang zur Bildung gleichermaßen zu ermöglichen (siehe auch Kapitel „Soziale Absicherung“).

Frauen werden von der Gesellschaft nach wie vor in rollentypische Ausbildungswege gedrängt, die sich vor allem dadurch auszeichnen, dass sie weit weniger und schlechter gestellte Berufsmöglichkeiten und damit auch geringere Bezahlung eröffnen. Obwohl es in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, den Frauenanteil unter den StudienanfängerInnen an den ihrer männlichen Kollegen anzugleichen, wählen Frauen eher Studien wie Geisteswissenschaften und Sprachen. Darüberhinaus werden durch zahlreichen Hürden wie z. B. die unnötige Habilitation, die international nur mehr in wenigen Staaten gebräuchlich ist und Zäsuren viel mehr Frauen als Männer aus wissenschaftlichen Karrieren „herausgedrängt“. Wir fordern daher die ersatzlose Streichung der Habilitation als „gläserne Decke“

Hier bedarf es umfassender Informationsangebote für Frauen in technischen und naturwissenschaftlichen Studien, wie das FIT -Programm. In einer männerbündisch strukturierten Bildungslandschaft (vor allem im postsekundären Bereich) sehen sich Frauen aber noch einer Unzahl weiterer Benachteiligungen ausgesetzt. Universitätslaufbahnen enden für Frauen in der Regel auf niederer Ebene. Mehr als die Hälfte der StudienanfängerInnen sind weiblich, Probleme ergeben sich erst später. So sind 51, 9 Prozent der AbsolventInnen weiblich, aber nur mehr 25, 9 Prozent der Uni-AssistentInnen Frauen und der ProfessorInnen-Anteil beträgt gar nur mehr 6, 8 Prozent. Sämtliche Schritte müssen gesetzt werden, um den Anteil der Frauen auch unter den höheren Positionen im Universitätssystem zu heben. Wissenschaftliche Karrieren von Frauen müssen gezielt gefördert werden. Dazu bedarf es eines Ausbaus der Kompetenzen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, einer positiven Diskriminierung bei der ProfessorInnenbestellung genauso wie einer massiven Überarbeitung der Lehrpläne im Hinblick auf einer Verankerung von Gender Studies, Frauenforschung und Feminismus in allen Fächern (siehe auch Kapitel „Lieber gleich berechtigt“).

Besondere Barrieren im Bildungswesen gelten für AusländerInnen. Der gleiche Zugang zur Bildung ist die Voraussetzung für einen gerechten Umgang mit unseren ausländischen MitbürgerInnen und die Grundlage für guten internationalen Austausch sowie der nationalen Integration. Das bedeutet auch einen Zuwachs an Entwicklungschancen für unsere Gesellschaft. Wir fordern die Beseitigung aller diskriminierenden  Zugangsbeschränkungen und Hürden für AusländerInnen. Darunter fallen die doppelten Studiengebühren, der verpflichtende Nachweis über den Besitz von 5109 Euro jedes Jahr,  die Nicht-Anerkennung vieler Abschlusszeugnisse der sekundären Schulstufe und das Arbeitsverbot für ausländische Studierende. Darüber hinaus ist es auch unsinnig, dass die Aufenthaltsgenehmigung unmittelbar nach Studienabschluss erlischt.

Die Durchlässigkeit muss schon vor dem postsekundären Bereich erhöht werden.

Wir fordern eine Reformierung der Lehrlingsausbildung. Die duale Ausbildung war ein erster Schritt in die richtige Richtung (Allgemeinbildung, Theorie und Praxis), aber auf Grund der schlechten Verhältnisse in vielen Lehrbetrieben – viele Betriebe sind zu klein um eine vollständige Berufsausbildung zu gewährleisten oder setzen gar Lehrlinge als billige Putzkräfte oder BierlieferantInnen ein – und auch wegen des Lehrplatzmangels in mehreren Sparten fordert der VSStÖ die Einführung eines trialen Ausbildungsmodels. (siehe Kapitel III. Schule und triale Ausbildung)

Soziale Selektion beginnt nicht erst an den Universitäten. Betrachtet man den Anteil an MaturantInnen – getrennt nach früherem Besuch von Hauptschule oder AHS – so ergibt sich eine klare Stufenleiter nach vorheriger Schule und Bildung der Eltern. Ob ein Kind später einmal Matura oder Studium absolvieren wird, hängt mehr als anderswo von der Schulbildung seiner Eltern ab und von der Region, in der es aufwächst. Während nur sieben Prozent der Buben und neun Prozent der Mädchen von Eltern der untersten Bildungsschicht am Land zumindest eine AHS-Unterstufe erfolgreich abschließen, beläuft sich diese Zahl bei in Städten lebenden Kindern von AkademikerInnen auf 86 Prozent (Mädchen) und 82 Prozent (Buben).  Kinder von MigrantInnen erfahren zusätzliche Nachteile, weil Multikulturalität vielfach mehr als Problem denn als Chance gesehen wird – ihr Anteil an Sonderschulen ist überproportional. Bei Mädchen aus sozial benachteiligten Gruppen kumulieren diese Probleme.
 In diesem hochdiversifizierten Schulsystem werden SchülerInnen viel zu früh gezwungen, Entscheidungen über den weiteren Verlauf ihrer (Aus-)Bildung zu treffen. So kommt es, dass die wesentliche Entscheidung, ob ein Hochschulstudium eingeschlagen wird - mit dem oft bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie höhere Bezahlung und Lebensqualität einhergehen - schon im Alter von 10 - 14 wesentlich vorbestimmt werden müssen.

Die Schule muss daher durch Gesamtschul- und Modulkonzepte ermöglichen, eine breitere Bildung und damit mehr Entscheidungsmöglichkeiten für die AbsolventInnen zu schaffen. Der angesprochene Übergang zur postsekundären Ausbildung muss auf schulischer Ebene vorbereitet und erleichtert werden. Das beinhaltet eine umfassende Bildungsberatung sowie den Ausbau aller Formen von Studien- und Berufsberatung. Schon in der voruniversitären Ausbildung muss die Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt und den Ausbildungsmöglichkeiten verstärkt werden. Eine wissenschaftliche Vorbildung in der Schule und begleitende Übergangsphasen in den postsekundären Bereich sollen den Eintritt in eine Universität, Akademie oder Fachhochschule erleichtern.

Eine weitere unnötige Hürde stellt die Studienberechtigungsprüfung dar. Die angehenden Studierenden werden völlig auf sich allein gestellt und haben keine Möglichkeit, das gewählte Studium vorher kennenzulernen. Deshalb sprechen wir uns für die Abschaffung dieser Prüfung und dafür aus, dass die notwendigen zusätzlichen Qualifikationen durch ein im Rahmen der ersten Studiensemester zu erbringendes und an die Studienleistung anzurechnendes Prüfungspensum ersetzt werden. Als Analogon zur Studienberechtigungsprüfung sprechen wir uns auch für die Abschaffung der Berufsreifeprüfung aus.


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