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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Die Wissenschaft muss weiblich werden
Die anstehende Novelle des Universitätsgesetzes ist eine Möglichkeit der Diskriminierung von Frauen an Unis entgegenzuwirken und längst überfällige Maßnahmen im Bereich der universitären Frauenförderung zu setzen. Die Frage ist nur, ob diese Möglichkeit auch genutzt werden wird…
Es ist nicht neu, dass Frauen in der österreichischen Gesellschaft nach wie vor massiv diskriminiert werden. Die Universitäten sind hierbei keine Ausnahme – im Gegenteil – die gläserne Decke ist im Bereich der wissenschaftlichen Karrieren teilweise noch viel ausgeprägter als sonst. Während mehr als 50% der StudentInnen mittlerweile Frauen sind, zeigt sich ein komplett anderes Bild, je höher mensch die Karriereleiter hinaufsteigt: Nur etwa 30% der AssistentInnen sind weiblich und nur ca. 14% der ProfessorInnen. 20 männlichen Rektoren steht gar nur eine einzige Rektorin gegenüber.
Dass an den österreichischen Unis also im Bereich der Frauenförderung noch einiges zu tun ist, wird wohl jedeR erkennen, dennoch werden immer wieder Chancen vertan bestehende Hürden abzubauen. Stattdessen werden teilweise sogar noch neue aufgebaut, wie etwa die Einführung der Zugangsbeschränkungen und der dreigliedrigen Studienarchitektur aus Bachelor-Master-PhD.
Offene Uni muss die Devise sein
Der selektive Charakter von Zugangsbeschränkungen wurde hinreichend diskutiert, weniger bekannt ist allerdings, dass Zugangsbeschränkungen vor allem Frauen vom Studium fernhalten. Immerhin sind jene Fächer, die beschränkt werden dürfen, Studienrichtungen, die tendenziell einen hohen Frauenanteil aufweisen, wie etwa Biologie und Psychologie. Die großen VerliererInnen der Einführung der Zugangsbeschränkungen im Jahr 2005 waren also Frauen. Die massive Diskriminierung von Frauen bei Medizin-Aufnahmetests ist dabei wohl das bekannteste Beispiel. Aber auch die Änderungen im Zuge des Bologna-Prozesses, durch welche ein Großteil der Studien auf ein 3-gliedriges System umgestellt wird, schaden Frauen. Erfahrungsgemäß gehen mit jeder universitären Bildungsentscheidung vermehrt Frauen verloren. Die Verlängerung des Studiums durch das neue System ist hier also fatal. Auch die Studierendensozialerhebung zeichnet ein eindeutiges Bild: Laut einer Befragung planen 82,5% der Männer ein Masterstudium an ihren Bachelor anzuhängen, aber nur 77,3% der Frauen. Noch drastischer zeigt sich die Situation auf PhD-Ebene: 50,7% der Männer planen an ihr Masterstudium noch ein Doktorat oder PhD anzuhängen, aber lediglich 37,9% der Frauen.
Der logische Schluss muss also sein den Zugang zur Uni auf allen Ebenen möglichst offen zu halten, da ansonsten in Kauf genommen wird, dass Frauen vermehrt am Studieren gehindert oder ganz davon abgehalten werden.
Novelle des Universitätsgesetzes nutzen!
Aber nicht nur im Bereich der Studierenden selbst haben Frauen nach wie vor das Nachsehen, sondern auch in Dienstverhältnissen an der Universität und in der universitären Gremienarbeit. Der überwiegende Anteil, der an der Universität beschäftigten Personen sind Männer. Ebenso bemerkenswert ist der Frauenanteil der in Gremien (hier vor allem im Senat) vertretenen Personen - insbesondere bedingt durch die absolute Mehrheit der Kurie der ProfessorInnen im Senat. Diese besteht aufgrund des geringen Frauenanteils unter den ProfessorInnen hauptsächlich aus Männern. Das heißt aber auch, dass nicht nur jetzt der Großteil der Beschäftigten Männer sind, sondern dass auch Entscheidungen für die Zukunft von Männern getroffen werden.
Im Zuge der Diskussionen über die Neuerungen im Universitätsgesetz wurde bereits eine 40%ige Frauenquote in allen Gremien angekündigt. Diese sollte aber auf jeden Fall eine Mussbestimmung sein, da Sollbestimmungen vielfach leere Versprechen bleiben. Doch auch das kann natürlich nur ein erster Schritt sein, langfristig muss jedenfalls ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in allen Bereichen des universitären Alltags erreicht werden. Darüber hinaus muss der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen massiv gestärkt werden, weg von einem hauptsächlich beratenden hin zu einem entscheidenden Organ. Diesem muss es beispielsweise auch möglich sein Rechtsmittel bei Einsprüchen zu ergreifen, sofortige Einstellungen von Verfahren bewirken zu können und Stimmrecht im Unirat und Senat zu besitzen.
Weiters sollte die Novelle des Universitätsgesetzes genutzt werden um die Zugangsbeschränkungen endlich abzuschaffen und den freien und offenen Hochschulzugang wiederherzustellen.

