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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Das Universitätsgesetz 2002 und seine Überwindung
Eine starke Interessenvertretung der Studierenden wird nicht ausreichen um die studentische Mitbestimmung an den heimischen Universitäten entscheidend zu verbessern, auch wenn sie die Voraussetzung dafür ist.
Der VSStÖ setzt sich für eine rasche und tiefgreifende Demokratisierung der österreichischen Hochschulen ein. Wir wollen eine Universität, an der alle Beteiligten an Entscheidungen gleichberechtigt teilhaben.
Das im Juli 2002 von ÖVP und FPÖ beschlossene Universitätsgesetz (UG 02) hat hingegen ein Schulbeispiel zu schaffen, wie eine Universitätsreform nicht zu machen ist. Bezeichnend war, dass kein einziger der zahlreichen inhaltlichen Kritikpunkte, die am „Gestaltungsvorschlag“ vom August 2001 oder dem ersten Gesetzesentwurf für ein Universitätsgesetz vom März 2002 angebracht wurden, in den schlussendlich ins Parlament gebrachten Text Eingang fand. Am Interesse der Betroffenen kann es angesichts von über 240 Stellungnahmen zu dem im „Gestaltungsvorschlag“ veröffentlichten politischen Konzept sowie unzähliger Detailkritik am UG-Entwurf nicht gelegen haben. Von der Rektorenkonferenz und anderer Seite unter oft selbstentleibender „Konstruktivität“ vorgebrachte Vorschläge wurden ebenso vom Tisch gewischt wie grundsätzliche Kritik an der fatalen und falschen politischen Ausrichtung von Ökonomisierung und Entdemokratisierung von Bildung und Wissenschaft.
Eine Universitätsreform kann aber nicht hinter verschlossenen Türen von handverlesenen Personen ausgearbeitet und dann ohne Rücksicht auf die berechtigten Einwände und Vorschläge der Betroffenen in für einen seriösen Diskussionsprozess nicht praktikablen Zeiträumen durchgezogen werden, wenn das Ergebnis einen wissenschafts- und bildungspolitischen Fortschritt darstellen soll. Das Drüberfahren im Eiltempo - die Zeitspanne von der Vorlage des ersten Gesetzesentwurfs im März bis zum Beschluss im Juli 2002 ist angesichts der Materie nur so zu qualifizieren - birgt abseits vom Gesetzesinhalt die immense Gefahr von Fehlkonstruktionen, etwa verfassungsrechtlich anfechtbare oder für die Universitäten nicht praktikable Bestimmungen. Erst durch umfangreiche Proteste der Studierenden und erfolgreiche Verhandlungen konnte die rot-grüne ÖH verhindern, dass wenigstens die Grundrechte der StudentInnen im Studien- und Prüfungsrecht gesetzlich garantiert blieben und nicht der Willkür der ProfessorInnen ausgeliefert wurden.
Nach Überzeugung des VSStÖ ist eine qualitative Universitätsreform dringend notwendig. Die jüngsten Schritte wie die Einführung der Studiengebühren, die an wirtschaftsnaher Effizienz orientierte Standortbereinigung/„Profilbildung“, das Hire-and-fire-Dienstrecht für die Universitätslehrenden ohne Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs oder das gegen breiten Widerstand von Schwarz-Blau beschlossene Universitätsgesetz führten allerdings geradewegs in die falsche Richtung.
Entgegen der angekündigten Autonomie brachte das UG 2002 zusätzliche Abhängigkeiten. Mit dem Universitätsrat wurde ein externes, übermächtiges Entscheidungsorgan eingesetzt, über welches sich das Ministerium zusätzlichen Einfluss an den Universitäten sicherte. In der Finanzierung wurde aufgrund von willkürlichen Leistungsvereinbarungen ein finanzielles Korsett angelegt, das dem Ministerium eine zusätzliche Steuerungsmöglichkeit bietet. Das Gesetz brachte also keine Autonomie im Wortsinn, sondern eine andere Form der Fremdsteuerung mit sogar verstärkten Durchgriffsrechten für das Bildungsministerium – so wird etwa das Rektorat nicht mehr von den RepräsentantInnen der Universitätsangehörigen selbst gewählt, sondern vom zur Hälfte mit VertreterInnen der Bundesregierung besetzten Universitätsrat bestellt.
Alle anderen wichtigen Entscheidungen werden vom Universitätsrat getroffen oder genehmigt. Die Tatsache, dass der Universitätsrat ausschließlich mit universitätsexternen Personen - ohne direkten Bezug zur Universität - besetzt werden muss, lässt mutwillig fehlende Kompetenz bei der Leitung der Universität zu.
Mit dem Universitätsgesetz 2002 wurden demokratische Mitbestimmungsrechte abgebaut und die Basis für weitere Einschränkungen gelegt. Hierarchien und Top-down-Anordnungen sollen die Universitäten effizient machen. Demokratische Prinzipien sind aber kein Hemmschuh in der Wissenschaftsorganisation und im Wissenschaftsprozess. Eine demokratisch konstituierte Universität ist so sehr wohl in der Lage Budgetmittel besser und zielgenauer zuzuweisen und den Wissenschafts- und Bildungsbetrieb fruchtbar zu organisieren: Durch gleichberechtigte und gleichgewichtete Mitwirkung aller Universitätsangehörigen an den Entscheidungsabläufen und Beschlüssen kann die Auseinandersetzung mit Studien- und Forschungsinhalten, mit Studienabläufen und mit dem gesellschaftlichen Zusammenhang der Universität produktiv belebt werden. Trotz Unzulänglichkeiten der althergebrachten Kurien- und Gremienstruktur der Gruppenuniversität bietet die Vielfalt von Ansichten und die Einbeziehung der Betroffenen viel mehr Gewähr für die Validität der Entscheidungen als hierarchisch-autoritäre Entscheidungsprozesse.
Das größte Problem der Blockade der Universität bildete die Dominanz der konservativen und männerdominierten Gruppe der ProfessorInnen (zu 93% Professoren). Durch die tiefgreifenden Reform der siebziger Jahre wurde erstmals ihre Allmacht gebrochen, sie mussten ihre Entscheidungen mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs und den Studierenden diskutieren und gemeinsam erarbeiten. Durch „ersessenen“ Informationsvorsprung oder blendend funktionierende Netzwerke konnte dieser älteste, konservativste und kleinste Teil der Universitätsangehörigen (im Verhältnis zu akademischem Mittelbau und Studierenden) dennoch die Hochschulen weiter lenken. Anstatt dieses beharrende Moment aber durch weitere Demokratisierung aufzubrechen wurde es im UG 2002 noch gestärkt – das herausragenste, aber nicht einzige Beispiel ist, dass der Anteil der ProfessorInnen im Senat der Universität von zuvor 50% gesetzlich auf eine zwingende absolute Mehrheit erhöht wurde.
Für eine wirkliche Demokratisierung muss die Macht der Ordinarien gebrochen werden. Dies kann nur gelingen wenn die Aufspaltung der Lehrenden in zwei Kurien (die Gruppe der ProfessorInnen und die der anderen Lehrenden) endlich überwunden wird. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre z.B. eine Habilitierten-Kurie bevor die Habilitation gänzlich abgeschafft wird. Ziel müssen gänzlich paritätisch besetzte Entscheidungsgremien sein. Dabei müssen auch die Leitungsorgane der Universitäten im Sinne gleicher Teilhabe als paritätisch besetzte Kollegialorgane organisiert sein.
Eine Einbindung des sogenannten nichtwissenschaftlichen Personals in die Gremien ist dringend erforderlich. Wird doch diese Gruppe an den Hochschulen auf das Sträflichste vernachlässigt, obwohl sie von den meisten Entscheidungen unmittelbar betroffen ist und eine Einbindung in die Gremialstruktur im Sinne einer stärkeren gesellschaftlichen Verankerung ist.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist bisher nur allgemein als gesellschaftliches Ziel im Gesetz verankert. Stattdessen müssten verbindliche Strategien festgelegt werden und die operativen Rahmenbedingungen für die Umsetzung solcher Strategien geschaffen werden. Die Verpflichtung zum Gender Mainstreaming allein reicht nicht aus.
Gerade an den Universitäten, die eine Vorbildfunktion innerhalb der Gesellschaft haben sollten, ist der Grundsatz der Gleichbehandlung von zentraler Bedeutung. Um diesen Grundsatz zu verwirklichen, muss er einerseits als Ziel der Universität verankert sein. Andererseits bedarf es unabhängiger Strukturen, die für die praktische Umsetzung sorgen. Um endlich an den Hochschulen ein mehr an Geschlechtergerechtigkeit zu erlangen, muss die Position der Arbeitskreise für Gleichbehandlung nachhaltig gestärkt werden. Der VSStÖ fordert daher erstens eine Quotierung aller Leitungsfunktionen und zweitens ein wirksames, aufschiebendes Veto der Gleichbehandlungsbeauftragen in Berufungs- und Personalfragen. Mit Veto belegte KandidatInnen könnten etwa verpflichtet werden, sich einem Hearing zu den gegen sie vorgebrachten Argumenten stellen.
In der universitären Qualitätssicherung kann der marktwirtschaftliche Leistungsbegriff nicht das alleinige Kriterium für die Bewertung einer Universität sein. Im Zusammenwirken aller Gruppierungen an einer Universität müssen Instrumente entwickelt werden, die eine langfristige Qualitätssicherung ermöglichen und die fachspezifischen Gegebenheiten berücksichtigen. Es sind innerhalb der Universitäten Modalitäten zu schaffen, wie mit Evaluierungsergebnissen umgegangen wird, sodass daraus Verbesserungen in Organisation, Forschung und Lehre resultieren.
Der VSStÖ ist der Ansicht, dass alle integralen Teile der Universität, Lehrende und Lernende sowie Allgemein-Bedienstete, repräsentativ in den Entscheidungsgremien vertreten sein müssen. Für eine Demokratisierung der Universitäten ist anstatt der einseitigen Stärkung der ProfessorInnen die Gleichberechtigung der universitären Gruppen zu notwendig. Wir wollen keine hierarchisch-autoritär geführte Universitätsstruktur, sondern diese hin zu verstärkter Demokratie und gleichberechtigter Partizipation weiterentwickeln. Die universitären Entscheidungen müssen von gewählten VertreterInnen der universitären Gruppen in demokratischen Gremien gefällt werden.
Konkret sind die strategischen Entscheidungen und bindenden Richtlinien für die Entscheidungsfindung operativer Organe in Kollegialorganen zu fällen, sodass alle von den Entscheidungen Betroffenen die Möglichkeit haben, den Entscheidungsprozess maßgeblich zu beeinflussen. Dadurch ist auch sichergestellt, dass die Entscheidungskompetenz der Betroffenen nicht verloren geht und nicht universitätsexterne Mitglieder eines Universitätsrats mit fehlendem Einblick und mangelnder Kompetenz alle relevanten Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen hinweg treffen.
Für eine fortschrittliche Weiterentwicklung der Universitäten braucht es eine verstärkte studentische Mitbestimmung im Rahmen gleichberechtigt und demokratisch organisierter Universitäten. Im Mittelpunkt einer demokratischen Universitätsreform müssen echte Verbesserungen an den Universitäten und im Bildungssystem stehen.
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Für den VSStÖ sind folgende konkrete Schritte dazu zu setzen:
- die Rücknahme der Studiengebühren und (Wieder-)Errichtung des offenen und freien Hochschulzugangs
- die Initiierung eines tatsächlich offenen und breiten gesellschaftlichen Diskussionsprozesses über fortschrittliche Universitäts- und Bildungspolitik auf Basis einer Evaluierung der bisherigen Reformen und ihrer Fehler sowie einer Diskussion von alternativen Lösungsmodellen
- die gemeinsame Konzeption einer neuen Universität, die unter Beibehaltung der elementaren staatlichen Verantwortung für Wissenschafts- und Bildungspolitik demokratisch ihre eigenen Angelegenheiten regeln kann
- die breite Diskussion und gemeinsame Erarbeitung eines hochschulpolitischen Gesamtkonzepts, das Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien einschließt
- die Erhöhung des Frauenanteils in allen Teilen der Universität durch gezielte Frauenförderung und den Abbau von frauendiskriminierenden Barrieren
- eine umfassende soziale Absicherung der Studierenden durch massiven Ausbau und sozial gerechter Gestaltung des Stipendiensystems
- die rechtliche Gleichstellung von AusländerInnen, insbesondere Nicht-EU-BürgerInnen, im Bildungssystem
- eine Entbürokratisierung der Universitäten, die serviceorientierte und studierendenfreundliche Verwaltung ermöglicht
- die gemeinsame Erarbeitung eines gerechten Dienstrechts, das leistungsfördernde Anreize zur gesteigerten Qualität der Lehre bietet anstelle eines neuen Dienstrechts, das Forschung und Lehre abträglich ist, frauendiskriminierend wirkt und dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Perspektiven nimmt
- Neoliberalismus in der Bildung
- Studentische Mitbestimmung
- Studiengebühren
- Strukturreform
- Forschung
- Angebote und Infrastruktur der Universitäten
- Lieber gleichberechtigt!
- Studiensystem, europäischer Hochschulraum und Bakkalaureat
- Fachhochschulen, Akademien und Privatuniversitäten
- Soziale Absicherung

