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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Studiengebühren
Die österreichischen Universitäten leiden an chronischer Unterfinanzierung. Der Anteil des Hochschulbudgets am BIP betrug im Jahr 1999 1,22% und 2000 nur mehr 1,13%, 2001 wieder 1,13% und 2002 (inklusive Studiengebühren) mit nur 1,17% immer noch unter dem Wert von 1999!
Die gesamtgesellschaftlichen Investitionen in die Universitäten sind daher in den letzten Jahren entgegen oftmaligen Äußerungen zur vermehrten Förderung von Wissenschaft und Bildung gesunken. Die durch die Studiengebühren an die Universitäten geflossenen Gelder waren daher nur ein geringer finanzieller Ausgleich für zuvor gekürzte Mittel. Die Abschaffung der Studiengebühren wäre nicht nur bildungspolitisch geboten, sondern auch hinsichtlich der finanzpolitischen Auswirkungen möglich.
Aufgrund des Rückgangs des Hochschulbudgets in den letzten Jahren wäre eine substanzielle Erhöhung dringend geboten. Dies wäre auch zur Erreichung des Ziels der Erhöhung der Forschungsquote auf 2,5% des BIP notwendig, da die universitären Forschung gegenüber der außeruniversitären Forschung überwiegt. Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten sind Investitionen in die Forschung dringend notwendig und gerade an den Universitäten ergänzen sich Forschung und Bildung wechselseitig produktiv.
Ein bevorzugtes Argument für die Einführung von Studiengebühren ist das der (zukünftigen) Unfinanzierbarkeit der Hochschulbildung. Wie „unfinanzierbar“ Hochschulbildung aber ist, hängt davon ab, welche Mittel ihr zur Verfügung gestellt werden: Tatsächlich haben sich z.B. die Ausgaben für die Hochschulen im Zeitraum von 1970 bis 1995 von 0,6% auf 1,2% des BIP in etwa verdoppelt. Da sich die Studierenden gleichzeitig vervierfacht hat, ergibt sich für diesen Zeitraum eine Ausgabenkürzung pro StudentIn um 40%.
Hinzu kommt auch, dass die Berechnung der tatsächlichen Aufwendungen für die Hochschulbildung schwierig ist. Die Verbuchung von Staatsausgaben erfolgt(e) oft willkürlich; so rechnete man z.B. zwischen 1986 und 1996 Ausgaben für den Neubau des AKH Wien dem Bildungssektor zu, was die Gesamtausgaben in diesem Bereich natürlich erhöhte. Weiters würden die Ausgaben im Bildungsbereich auch nicht mit dem Wirtschaftswachstum mithalten.
Eine Vollfinanzierung des Studiensystems über Studiengebühren ist nicht machbar, auch wenn der Umstand, das die bereits existierenden Studiengebühren nun bald den Universitäten direkt zur Verfügung stehen werden, die Studiengebühren in der öffentlichen Debatte als unverzichtbar für die Universitätsbudgets erscheinen lässt. Auch im Sinne einer Teilfinanzierung ist eine „Kostenwahrheit“ durch Studiengebühren nicht herstellbar, da verschiedene Studien verschieden viel kosten. So ist z.B. ein Studium auf der WU, aufgrund der hohen StudentInnenzahl vergleichsweise „billig“, eine Studienrichtung mit nur wenigen Studierenden (oder aber eine solche wie Medizin) vergleichsweise teuer.
Bei der Finanzierung der Universitäten stellt sich die Frage, ob ein Hochschulstudium primär dem/der AbsolventIn oder der Öffentlichkeit „zugute kommt“. Der erste Fall lässt sich nicht bestreiten, dieser individuelle Nutzen wirkt sich für die AbsolventInnen allerdings auch dahingehend aus, dass sie aufgrund ihres höheren Einkommens auch höhere Steuerleistungen tätigen müssen und daher der Staat sein Geld über diesem Weg wieder zurückerhält. Tatsächlich profitiert der Staat und die Gesellschaft aber nicht allein wegen der Steuerleistungen von einem hohen Bildungsniveau, Ausgaben für Bildung und Forschung amortisieren sich sehr rasch und bringen gesamtgesellschaftlichen Nutzen durch höheres Wirtschaftswachstum.
Modelle wie AkademikerInnensteuern, Darlehensmodelle etc. mit speziellen Rückzahlungsmodi zur Aufrechterhaltung der Studiengebühren hemmen diesen Prozess, da sie einer Doppelbesteuerung gleichkommen: Einer Absolventin würden aufgrund beruflichen Erfolgs zusätzlich zur Steuerprogression weitere Abgaben vorgeschrieben. Wachstumsfördernde Investitionen und Firmengründungen würden erschwert.
Das geläufige Argument für eine AkademikerInnensteuer wie für Studiengebühren lautet, dass dann nicht mehr sozial schwache Nicht-AkademikerInnen für die Hochschulbildung anderer zahlen - dies trifft aufgrund der progressiven Gestaltung des Steuersystems allerdings nicht zu. Angesichts des vergleichsweise geringen Anteils von Nicht-AkademikerInnen in den höchsten Steuerstufen bedeutet die Steuerprogression de facto bereits jetzt eine an das Einkommen gekoppelte AkademikerInnensteuer. Daher wäre es hier ökonomisch betrachtet sogar sinnvoller, einen Steuernachlass für Nicht-AkademikerInnen unter HöchstverdienerInnen einzuführen als weitere Steuern und Gebühren einzuheben.
Aufgrund des progressiven Steuersystems zahlen AkademikerInnen bei gleichem Lebenseinkommen mehr Steuern, weil sie später zu arbeiten anfangen und in eine höhere Steuerklasse fallen. In einem progressiven Steuersystem profitieren jene Personen, die über das ganze Leben hinweg einen relativ gleichmäßigen Einkommensstrom aufweisen (Glättungsvorteil). Jene, die über kürzere Zeit mehr verdienen (das sind in erster Linie AkademikerInnen), sind in einer höheren Steuerklasse und zahlen daher insgesamt bei gleichem Lebenseinkommen mehr Einkommenssteuern (entgangener Glättungsvorteil). Studierende erhalten während ihrer Ausbildung staatliche Subventionen, die der Allgemeinheit aber durch spätere akademikerspezifische Leistungen zurückerstattet werden. Diese Leistungen werden nicht dadurch bedingt, dass AkademikerInnen höhere Lebenseinkommen haben, sondern durch die steuerliche Benachteiligung von „Humankapitalinvestitionen“.
„Kostenbeteiligungsmodelle“, ob in Form von im Lauf des Studiums oder später zu entrichtenden Beträgen für Bildung, bedeuten das Überwälzen der Kosten für eine gesellschaftliche Aufgabe auf Individuen.
Die Studiengebühren stellen vor allem auch eine soziale Barriere dar, die materielle Belastungsfähigkeit zum entscheidenden Kriterium der tertiären Bildung macht. Studiengebühren wirken sozial selektiv. Die Abschaffung der Bildungshürde Studiengebühren wäre ein wichtiger bildungspolitischer, sozialpolitischer und psychologischer Schritt, um Anreize zur Aufnahme eines Hochschulstudiums zu schaffen und Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern.
Als die Studiengebühren im Wintersemester 2001/02, erstmals eingehoben wurden, brachen 45.000 Studierende ihr Studium ab. Studierten im WS 2000/01 an wissenschaftlichen Universitäten 221.505 Personen, waren dies mit WS 2001/02 nur mehr 176.724. Das „Monitoring“ des Bildungsministeriums wies nach, dass es sich bei diesen durch die Studiengebühren herbeigeführten Studienabbrüchen keineswegs nur um „Karteileichen“ oder „ScheinstudentInnen“ handelte. Abbruchgrund Nr. 1 ist die Unvereinbarkeit des Studiums mit Erwerbstätigkeit – die seit Einführung der Studiengebühren wiederum gestiegen ist – gefolgt von den Studiengebühren.
Für die verbliebenen Studierenden lautete die Devise aufgrund der zusätzlichen finanziellen Belastung oftmals „Mehr arbeiten, weniger studieren“. In Folge verloren StudentInnen Familienbeihilfe und/oder Studienbeihilfe und es verlängerten sich auch die Studienzeiten. Die Daten der vom Bildungsministerium veröffentlichten „Studierenden-Sozialerhebung 2002“ sprechen eine klare Sprache über die Auswirkungen der Studiengebühren: 1999 waren noch knapp über die Hälfte der Studierenden während des Semesters nicht erwerbstätig und konnten sich auf ihr Studium konzentrieren - 2002, nach Einführung der Studiengebühren, nur mehr ein Drittel. Insbesondere Studierende aus finanziell schwächeren Familien mussten das Ausmaß ihrer Erwerbstätigkeit erhöhen, um sich Lebensunterhalt und Studium leisten zu können, und sind daher durch die Gebühren am meisten belastet. 57% der berufstätigen Studierenden beklagten in der Untersuchung die zeitliche Einschränkung als Folge der Erwerbstätigkeit. Mögliche positive Auswirkungen werden in viel geringerem Ausmaß gesehen, nur ein Viertel nannte ein zielgerichteteres Studium unter diesem Punkt. Die groß angekündigte „soziale Abfederung“ der Einführung der Studiengebühren zeigte wenig Wirkung. Das bildungspolitische Resumée der Studiengebühren: Das erhöhte Ausmaß der Erwerbstätigkeit wirkt sich negativ auf die Studienaktivitäten aus.
Problematisch sind Studiengebühren auch unter dem Aspekt der außer Streit stehenden Förderung von lebenslangem bzw. lebensbegleitenden Lernen. Mit den Studiengebühren wird der berufsbegleitende Besuch eines Universitätsstudiums massiv behindert bzw. mit einer großen finanziellen Belastung verbunden. Die Universitäten können sich nicht der Gesellschaft öffnen und neue Schichten ansprechen. Gerade für finanziell schwächere Schichten und Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern bietet die Gefahr der Verschuldung keine Perspektive für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die nötige und durch die Studiengebühren erhöhte Erwerbstätigkeit verhindert oftmals auch die Inanspruchnahme des Stipendiensystems.
Studiengebühren wirken sich auch besonders negativ auf Frauen aus. Der studiengebührenfreie Universitätszugang bis 2001 hat den Anteil der Frauen unter den Studierenden deutlich erhöht (1970: 25%, 2001: 52,4% weibliche Studierende). In finanziell schwächeren Familien mit mehreren Kindern ist nunmehr mittelfristig zu befürchten, dass die Mädchen aus finanziellen Gründen zurückstecken müssen.
Die „Kolland-Studie“ über die Auswirkungen der Einführung der Studiengebühren stellte in trockener Nüchternheit fest: „Untersucht man den Einfluss der Studienbeiträge auf den Studienabbruch nach Geschlecht der Befragten, ist festzustellen, dass der erhöhte Anteil der Abbrecher/innen aus dem niedrigen/mittleren Bildungsmilieu, die den Studienbeitrag als Abbruchgrund angeben, auf die weiblichen Befragten zurückzuführen ist. So beträgt der Anteil der Abbrecherinnen aus dem niedrigen/mittleren familiären Bildungsmilieu, die aufgrund der Studienbeiträge (in Kombination mit anderen Abbruchgründen) abgebrochen haben 44%, bei den männlichen Befragten dieser Gruppe beträgt er dagegen nur 36%.“
Studiengebühren sind aus bildungspolitischen, sozialpolitischen und frauenpolitischen Gründen falsch. Der VSStÖ lehnt sie vehement ab und kämpft für ihre Abschaffung.
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