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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Neoliberalismus in der Bildungspolitik
Der staatliche Einflussbereich wurde in den letzten Jahrzehnten in ganz Europa immer mehr zurückgedrängt. Die Privatisierungswellen der 80er Jahren in England machten den Anfang. Die staatliche Verwaltung wurde generell als ineffizient und schwerfällig qualifiziert und so nach und nach in den privaten Bereich übergeführt. Begleitet war diese Politik vom absoluten Glauben an den Sparzwang im Budget.
Verkauft wird die Umsetzung des neoliberalen Paradigmas mit dem Slogan „Mehr privat – weniger Staat“. In den USA sehen sich die Hochschulen zunehmend gezwungen, geschäftsähnliche Verbindungen mit Unternehmen einzugehen. Das alte Ideal vom Marktplatz der Ideen hat eine groteske Bedeutungsverschiebung erfahren. Umfassende Bildung und kritische Forschung haben das Nachsehen. Die Logik der „marktwirtschaftlichen Universität“ verlangt aus Sicht der Unternehmen, dass ihre Spenden als Investitionen zu betrachten sind: Kostenlose Werbung, Lobreden, öffentliches Ansehen gehören ebenso wie die Vermarktung wissenschaftlicher Entdeckungen zu einem durch die Ausgaben zu veranschlagenden Nutzen. Etwaige Unbotmäßigkeiten ziehen Sanktionen nach sich: Nike hat drei US-Universitäten (Michigan, Oregon, Brown) die finanzielle Unterstützung entzogen, weil die dortigen StudentInnen das Unternehmen wegen unmoralischen Praktiken in einigen armen Ländern, insbesondere Kinderarbeit, kritisiert haben.
Der internationale Trend macht auch vor dem österreichischen Bildungssystem nicht halt: Der Staat zieht sich immer mehr aus seiner Verantwortung zurück, einen freien, gleichberechtigten und vor allem kostenlosen Bildungszugang zu gewähren und die Unabhängigkeit der Wissenschaft zu garantieren. Im Rahmen von Sparprogramm und Nulldefizit werden Schulen und Universitäten mit zu wenig Geld ausgestattet. Folglich müssen die Gelder über andere Wege beschafft werden, dadurch wächst die Abhängigkeit von der Wirtschaft („Wer zahlt schafft an!“). Es ist klar, dass in diesem Bereich naturwissenschaftliche und technische Studienrichtungen einen entscheidenden Vorteil gegenüber sozial- und geisteswissenschaftlichen Studien, aber auch technisch-naturwissenschaftlicher Grundlagenforschung haben: Kurzfristiger Profit siegt über langfristigen Nutzen.
Universitäten werden immer weniger nach ihrer gesellschaftlichen Bedeutung gemessen sondern nur mehr als Budgetposten im öffentlichen Haushalt bewertet. Bildung und Wissenschaft sei eine Ware wie jede andere und somit nicht über den Staat vermittelte gesellschaftliche Interessen zu gestalten, sondern durch die „unsichtbare Hand des Marktes“ zu regeln. Universitäten sind aber weder ausführende Organe der Verwaltung noch ein gewinnorientierter Wirtschaftsbetrieb, sondern produktiv-schöpferische Einrichtungen. Aus diesem Grund kann auch der Vergleich mit privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht standhalten. Universitäten stellen ihr Leistungen der Allgemeinheit zur Verfügung, Rentabilitätsrechnungen können daher, wenn überhaupt, nur sehr langfristig angestellt werden.
In der öffentlichen Diskussion scheint – sogar parteiübergreifend – außer Streit, dass die Universitäten durch den budgetären Druck im Staatshaushalt möglichst „autonom“ organisiert sein sollten. Im Universitätsorganisationsgesetz 1993 (UOG ’93) wurde mit der Teilrechtsfähigkeit ein erster Schritt in diese Richtung gesetzt. Der Rahmen, in denen Universitäten agieren, wurde immer weiter dem öffentlichen Bereich entzogen. Die Bedingungen des Forschens, Lehrens und Lernens sollen nicht staatlich gestaltet und verantwortet werden, die Universitäten sollen ihre Angelegenheiten als Privatangelegenheiten „autonom“ regeln.
Wir wollen eine Autonomie der Universitäten, die unter Beibehaltung der essentiellen bildungspolitischen Verantwortung des Staates inneruniversitären Gestaltungsspielraum ermöglicht. Staatliche Verantwortung bedeutet die Festschreibung von bildungspolitischen Eckpunkten, welche die Universitäten in ihrer Struktur umzusetzen haben - wie den offenen und gebührenfreien Hochschulzugang, die umfassende Frauenförderung und die demokratische Mitbestimmung auf allen Ebenen sowie die Sicherung der Qualität und Freiheit von Forschung und Lehre.
Gerade die Frage der Finanzierung und Budgetierung der Universitäten zeigt aber auch, dass die „Autonomie“ gar kein handlungsleitender Grundsatz ist, sondern nur ablenken soll. Ziel ist die ideologisch bestimmte, radikale Zurückdrängung des öffentlichen Interesses und der staatlichen Gestaltung. Unzweifelhaft bestanden und bestehen bürokratischen Verteilungsmechanismen, die sparsames Umgehen mit Budgetmittel genauso wie die Optimierung der vorhandenen Ressourcen behindern. Es wäre jedoch ein Trugschluss zu glauben die Budgetverteilung würde gerechter und effizienter funktionieren, wenn die Universitäten sich intern um die öffentlichen Mittel streiten. Der Staat trägt die Verantwortung für die Finanzierung der Universitäten und hat diese, im Gegensatz zur bisherigen Praxis, in ausreichendem Maße zu gewährleisten. Voraussetzung für Eigenverantwortung der Universitäten in Budgetangelegenheiten ist eine Demokratisierung der universitären Strukturen, in der alle integralen Teile der Universität gleichberechtigt an den Entscheidungen teilhaben. Eine Autonomisierung der Universitäten muss mit ihrer Demokratisierung einhergehen.
Eine demokratisch konstituierte Universität wäre sehr wohl in der Lage Budgetmittel besser und zielgenauer zuzuweisen und den Wissenschafts- und Bildungsbetrieb fruchtbar zu organisieren: Durch gleichberechtigte und gleichgewichtete Mitwirkung aller Universitätsangehörigen an den Entscheidungsabläufen und Beschlüssen kann die Auseinandersetzung mit Studien- und Forschungsinhalten, mit Studienabläufen und mit dem gesellschaftlichen Zusammenhang der Universität produktiv belebt werden.
Die gesetzten rechtlichen Schritte zur Budgetierung der Universitäten befördern Autonomie und Demokratie aber keineswegs so eindeutig, wie auf den ersten Blick anzunehmen. Globalbudgets sind ein zweischneidiges Schwert: Sie stärken zwar die Handlungsfähigkeit der Universität durch die Möglichkeit eigener Schwerpunktsetzungen, sie erleichtern aber auch die Durchsetzung von Sparprogrammen, die mit den Etiketten von „Autonomie“ und „Effizienz“ verbrämt werden. Die Steuerung über globale Vorgaben ist für Regierende wesentlich effizienter als über Detailbudget, bei denen die politische Verantwortung für die Finanzierung viel offenbarer ist. Ein Globalbudget enthebt das Ministerium oder das Parlament von der Notwendigkeit, sich jeden Titel genau anzusehen und für jede Kürzung oder Unterdotierung geradezustehen. Globalbudgets dienen dem Ziel, die politische Verantwortung für die Hochschulfinanzierung zu verschleiern und den Bildungseinrichtungen selbst zuzuschieben, während die Finanzmacht über die Festlegung der Höhe der Budgets weiterhin im Ministerium liegt. Das Konstrukt „Leistungsverträge“ anstatt einfacher Mittelzuteilung ist zentral in der paradigmatisch angeleiteten Suche nach Wettbewerbsformen und Marktsimulationen, um innerhalb des öffentlichen Sektors einen Quasi-Markt einzurichten. Sie sollen öffentlich-rechtliche Regelungsinstrumente ersetzen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass dieser Effekt der Vermarktwirtschaftlichung letzten Endes von den Vertragsinhalten und ihrem Zustandekommen abhängt. Zwischen zwei Seiten, bei denen die eine Geld verteilt und die andere dringend Geld braucht finden Verhandlungen auf schiefer Ebene statt, deren Ergebnis kein Vertrag zwischen Gleichen ist. Ein wichtiger Streitpunkt ist die Erstellung und Bewertung der Kriterien und Indikatoren, auf deren Basis solche Verträge zwischen Bildungsministerium und Universitätsleitung bzw. universitätsintern geschlossen werden. Wie die Leistungen in Lehre, Forschung und Administration eines Institutes transparent erhoben werden soll und wie danach die finanziellen Mittel verteilt werden, steht nicht fest und ist nur scher objektiv zu bewerten. Einige vehemente Befürchtungen stehen jedoch im Raum: Wird kleinen Disziplinen und der Grundlagenforschung bei diesen Benotungen ihre finanzielle Basis entzogen? Haben Frauenförderpläne noch eine Chance? Diktiert die Wirtschaft und ihre neoliberalen Mechanismen immer mehr die Forschung durch die steigende Drittmittelabhängigkeit? Werden Universitäten dann nicht noch weniger bereit sein Kinderbetreuungseinrichtungen für Bedienstete und Studierende anzubieten? Da im aktuellen Universitätsgesetz Leistungsindikatoren verwendet werden, die nicht geregelt sind, handelt es sich bei der Festlegung des Universitätsbudgets letztlich um einen Willkürakt des Bildungsministeriums. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Finanzierung formelgebunden erfolgt. Im Gegenteil birgt es eine neue Gefahr für die Universitäten, wenn die Formel, nach der die Finanzierung berechnet wird, von Bildungs- und FinanzministerIn, unter Ausschluss der Universitäten, festgelegt wird. Dadurch werden zwangsläufig die universitätsinternen Verteilungskämpfe verstärkt, die vor allem für drittmittelschwache Studien und Forschungsbereiche zur Existenzfrage werden. Dass bei der universitätsinternen Budgetverteilung universitätsfremde VertreterInnen aus Wirtschaft und Politik im Universitätsrat die letzte Entscheidung treffen, verschärft die Situation zusätzlich.
Klar scheint zu sein, dass Drittmittel , die die Universitäten am privaten Markt lukrieren, gefördert werden. Zu den Drittmitteln ist zu sagen, dass es durchaus wünschenswert ist, wenn die Wirtschaft gemeinsam mit dem Staat die Forschung in Österreich finanziert, denn sie ist es auch die von den Forschungsergebnissen am meisten profitiert. Wenn wir uns jedoch die realen Gegebenheiten ansehen, entdecken wir dass häufig Universitäten zu billigen Forschungsstationen für bestimmte Unternehmen werden. Gerade in den Naturwissenschaften, in der Medizin und in der Technik sind die Drittmitteleinnahmen beträchtlich. Die Verteilung dieser Einnahmen findet jedoch derzeit, nicht zuletzt durch die fehlenden Bestimmungen im Dienstrecht, keineswegs statt. Vor allem einzelne ProfessorInnen und kleine Forschungsgruppen finanzieren sich so ein beträchtliches Zubrot. Um Drittmitteleinnahmen nicht nur für Einzelpersonen interessant zu machen, sondern für die gesamte Universität wäre eine Dreiteilung der Einnahmen wünschenswert. 1/3 der Einnahmen soll beim Institut bleiben, 1/3 ins Fakultätsbudget einfließen und das letzte 1/3 soll innerhalb einer Universität auf drittmittelschwache Disziplinen umverteilt werden.
Festzuhalten ist, dass flexible Budgetierung der Universitäten positive Seiten hat, dass jedoch die immer mitdiskutierte Entdemokratisierung der Universitätsstruktur inakzeptabel ist. Es entspricht einer autoritären und neoliberalen Logik, dass demokratischen Strukturen mit flachen Hierarchien ein Hemmschuh für Reformen sind, ganz im Gegenteil, meinen wir, dass solche wichtig sind, um Reformen gerecht umzusetzen. Die Universitäten brauchen kein „new public management“, das das „Unternehmen Universität“ zwischen Leistungskriterien, Drittmittel und Studiengebühren vor sich her treibt. In der Umsetzung eines gerechten Dienstrechtes oder einer serviceorientierte und somit studierendenfreundlichen Verwaltung läge genug Optimierungspotential, für dessen Realisierung es nicht notwendig (gewesen) wäre, inneruniversitäre Demokratie einzuschränken und die Universitätsorganisation von Seiten des Staates aus der Hand zu geben.
Daher, nein zum Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung für die Universitäten durch die Vollrechtsfähigkeit – ja zu interdisziplinärem Planen, projektorientierem Arbeiten und langfristigem Budgetieren unter der Einbindung aller universitärer Kurien . Um Entwicklungen in eine demokratiefeindliche Richtung zu verhindern braucht es eine starke Studierendenvertretung die in den Gremien, in der Öffentlichkeit und gegenüber politischen Verantwortlichen das Recht der Studierenden auf Mitbestimmung immer wieder einfordert. Schließlich können Studierende als direkt Betroffene am besten organisatorische Mängel aufzeigen und konstruktive Verbesserungsvorschläge bringen.
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