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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Forschung innerhalb und außerhalb der Universitäten
Forschungspolitik ist in Österreich durch einen undurchdringlichen Kompetenzdschungel gekennzeichnet. Verschiedenste Ministerien und Institutionen sind für Forschung in den unterschiedlichsten Bereichen zuständig.
Gleichzeitig ist angewandte und Natur- und Technikforschung an den Universitäten vielfach von Geldmitteln aus Industrie und Wirtschaft beeinflusst und dominiert, während Forschungen im geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich keine starke Förderung durch Drittmittel genießen, da in diesen Fachbereichen eine für das Kapital klar ersichtliche wirtschaftliche Verwertbarkeit nicht gegeben ist.
Hinzu kommt die von jeglichem gesellschaftlichen Einfluss und jeglicher Kontrolle entzogene Forschung der Industrie, in die Universitäten über einzelne ForscherInnen häufig eingebunden sind. Eine verstärkte Kontrolle dieser Kooperationen durch die zuständigen Gremien ist daher unbedingt notwendig:
Drittmittelförderung darf nicht dazu führen, dass der Grad der Freiheit von Wissenschaft durch das Kapital bestimmt wird. Je größer der Anteil von Geldern aus der Wirtschaft in der Forschungsförderung wird, umso mehr wächst die Gefahr, dass kritische Forschung, die den Interessen der finanzkräftigen Firmen zuwiderläuft, am ausgestreckten Arm des Kapitals verhungert.
Unserer Meinung darf Forschung nicht um ihrer selbst willen betrieben werden. Sie steht viel mehr im Dienst einer fortschrittlichen und nachhaltigen Gesellschafts- und Umweltentwicklung.
Die Forschung ist frei. Ihre Freiheit muss durch umfassende, demokratisch gesteuerte Forschungsförderung garantiert und ausgebaut werden und findet ihre Beschränkung erst dort, wo sie die ethischen und politischen Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft verletzt. Um dies zu erreichen, bedarf es verstärkter staatlicher Anstrengungen, um Forschung zu fördern und ihre Ergebnisse gleichzeitig stärker für die Gesamtgesellschaft nutzbar zu machen.
Es obliegt ebenfalls einer demokratisch legitimierten Forschungsförderung, in gesellschaftliche Verantwortung zu bringen. Geeignete Instrumente wie Wissenschaftskritik und die Entwicklung von Technikfolgeabschätzungen verstärkt zu fördern, um die reflexive Ebene innerhalb des Wissenschaftssystems auszubauen und die Rolle von Wissenschaft bei der (Re-)Produktion gesellschaftlicher Werte und Normen zu erinnern und zu hinterfragen, bedürfen dabei einer forcierten Entwicklung, denn Forschung ist eben nicht wertneutral, sondern kann großen Schaden anrichten. So hat z.B. die Spaltung des Atoms bisher für die Menschheit nur Tod und Vernichtung gebracht.
Der VSStÖ tritt daher für die Überführung aller Forschungsagenden in das Wissenschaftsressort ein. Die staatlichen Mittel zur Forschungsförderung sollen durch eine Art Österreichische Forschungsgemeinschaft verteilt werden, deren Gremien sich zu gleichen Teilen aus SozialpartnerInnen, Universitätsangehörigen aller Kurien, VertreterInnen des Ministeriums und internationaler ExpertInnen im Fachbereich zusammensetzen sollen. Die Hauptanstrengung staatlicher Forschungsförderung soll dabei den Universitäten zugute kommen. Nach wie vor liegt Österreich in Europa weit abgeschlagen, was die Ausgaben für Forschung anbelangt. Eine Erhöhung auf OECD-westliches Niveau ist daher genauso erforderlich wie eine Umstrukturierung.
Sowohl Universitäten und Ministerium sollten Drittmittelpools (Budgettöpfe, die von der Privatwirtschaft finanziert sind) zur Vergabe von Forschungsförderung einrichten, um eine gerechtere und ausgewogenere Verteilung zu gewährleisten.
Auch Forschungsprojekte an den Universitäten müssen in Zukunft einer stärkeren Kontrolle durch die Gremien unterliegen.
Schließlich sind geeignete Instrumentarien zu entwickeln, um Studierende stärker in Forschungsprojekte einzubinden und die studentische Forschungstätigkeit zu fördern. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Forschungsleistungen der Studierenden auch wirklich anerkannt werden, dass mögliche Gewinne von Forschungsprojekten, den Universitäten zugute kommen.
Auch im Rahmen der Forschungsförderung muss Gleichbehandlung wichtiges Ziel sein. So ist ein gleichberechtigter Zugang zu allen Bereichen staatlich finanzierter wissenschaftlicher Forschung zu gewährleisten. Die Einführung von angemessenen Quoten hat sich in vielen Politikbereichen als wirksames Mittel erwiesen, Machtdefizite demokratiepolitisch auszugleichen. Daraus ergibt sich die Forderung nach rascher Durchsetzung von Frauenquoten in allen Programmen der staatlich finanzierten Fonds und bei der Akademie der Wissenschaften. Gleichzeitig sollen die großen Forschungsinstitutionen, auf die das Bundes-gleichbehandlungsgesetz nicht anzuwenden ist, ebenfalls zur Entwicklung von Frauenförderplänen motiviert werden.
In Forschungsprojekten und Entscheidungsgremien sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Um diese Defizite abzubauen sind Gesestzesnovellierungen notwendig. Die gesetzliche Aufgabenumschreibung der Forschungsförderungsfonds ist um den Aspekt der Frauenförderung zu erweitern. Institutionen mit Vorschlagsrecht für die Entscheidungsgremien zur Vergabe von Forschungsförderungen sollen zur Beachtung der Geschlechterparität verpflichtet werden, so wie auch das Heranziehen von Sachverständigen nach dem Gesichtspunkt der Geschlechterparität erfolgen soll.
Für eine universitäre und die damit verbundene wissenschaftliche Karriere ist die Zeit zwischen Erstabschluss und Habilitation entscheidend. Gerade in diesem Zeitabschnitt sind wirkungsvolle Nachwuchsförderungsaktionen dringend notwendig. Durch die Diskontinuität vor allem in weiblichen Lebensläufen geraten Frauen öfter über die Altersgrenzen und scheiden daher aus formalen Gründen aus diesen Programmen aus. Hier sind die Programme allzuhäufig an eine männliche Normkarriere geknüpft. Druck die Alterslimits werden in erster Linie Personen gefördert, die außer dem schulischen und universitären Betrieb nichts kennenlernen konnten. Dadurch kommt es auch zu mangelnder Gesellschaftsrelevanz und institutioneller Selbstbezogenheit des wissenschaftlichen Outputs.
Um Frauen wie Männern die gleichen Möglichkeiten zu außeruniversitärer Betätigung zu geben, ist die Abschaffung aller Altersgrenzen und die Beurteilung der dem Antrag vorangegangenen Leistungen im Verhältnis mit den Nachwuchsförderungsinstitutionen.
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