Unigruppen

Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at

Ist besser als schlecht wirklich gut?

Das Jahr 1994 bedeutete einen schlimmen Einschnitt für MieterInnen: Wirksame Mietzinsobergrenzen wurden durch schwammige Richtwerte ersetzt und damit dem „freien Markt“ und einer relativ „freien Preisbildung“ überantwortet. Immobilienfonds, -maklerInnen usw. schossen wie Pilze aus dem Boden – das Resultat ist bezeichnend: Binnen zehn Jahre stieg ein großer Teil der Mieten um bis zu über 100 Prozent!

Wohnen wurde allmählich für viele Menschen zum Luxus – die Situation verschärfte sich durch real sinkende Einkommen und ständige Erhöhung der Richtwerte. Aufgeschreckt durch die hohe Inflation in den vergangen Monaten und diverse OGH-Urteile, die Mängel im Mietrechtsgesetz aufzeigten, gedenkt die Bundesregierung im Herbst nun eben dieses Gesetz zu novellieren.

Scheinbar zeichnen sich einige Verbesserungen ab: Die Rechte und Pflichten von MieterInnen und VermieterInnen werden besser abgegrenzt (Stichwort: Thermenreparatur, diese müssen laut OGH-Urteilen von VermieterInnen durchgeführt werden); die MaklerInnenprovision soll auf zwei Bruttomonatsmieten beschränkt werden und die Mietzinse nicht analog zur Inflation des Vorjahres steigen, sonder nur dann, wenn die Inflationsraten der vergangenen Jahre 5% übersteigen.

Das klingt zwar fein, aber bei genauerer Betrachtung fragt man sich: Werden die VermieterInnen etwaige Thermenreparaturen nicht doch via Mieterhöhung auf die MieterInnen überwälzen? Warum sollen MieterInnen für MaklerInnen bezahlen, die von den VermieterInnen beauftrag wurden? Warum müssen Mieten automatisch steigen, nur weil Benzin und Speck teurer werden?

Warum werden keine wirksamen Mietzinsobergrenzen eingeführt? Warum um alles in der Welt wird das Recht jedes Menschen auf Wohnraum weiterhin dem „freien Markt“ überlassen?

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