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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Das Leben der anderen
Vorratsdatenspeicherung, neues Sicherheitspolizeigesetz und Online- Durchsuchungen. Der „Kampf gegen den Terror“ wird dazu benutzt um Überwachungsmethoden am Rande des Rechtsstaates einzuführen. Der gläserne Mensch wird Wirklichkeit.
Der Beschluss des neuen Sicherheitspolizeigesetztes (SPG) am 6. Dezember 2007 ist nur ein konkreter Fall in der stetigen Ausweitung von Überwachungsbefugnissen
der Polizei. Die Berichterstattung über solch unliebsamen Veränderungen fallen
jedoch spärlich aus oder es werden Banalitäten nach außen gekehrt, wie etwa der
Zusammenhang mit der Euro 08 (das SPG enthält Meldepflicht für Hooligans während der Europameisterschaft). Der Kern der Sache ist ein anderer.
Was die Polizei jetzt alles darf
Bisher war es der Polizei möglich Name, Anschrift und TeilnehmerInnennummer, von Verdächtigen von den TelekommunikationsanbieterInnen anzufordern, wenn dies für
die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig war. Durch die Novellierung wurden die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden jedoch wesentlich ausgeweitet. Die beschlossene Fassung sieht vor, dass zuzüglich zu Name, Anschrift und TeilnehmerInnennummer auch die „IP-Adresse zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung, sowie Name und Anschrift eines/einer BenutzerIn,
dem/der eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war“ für die
Sicherheitsbehörden zugänglich gemacht werden müssen. Die Behörden sind darüber hinaus berechtigt die Standortdaten einer Person von den (Handy)NetzbetreiberInnen zu verlangen und selbst Geräte zur Ortung (IMSICatcher) einzusetzen. Die Daten können angefordert werden, „wenn bestimmte Tatsachen die Annahme einer konkreten Gefahrensituation rechtfertigen.“ Keine rechtsstaatliche Kontrolle vorgesehen Die vehemente Kritik der Opposition und vieler NGOs am Beschluss des neuen SPGs, rückt vor allem die Tatsache in den Vordergrund, dass die erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden keinerlei richterliche Genehmigung
benötigen um zur Anwendung zu kommen. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt
ist die nicht vorhandene Kontrolle im Nachhinein über die Verwendung von Personen bzw. Standortdaten durch unabhängige RichterInnen. Laut der beschlossenen Fassung wird lediglich im Nachhinein der/die Rechtsschutzbeauftragte über diese Fälle informiert. Der/die Rechtsschutzbeauftragte ist jedoch einE BeamteR des Innenministeriums und somit weisungsgebunden.
Im Schnellverfahren durchgezogen
Neben schwerwiegenden inhaltlichen Bedenken wird auch das Vorgehen bei der Verabschiedung des Gesetzes im Nationalrat kritisiert. Die endgültige Fassung der Novelle erhielten die ParlamentarierInnen erst wenige Stunden vor der Abstimmung am Donnerstag dem 6. Dezember 2007. Grund dafür war ein inhaltlich umfangreicher Abänderungsantrag, der von den Sicherheitssprechern der Regierungsparteien (Günter Kößl ÖVP, Rudolf Parnigoni SPÖ) in letzter Minute eingereicht wurde. Dies führte dazu, dass die neue Version weder den Innenausschuss noch den Datenschutzrat des Parlaments passierte. KritikerInnen
keine Anhaltspunke zu bieten durch Änderungen von Gesetzesentwürfe in letzter
Minute, stellte sich schon bei der Causa Asylgerichtshof als äußerst wirksam heraus. Dass eine Vielzahl der Abgeordneten die Gesetzestexte nicht gelesen hatten, ließ die Regierungsparteien unbeeindruckt.
Was kommen soll: Vorratsdatenspeicherung
Das SPG ist nun zwar beschlossene Sache, doch das Thema Überwachung bleibt weiterhin aktuell. In Verbindung mit der in Österreich nicht erledigten Umsetzung der EU- Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ergeben sich jedoch fragwürdige Möglichkeiten. Die Vorratsdatenspeicherung sieht die Aufzeichnung sämtlicher Daten aus Email und Handyverkehr vor. In Kombination mit dem beschlossenen
Sicherheitspolizeigesetz wäre es für die Behörden denkbar einfach auch auf diese
Datenbestände ohne richterliche Genehmigung zuzugreifen. Wie die genaue Umsetzung aussieht, und welche Ministerien die Kompetenzen über die aufgezeichneten Daten besitzen werden (das Innen- oder Justizministerium),
wird die weitere Entwicklung maßgeblich beeinflussen.
Links:
www.demokratischersalon.at
www.argedaten.at
www.ueberwachungsstaat.at

