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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Ausländische Studierende
Voraussetzungen für das Studium in Österreich
- Allgemeine Universitätsreife (österreichische Matura, österreichischer Studienberechtigungsnachweis, mindestens dreijähriges Studium an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, ausländisches gleichwertiges Maturazeugnis)
- Besondere Universitätsreife (Studienplatznachweis in einem Land, in dem dein Reifezeugnis ausgestellt wurde)
- Kenntnis der deutschen Sprache (Universitätssprachprüfung, dein Maturazeugnis, wenn du in Deutsch maturiert hast)
- Ergänzungs- und Zusatzprüfungen, wenn dein Maturazeugnis nicht gleichwertig ist.
Was passiert, wenn ich meine Deutschkenntnisse noch nicht nachgewiesen habe?
Solange du deine Deutschkenntnisse noch nicht nachgewiesen hast giltst du als außerordentliche/r Studierende/r. Du hast in der Regel zwei bis drei Semester Zeit um diesen Nachweis zu erbringen.
Studiengebühren
Für Staatsangehörige von EU-, EWR-Staaten + Schweiz: ist nur der ÖH-Beitrag zu entrichten.
Für alle übrigen Studierenden einschließlich staatenloser und solcher mit ungeklärter StaatsbürgerInnenschaft: EUR 363,36 pro Semester plus ÖH-Beitrag.
Wer ist ausgenommen?
- Studierende, die ausschließlich Universitätslehrgänge besuchen (z.B.: Vorstudienlehrgang)
- Studierende, deren Heimatstaat ÖsterreicherInnen ebenfalls den Studienbeitrag erlässt.
- Studierende in Mobilitätsprogrammen (z.B.: Erasmus, Sokrates etc.)
- Konventionsflüchtlinge
Vorstudienlehrgang
In Wien bieten die Universitäten für alle ausländischen Studierende, die eine Universitätsprachprüfung aus Deutsch und/oder Ergänzungsprüfungen ablegen müssen, einen Vorstudienlehrgang an.
Ausländische StudienbewerberInnen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser Kurse gezielt auf die Absolvierung der erforderlichen Prüfungen vorzubereiten.
Aufenthalt in Österreich
Studierende aus EU-Ländern sowie aus der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, sie müssen sich nur polizeilich anmelden. Für Asylwerber und Flüchtlinge bestehen Sonderregelungen. Alle anderen Studierende benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung.
Aufenthalt und StaatsbürgerInnenschaft
Wenn du dein Studium abschließt, ist auch dein Aufenthaltsvisum nicht mehr gültig. Falls du jedoch in Österreich bleiben möchtest, solltest du dich um einen anderen Aufenthaltszweck bemühen.
Falls du die österreichische StaatsbürgerInnenschaft annehmen möchtest: Die Frist (Dauer des Hauptwohnsitzes in Österreich) für die Verleihung beträgt in der Regel zehn Jahre. Sie kann aber auch auf sechs bzw. vier Jahre herabgesetzt werden.
Familienbeihilfe
Ausländische Studierende können nur unter erschwerten Voraussetzungen Familienbeihilfe beziehen. Hast du Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe, gibt es keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.
Studienbeihilfe
- EWR-StaatsbürgerInnen können Studienbeihilfe beziehen wenn sie vor dem Studium ca. zwei Jahre in Österreich gearbeitet haben und das Studium eine Weiterbildungsmaßnahme nach Beendigung der Berufstätigkeit darstellt.
- Nicht-EWR-StaatsbürgerInnen haben nur dann Anspruch auf Studienbeihilfe wenn sie vor dem Studium mit zumindest einem Elternteil fünf Jahre in Österreich einkommensteuerpflichtig waren und hier gelebt haben.
- Konventionsflüchtlinge haben jedenfalls Anspruch auf Studienbeihilfe
- Außerordentliche ausländische Studierende haben keinen Anspruch auf Studienbeihilfe.
ÖH – Unterstützung
Die Bundesvertretung der ÖH bietet Unterstützungsmöglichkeiten für sozial bedürftige Studierende, die so genannten ÖH-Fonds, an.
Arbeiten in Österreich
Für ausländische Studierende, die nicht aus der EU kommen, gestaltet es sich äußerst schwierig neben dem Studium zu arbeiten. Mit einer zum Zweck des Studiums erteilten Aufenthaltserlaubnis bekommt man keine Arbeitserlaubnis.

