Unigruppen

Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at

Verdienstgrenzen

Hier ein kompakter Überblick über die Verdienstgrenzen bei den verschiedenen Beihilfen.

Studienbeihilfe

Die Einkommensgrenze beträgt generell € 8000,- jährlich, egal, ob du die Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit beziehst. Die Jahres-Zuverdienstgrenze kann sich auch erhöhen, wenn für eigene Kinder Unterhalt zu leisten ist (um mindestens € 2.762,- je Kind).

Familienbeihilfe

Die Verdienstgrenze für Personen die das das 18.Lebensjahres vollendet haben, beträgt  € 9.000,- pro Kalenderjahr, d.h. wenn dein zu versteuerndes Einkommen  diesen Betrag übersteigt, besteht für das ganze Jahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe, d.h. die bereits für das Kalenderjahr bezogene Familienbeihilfe muss zurückgezahlt werden.

Geringfügigkeitsgrenze für die Sozialversicherung

Wenn du als DienstnehmerIn mehr als € 349,01,- im Monat verdienst, bist du pflichtversichert, d.h. du musst Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

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