Unigruppen

Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at

Studienbeihilfe

Tipp: Unsere Ausfüllhilfe Studienbeihilfe bestellen oder downloaden.

Der Anspruch auf Studienbeihilfe setzt soziale Bedürftigkeit und einen günstigen Studienerfolg voraus.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Österreichische StaatsbürgerInnenschaft, sowie unter bestimmten Voraussetzungen EWR-StaatsbürgerInnenschaft. Nicht-EWR-BürgerInnen brauchen einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EG“ oder einen gleichgestellten Aufenthaltstitel.
  • Das Studium muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. (SelbsterhalterInnen 35 Jahre, siehe unten)
  • Nicht mehr als zwei Studienwechsel (siehe Familienbeihilfe)
  • Einhaltung der Anspruchsdauer
  • "Leistungsnachweis"
  • "soziale Bedürftigkeit"

Anspruchsdauer

Um durchgehend Studienbeihilfe zu erhalten musst du jeden Abschnitt in Mindeststudienzeit plus einem Toleranzsemester absolvieren.
Bei Studien ohne Abschnittsgliederung hast du die Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester Zeit. Nach dem 6 Semester musst du allerdings neuerdings einen Leistungsnachweis erbringen.

Überschreitest du diese Semesteranzahl bekommst du erst im nächsten Abschnitt wieder Studienbeihilfe. Dabei darfst du allerdings für den ersten Abschnitt nicht mehr als die doppelte Mindeststudienzeit plus 1 Semester brauchen. Überschreitest du auch diese Semesteranzahl bekommst du nie wieder Studienbeihilfe.

Um für ein Nachfolgendes Studium (Master- nach Bachelor- bzw. Doktorat- nach Master- oder Diplom-) Studienbeihilfe zu bekommen, darfst du die Mindeststudienzeit des letzten Abschnitts bzw. bei Studien ohne Abschnittsgliederung das gesamte Studium, nicht um mehr als zwei Semester überschreiten.

Leistungnachweis

Nach den ersten zwei Semestern und bei Studien ohne Abschnittsgliederung auch nach dem sechsten Semester, musst du einen gewissen Studienerfolg vorweisen können. Die genaue Anzahl der Prüfungen oder Wochenstunden, die erbracht werden müssen, ist je nach Studienrichtung verschieden. Genaue Listen findest du auf der Website der Studienbeihilfenbehörde unter Studienerfolg.

Soziale Bedürftigkeit

Ob und in welcher Höhe dir Studienbeihilfe zusteht, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Einkommen deiner Eltern und deiner Ehepartnerin / deines Ehepartners und deinem eigenen Einkommen.
Um deine Anspruchshöhe zu berechnen verwende am besten den ÖH Stipendienrechner

Antrag

Die Antragsformulare erhältst du im Sozialreferat der ÖH oder bei der Studienbeihilfenbehörde. Innerhalb der Antragsfrist musst du sie (eingeschrieben!) per Post an die Studienbeihilfenbehörde schicken oder dort persönlich vorbeibringen. Die Sozialreferate der ÖH helfen dir gerne beim Ausfüllen deines Antrags. Die Antragsfrist ist im Wintersemester von 2. September bis 15. Dezember, im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai.

Falls du nicht alle Unterlagen fristgerecht einreichen kannst, genügt es, dass (grüne) Antragsformular (oder eine formlose Erklärung) bei der Studienbeihilfenbehörde abzugeben. Den Rest kannst du in einer bestimmten Frist nachreichen.
Die Bearbeitung dauert üblicherweise einen Monat.

Systemantrag

Seit dem Wintersemester 2005/06 musst du nicht mehr jedes Semester einen neuen Antrag bei der Studienbeihilfenbehörde stellen. Wird dein Antrag einmal bewilligt stellt die Studienbeihilfenbehörde normalerweise solange selbstständig Verlängerungsanträge bis du einmal deinen Anspruch verlierst. Es muss dir allerdings trotzdem für jede neue Anspruchsdauer ein Bescheid über Annahme oder Ablehnung der Verlängerung zugestellt werden. Solltest du also bei einer Verlängerung im Wintersemester bis Ende November bzw. im Sommersemester bis Ende April keinen Bescheid von der Studienbeihilfenbehörde bekommen, stell sicherheitshalber selbst einen Verlängerungsantrag oder erkundige dich bei deiner/deinem zuständigen SachbearbeiterIn.

Arbeiten neben dem Studium

Neben dem Studium darfst du bis zu € 8000,- jährlich dazu verdienen, egal, ob du die Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit beziehst. Die Jahres-Zuverdienstgrenze kann sich auch erhöhen, wenn für eigene Kinder Unterhalt zu leisten ist (um mindestens € 2.762,- je Kind).Verdienst du mehr, wird die Studienbeihilfe um den Betrag gekürzt, um den du die Verdienstgrenze überschritten hast.

Fahrtkostenzuschuss

Studienbeihilfen-BezieherInnen können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Dieser wird, falls Anspruch besteht, automatisch ohne Antrag von der Studienbeihilfenbehörde mit der Studienbeihilfe ausbezahlt. Zum Nachweis über die entstandenen Fahrtkosten muss ein personenbezogener Fahrausweis (zB Semesterticket) bei der Studienbeihilfenbehörde vorgelegt werden.

SelbsterhalterInnenstipendium

Bei dieser Form der Studienbeihilfe kommt es auf das Einkommen deiner Eltern nicht an.

  • Du musst dich mindestens 48 Monate vor Zuerkennung der Studienbeihilfe gänzlich selbst erhalten haben.
  • Deine jährlichen Einkünfte müssen zumindest 7.272 Euro - brutto minus Sozialversicherung – betragen haben.
  • Du musst das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen (die Altersgrenze kann sich unter gewissen Umständen auf 35 Jahre erhöhen).

Präsenz- und Zivildienst gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als Zeiten des Selbsterhalts.

Die Regelungen der Studienbeihilfe sind umfangreich und hängen von der jeweiligen individuellen Situation ab, sie konnten hier nur im Überblick dargestellt werden. Ausführliche Informationen findest du in der VSStÖ-Sozialbroschüre.

Adresse der Studienbeihilfenbehörde:Gudrunstraße 179, 1100 Wien
http://www.stipendium.at

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