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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Rundfunkgebühren
Um in aller Ruhe vor dem Fernseher sitzen zu können, ohne der ständigen Angst gleich Besuch von der GIS (Gebühreninformationsservice) zu bekommen, bleibt nur die Anmeldung des Fernsehers/Radios.
:: Anmeldung
Um dich anzumelden, benötigst du nur ein Formular, das du unter www.vsstoe.at ganz einfach downloaden kannst. Dem Formular beiliegend findest du auch eine Ausfüllhilfe. Dein monatlich Beitrag richtet sich nach dem Bundesland in dem wohnst (vgl. Link). Ob du per Bankeinzug oder Erlagschein zahlst ist dir selbst überlassen. Zusätzlich zum Anmeldungsformular musst du im Fall des Falles auch eine Einzugsermächtigung beilegen. Auch dieses Formular kannst du downloaden.
:: Befreiung
Für BezieherInnen des Stipendiums oder anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Pensionen, etc. besteht die Möglichkeit von den Rundfunkgebühren befreit zu werden, sowie eine Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten beziehen. Mit dieser Zuschussleistung erhältst du das Recht auf eine Gutschrift auf deine monatliche Telefonrechnung. Das gilt für Festnetz wie auch für das Mobilnetz. Den Antrag auf Befreiung/Zuerkennung der Zuschussleistung findest du unter folgendem Link.
:: Vorausetzungen
• Du musst in dem Haushalt für den du die Befreiung beantragst, hauptgemeldet sein
• Der Anschluss für den die Zuschussleistung beantragt wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke
verwendet werden
• Das Haushaltseinkommen (das Einkommen aller Personen, die in diesem Haushalt gemeldet sind),
darf einen gewissen Richtsatz nicht überschreiten (vgl. Höchstsatz des Haushaltseinkommens). Übersteigt
dein Nettoeinkommen den Höchstsatz kannst du auch abzugsfähige Ausgaben geltend machen, z.B. deinen Mietzins.
Höchstsatz des Haushalteinkommens:
Für 1 Person: EUR 813,12/Monat
Für 2 Personen: EUR 1.222,08/Monat
Für jede weitere Person erhöht sich der Richtsatz um EUR 85,22,-/Monat
Die Familienbeihilfe wird bei der Berechnung des Nettoeinkommens nicht dazugezählt.
:: Antragstellung
Sowohl die Anmeldung als auch gegebenenfalls der Antrag auf Befreiung/Zuerkennung der Zuschussleistung ist an die:
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 200
1021 Wien
zu senden. Schick deinen Antrag auf jeden Fall eingeschrieben und bewahre den Beleg gut auf.
:: Dokumente
• Im Bedarfsfall: ausgefülltes Formular „Anmeldung“
• Ausgefülltest Formular „Befreiung/Zuschussleistung“
• Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen (in Kopie)
• Nachweis über den Bezug von Stipendium, Pension, Arbeitslosengeld etc. (in Kopie)
• Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (in Kopie)
• Im Bedarfsfall: ev. Mietzinsbestätigung (Mietvertrag in Kopie)
Über deinen Antrag entscheidet die GIS per Bescheid, gegen den du gegebenenfalls Berufung einlegen kannst.
