Unigruppen

Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at

Krankenversicherung

Entgegen allgemeinem Irrglauben bist du als Student/in nicht automatisch krankenversichert. Du hast jedoch mehrere Möglichkeiten dich (mit)versichern zu lassen.

:: Pflichtversicherung durch Beschäftigungsverhältnis

Wenn du dich in einem Beschäftigungsverhältnis befindest und dein monatliches Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2008: EUR 349,01) liegt, bist du pflichtversichert. Grundsätzlich gilt, dass bei Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit und freien Dienstverträgen das ASVG (Allgemeines
Sozialversicherungsgesetz) zur Anwendung kommt. Bei Einkünften aus Werkverträgen (“neue Selbstständige”) und gewerblicher Tätigkeit gilt das GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz).
Antragstellung:

Dienstvertrag: Du bist automatisch versichert und musst daher keinen Antrag stellen.
Werkvertrag: Du musst dich bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft anmelden
(http://esv-sva.sozvers.at).

:: Versicherung bei geringfügiger Beschäftigung

Als geringfügigeR BeschäftigteR (2008: bis zu EUR 349,01) mit Wohnsitz in Österreich hast du die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung (opting-in). Bei dieser Variante bist du gleichzeitig auch pensionsversichert und erwirbst anrechenbare Pensionszeiten. Der monatliche Beitrag für die Selbstversicherung beträgt EUR 49,25.

Antragstellung: Der Antrag ist an die Gebietskrankenkasse (GKK) zu stellen, in deren Sprengel dein Beschäftigungsort liegt.

:: Mitversicherung bei den Eltern

Grundsätzlich hast du bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die Möglichkeit, dich bei deinen Eltern, Großeltern oder Adoptiveltern mitversichern zu lassen (ausgenommen von dieser Altersgrenze sind behinderte Studierende). Du musst dem Sozialversicherungsträger allerdings nachweisen, dass du dein
Studium “ernsthaft und zielstrebig” betreibst (= 8 Wochenstunden po Studienjahr).
Antragstellung: Der Antrag ist an die GKK des oder der Versicherten zu stellen.

:: Mitversicherung bei dem Partner/der Partnerin

Ist deinE EhepartnerIn krankenversichert, besteht die Möglichkeit, dich bei diesem/dieser mitzuversichern. Das gilt für die Mitversicherung bei nichtverheirateten PartnerInnen, wenn ihr nachweislich (laut Meldezettel) seit mindestens 10 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Diese Mitversicherung ist im Gegensatz zur Mitversicherung bei den Eltern an keine Altersgrenze gekoppelt! Jedoch ist ein Zusatzbeitrag zu entrichten, der 3,4 % der Beitragsgrundlage des oder der Versicherten beträgt. Eine Beitragsbefreiung ist bei Kindererziehung, Pflegearbeit oder bei besonderer sozialer Schutzwürdigkeit
möglich.
Antragstellung: Der Antrag ist an die GKK des oder der Versicherten zu stellen.

:: Studentische Selbstversicherung

Die studentische Selbstversicherung kostet dich derzeit (2008) EUR 23,26/Monat. Sie ist nicht an ein Höchstalter gebunden; es gelten aber folgende Voraussetzungen:

  • Wer bereits ein Studium absolviert hat, kann diese Form der Selbstversicherung nicht beanspruchen, außer du betreibst ein weiterführendes Studium.
  • Das jährliche Einkommen darf nicht höher sein als EUR 5.814.
  • Das Studium darf maximal zweimal gewechselt worden sein, allerdings spätestens nach den ersten 2 Semestern einer Studienrichtung.
  • Die Gesamtanspruchsdauer ergibt sich aus der Mindeststudiendauer plus 1 Semester pro Abschnitt und zusätzlichen 4 Semestern (meist 14 Semester insgesamt). An Akademien und Fachhochschulen ist es die Ausbildungszeit plus 2 weitere Ausbildungsjahre. Diese Semesterbeschränkung gilt aber nicht für BezieherInnen eines Studienabschlussstipendiums.

Antragstellung: Zu beantragen ist die studentische Selbstversicherung bei der GKK des Studienorts.

:: Freiwillige Selbstversicherung in der Krankenversicherung

Sollten für dich weder Mitversicherung noch studentische Selbstversicherung in Frage kommen, besteht die Option auf eine freiwillige Selbstversicherung (bei der GKK) – diese allerdings zu einem empfindlich höheren Preis.
Der Beitragssatz beträgt derzeit (2008) EUR 333,59 pro Monat. Dieser kann herabgesetzt werden, wenn es aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Versicherten gerechtfertigt erscheint. Daher musst du deine finanzielle Situation belegen. Hier wird vor allem dein Einkommen, aber auch die Unterhaltsleistung der Eltern zur Beurteilung herangezogen. Stelle mit dem Antrag auf freiwillige Krankenversicherung
gleichzeitig einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage! Sonst wird jedenfalls zum Höchstsatz eingestuft. Der herabgesetzte Beitrag beträgt 83,40 Euro monatlich.
Antragstellung: Zu beantragen ist die Selbstversicherung bei der GKK des Studienorts.

Links und Adressen:

Wiener Gebietskrankenkasse
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien
Tel.: 01 60122-0
www.wgkk.at, office@wgkk.sozvers.at

Burgenländische Gebietskrankenkasse
Esterhazyplatz 3, 7000 Eisenstadt
Tel.: 02682 608
www.bgkk.at, bgkk@bgkk.at

Kärntner Gebietskrankenkasse
Kempfstrasse 8, 9021 Klagenfurt
Tel.: 050 5855 1000
www.kgkk.at, kaerntner.gkk@kgkk.sozvers.at

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
Dr. Karl-Renner-Promenade 14-16, 3100 St. Pölten
Tel.: 05 0899-6100
www.noegkk.at, haupstelle@noegkk.at

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
Gruberstraße 77, 4020 Linz
Tel.: 0732/78 07-0
www.ooegkk.at, ooegkk@ooegkk.at

Salzburger Gebietskrankenkasse
Faberstraße 19-23, 5024 Salzburg
Tel.: 0662 8889 - 0
www.sgkk.at, sgkk@sgkk.sozvers.at

Steiermärkische Gebietskrankenkasse
Josef-Pongratz-Platz 1, 8010 Graz
Tel.: 0316 80 35-0
www.stgkk.at, service@stgkk.at

Tiroler Gebietskrankenkasse
Klara-Pölt-Weg 2, 6021 Innsbruck
Tel.: 059160
www.tgkk.at, tgkk@tgkk.sozvers.at

Vorarlberger Gebietskrankenkasse
Jahngasse 4, 6850 Dornbirn
Tel.: 050 8455
www.vgkk.at, vgkk@vgkk.sozvers.at

 

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