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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
"Wir wollen im selben Bus fahren"
Dr. Helmut Graupner ist Vorsitzender des Rechtskomitee lambda, einem Verein, der sich für die Gleichstellung Homo- und Bisexueller einsetzt. Im Interview mit Oona Kroisleitner beurteilt er das neue Gesetz für eingetragene Partner*innenschaften.
Wie ist es zum neuen Partner*innen-schaftsgesetz gekommen? Inwiefern waren Homosexuellen-Organisationen eingebunden?
Ursprünglich in einer Arbeitsgruppe, die die vorige Regierung einberufen hat. Was dort erarbeitet wurde, ist aber nicht berücksichtigt worden. Die jetzige Regierung hat dann einen eigenständigen Vorschlag gemacht und der ist jetzt auch im Parlament eingebracht worden. Wir waren in der vorigen Regierung miteinbezogen, aber das ist nicht berücksichtigt worden.
Sehen Sie prinzipiell das neue Gesetz als Fortschritt oder als einen Rückschritt zur bisherigen Situation?
Naja, das ist ungefähr so ein Fortschritt, wie wenn Sie im Gegensatz zu anderen Menschen zu Fuß gehen müssen und die anderen dürfen mit dem Auto fahren. Dann ist es für Sie natürlich ein Fortschritt, wenn Sie auch mit dem Auto fahren dürfen und ein Auto kriegen. Aber Sie werden sich trotzdem gedemütigt fühlen, wenn Sie ein altes Werkl kriegen, das 20 Jahre alt ist und klapprig, während die anderen in schönen, neuen, funktionsfähigen Fahrzeugen fahren dürfen. Das heißt, natürlich ist es ein Fortschritt, aber mit Gleichbehandlung hat das relativ wenig zu tun.
Was sind Ihre größten Kritikpunkte an dem neuen Gesetz?
Es gibt mittlerweile 74 Abweichungen zum Eherecht, die wir gezählt haben. Diese ziehen sich quer durch alle Bereiche. Das geht allein von der Altersgrenze für die Partnerschaft, wann sie eingegegangen werden darf. Diese ist 16 für die Ehe und 18 für die Partnerschaft.
Bis dahin, dass man keinen eigenen Namen haben darf, dass man seinen Familiennamen verliert und der Name, den man bisher getragen hat, ist kein „Familienname“, sondern ein „Nachname“. Künftig wird man nicht mehr den Familienname angeben müssen, sondern entweder Familienname oder Nachname. Dafür müssen alle Formulare dieser Republik geändert werden. Und wenn man angibt, man hat einen Nachnamen, was man ja wahrheitsgemäß angeben muss, dann weiß auch jeder, dass man in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Das heißt, sie ist noch dazu mit einem Zwangs-Outing verbunden, weil man jetzt eine neue Namenskategorie geschaffen hat, den „Nachnamen“, den es bis jetzt nicht gab, zusätzlich zum Familienname. Und Nachname ist nur für die eingetragenen Partner, also nur für homosexuelle Paare.
Die Adoption ist verboten, sogar die Stiefkindadoption. Die Fortpflanzungsmedizin wird verboten. Das sind zum Teil Rückschritte, weil die Fortpflanzungsmedizin jetzt nicht ausdrücklich verboten ist. Die Stiefkindadoption ist jetzt zumindest sinnvoll möglich. Wenn der leibliche Elternteil stirbt, kann der gleichgeschlechtliche Elternteil adoptieren. Das wird künftig auch verboten. Und sogar bei Dingen wie Pflegefreistellung, Pflegeurlaub oder Sterbebegleitung für die Stiefkinder gibt‘s Benachteiligungen gegenüber Ehepaaren.
In den Medien ist die Frage nach dem Ort das große Thema. Wie „wichtig“ ist diese Beurkundung am Standesamt, wenn dagegen aber Adoptionsrechte etc. fehlen?
Es ist symbolisch sehr wichtig. Daher ist es ja auch der ÖVP, zum Beispiel, sehr wichtig, dass die Eintragung nicht am Standesamt stattfindet. Weil das eben eine wichtige Symbolkraft hat. Und weil man den Leuten damit schon von Anfang an vorführt, von der ersten Sekunde ihrer Partnerschaft an, dass sie nicht gleichwertig sind; dass sie nicht einmal so viel wert sind, dass sie am gleichen Ort, die Partnerschaft schließen dürfen, wie heterosexuellen Paare auch. Man möchte sie dort nicht sehen. Man verfrachtet sie auf ein anderes Amt. Eine schwerere Demütigung kann man sich schwer vorstellen.
Die inhaltlichen Rechte sind sicherlich grundsätzlich für die betroffenen Leute wichtiger als die Frage, wo die Partnerschaft geschlossen wird. Trotzdem ist es eine Form der Apartheid, inwieweit man auch berechtigt ist am selben Ort die Partnerschaft zu schließen. Sie brauchen nur Geschlecht durch Hautfarbe ersetzen, zum Beispiel eine gleichlautende Regelung: Menschen mit weißer Hautfarbe dürfen am Standesamt heiraten, zwei Menschen mit schwarzer Hautfarbe dort nicht. „Die wollen wir dort nicht sehen. Die müssen auf die Bezirkshauptmannschaft gehen.“ Das würde massiv aufregen, einen massiven Sturm der Entrüstung auslösen, und das mit Recht, weil das natürlich eine ganz massive Diskriminierung ist. Und man könnte auch da sagen: „Naja, es ist nicht so schlimm. Wichtig ist, dass sie durch die Partnerschaft die gleichen Rechte haben.“ Nein, es ist schon schlimm, weil man eben die Leute nicht woanders hin verfrachtet. Das ist eben das System der Apartheid, dass man sagt: „Ihr seid in eigenen Bussen und die Menschen mit weißer Hautfarbe sind auch in eigenen Bussen.“ Auch wenn die Busse gleich schön sind, ist es trotzdem schwer diskriminierend. Wir wollen im selben Bus fahren.
Was halten Sie davon, dass die eingetragene Partner*innenschaft nur für homosexuelle Paare gilt?
Es gibt teilweise andere Regelungen als bei der Ehe. Es gibt andere Scheidungsregelungen und Scheidungsfristen. Auch der nacheheliche oder nachpartnerschaftliche Unterhalt ist etwas anders geregelt. Bei der Pflicht zu Treue: Die gibt es in der Form nicht, sondern nur eine Pflicht zur Vertrauensbeziehung. Das sind Dinge, die unter Umständen heterosexuelle Paare auch ganz gerne hätten, eine lockerere Bindung. Und da ist für mich nicht einzusehen, warum die eingetragene Partnerschaft nur für gleichgeschlechtliche Paare sein soll. Genausowenig wie einzusehen ist, dass gleichgeschlechtliche Paare von der Ehe ausgeschlossen sind. Es ist eben die eingetragene Partnerschaft, so wie sie jetzt vorgelegt worden ist, kein reines Spiegelbild der Ehe, die nur anders heißt. Sondern es sind in verschiedenen Bereichen, bei einer gewissen Anzahl von Fällen, unterschiedliche Regeln. Und wenn das eben etwas Anderes ist, dann besteht auch die Notwendigkeit, dass man das allen Paaren zugänglich macht, weil ja die Heterosexuellen mit der Ehe eben nicht dann das Gleiche haben wie die gleichgeschlechtlichen Paare mit der eingetragenen Partnerschaft und umgekehrt. Sondern das ist dann eine neue Form der Partnerschaft, mit neuen Regelungen, die zum Teil gleich sind, aber zum Teil anders. Und daher muss das, was eröffnet wird, grundsätzlich auch allen zugänglich sein, unabhängig vom Geschlecht.
Sie haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz vorzugehen und Klage einzubringen. Wie genau soll es jetzt weitergehen?
Zuerst muss das Gesetz beschlossen werden, und mit ersten Jänner in Kraft treten, so wie es beabsichtigt ist. Dann werden wir diese Klagen einbringen. Erst muss man bei den österreichischen Gerichten einbringen, den österreichischen Rechtsweg ausschöpfen. Wenn das nicht erfolgreich sein sollte, dann kann man auch zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

