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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
OGH Urteil: Unis müssen genügend Lehrveranstaltungsplätze zur Verfügung stellen
In einem Musterprozess, den die ÖH Bundesvertretung seit 2005 geführt hatte, hat der oberste Gerichtshof den Studierenden nun Recht gegeben.
Ein Grazer Medizin Student hat die Universität verklagt, da diese nicht genügend Lehrplätze zur Verfügung stellte. Da der Medizin Student erst beim 2. Antritt eine Prüfung schaffte, beendete er somit erst verspätet den 1. Studienabschnitt. Dadurch wurde sein Anspruch auf einen Studienplatz im 2. Abschnitt jedoch nach hinten gereiht und er musste somit erheblich Studienzeitverzögerung in Kauf nehmen. Daraufhin verklagte er seine Universität, da diese nicht genügend Lehrveranstaltungsplätze und auch keine Parallellehrveranstaltungen angeboten hatte.
Der OGH hielt nun ihm Urteil fest, dass Universitäten genügend Lehrveranstaltungsplätze anbieten müssen. Alle Studierenden müssen in Mindeststudienzeit studieren können und haben somit Anspruch auf Schadensersatz. (link).
Da dies aber kein Einzelfall und sehr viele Studierende ihr Studium auf Grund von mangelndem Lehrveranstaltungsangebot und knappen Ressourcen nicht fortsetzen können, ruft die ÖH nun Studierende auf ebenfalls zu klagen (Formulare für eine Klage findest du hier!
Der Musterprozess zeigt einmal mehr, dass Österreichs Universitäten chronisch unterfinanziert sind und dringend eine Erhöhung des Hochschulbudgets und Handeln der Politik gefordert ist.
Die Studienzeitverzögern erklären aber auch die hohe Drop Out Quote. Viele können sich die Verzögerung ihres Studiums nicht leisten. Beihilfen gehen durch die entstandenen Zusatzsemester oft verloren, was die Überarbeitung des Stipendiensystems dringend notwendig macht.

