Seite drucken
Seite als PDF herunterladen
Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Die Stimme der Frauen
von Nina Heidorn
Im Zuge der Französischen Revolution wurde im Jahre 1789 von der französischen Nationalversammlung die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" verabschiedet. Dieses Dokument formuliert die "natürlichen, unveräußerlichen und geheiligten Rechte des Menschen" und stellt theoretisch die Gleichheit jedes einzelnen vor dem Gesetz und Recht fest. Frauen blieben trotz ihrer bedeutenden Rolle während der Französischen Revolution von den proklamierten Bürgerrechten ausgeschloss
„Art. 1: Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich in allen Rechten.
Art.10: Niemand darf wegen seiner Meinung verfolgt werden. Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen. Sie muss gleichermaßen das Recht haben, die Rednerbühne zu besteigen.“
Dies sind nur zwei Artikel aus einer Erklärung der „Rechte der Frau und Bürgerin“ geschrieben von Marie-Olympe de Gouges um 1791. Sie wurde unter dem Namen Marie Gouze in Südfrankreich im Jahr 1748 geboren. Nach dem frühen Tod ihres Mannes zog sie nach Paris und begann literarische und politische Schriften zu verfassen. De Gouges wollte ergänzend zu der Erklärung die Ehe durch einen auf Gleichberechtigung basierenden Vertrag ersetzen, den sogenannten „Gesellschaftsvertrag zwischen Mann und Frau“. Aufgrund dieser Veröffentlichungen kam sie unter die Guillotine.
Der Kampf um das Frauenwahlrecht in Europa
Bei der Entstehung der Ersten Frauenbewegung im 19. Jahrhundert spielte das Wahlrecht zunächst eine eher untergeordnete Rolle, auch wenn es vor allem von den Sufragetten in England schon vehement gefordert wurde. Es ging vor allem um zivilrechtliche Verbesserungen, wie die Änderung des Scheidungs- und Sorgerechts oder die Aufhebung der Vormundschaft des Mannes in der Ehe. Doch die Frauen mussten bald erkennen, dass sie ohne Rechte im politischen Bereich von männlichen Bündnispartnern abhängig waren.
In Europa, besonders in Österreich, Schweiz und in Frankreich, gab bei der Entstehung der Frauenwahlrechtsbewegung grundsätzlich zwei Ausgangssituationen: Einerseits gab es neue Wahlrechtsreformen, die ausschließlich den Männern zugute kamen und die Frauen ignorierten. Auf der anderen Seite neue Wahlgesetze, die einer Minderheit von privilegierten Frauen das Wahlrecht wieder entzogen, welches sie, wie in Österreich, traditionell besaßen.
Österreichische Pionierinnen
Marianne Hainisch war die Vertreterin des gemäßigten Flügels der Frauenbewegung in Österreich und gehörte zu den engagiertesten Mitgliedern des Vereins für erweiterte Frauenbildung. Sie wollte die Frauen der Mittelschicht vor der möglichen Verarmung schützen. 1870 forderte Marianne Hainisch die Errichtung von Mädchengymnasien und die Zulassung von Frauen zum Hochschulstudium. Später setzte sie sich auch für das Frauenstimmrecht und die Reformierung des Ehe- und Familienrechtes ein.
Eine weitere Aktivistin war Auguste Fickert, von Beruf Lehrerin und die Repräsentantin des radikalen Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung in Österreich. Sie setzte sich für das Frauenwahlrecht und für eine Reform des Ehe- und Familienrechtes, für die Zulassung der Frauen zum Hochschulstudium, für die Schulreform und die Unentgeltlichkeit des Unterrichtes ein. Als 1888 den steuerzahlenden Frauen Niederösterreichs im Zuge der Eingemeindung von Vorstädten das Wahlrecht entzogen werden sollte, organisierte sie zusammen mit Marie Schwarz, der Präsidentin des Vereins Lehrerinnen und Erzieherinnen, zwei Protestversammlungen.
Der sozialistische Weg
Die sozialistischen Frauen waren in der Fraueninternationale vereinigt. Der erste sozialistische Frauenkongress wurde 1907 in Stuttgart unter Leitung von Clara Zetkin veranstaltet.
Die Genossinnen forderten das Frauenwahlrecht mit derselben Dringlichkeit wie das allgemeine Männerwahlrecht für die sozialen Unterschichten, welches in einigen Ländern unter den männlichen Sozialisten nicht als selbstverständlich galt.
In Österreich forderte die SPÖ-Genossin Therese Schlesinger das Frauenwahlrecht noch mit Nachdruck und appellierte an die Solidarität der Genossen und um deren Unterstützung. Parteivorsitzender Victor Adler reagierte daraufhin mit folgenden Worten:
"Es hat niemals eine Sozialdemokratie gegeben, die nicht das Frauenwahlrecht als eine ebenso notwendige Sache angesehen hätte wie das der Männer. (...)
Aber es fragt sich, ob die politische Lage reif ist, um einen Feldzug für das Frauenwahlrecht zu unternehmen.
Und da sage ich ihnen rundweg, in Ländern wie Österreich, Belgien usw., wo das Männerwahlrecht noch nicht einmal erkämpft ist, wo wir alle Kräfte auf diesen Punkt konzentrieren müssen, wäre es eine politische Torheit, diesen Kampf abzulenken auf einen Punkt, der voraussichtlich erst später zu erreichen sein wird. Von diesem Standpunkt der politischen Taktik muss ich sagen: Wir müssen bei jeder Gelegenheit erklären, dass wir für das Frauenwahlrecht sind, dass wir auch den ersten Schritt auf diesem Gebiet machen wollen, aber dass der letzte Schritt erst dann gemacht werden kann, wenn der erste Schritt gemacht ist, und der ist: die Erkämpfung des Wahlrechtes für die Männer."
Die Mehrheit der Delegierten sprach sich für einen Antrag aus, in dem die sozialistischen Parteien verpflichtet wurden, ihren Prinzipien gemäß nicht erst für das Männerwahlrecht und dann für das Frauenwahlrecht zu kämpfen, sondern für ein allgemeines Wahlrecht.
Die Rolle des internationalen Frauentages
Beim zweiten Treffen 1910 in Kopenhagen beschloss die Sozialistische Internationale Frauenkonferenz die Einführung des Internationalen Frauentags als „Kampftag“ für das Frauenwahlrecht. Sie organisierten in vielen Ländern die ersten Demonstrationen für das Frauenwahlrecht.
Am 19. März 1911 kamen Dänemark, Österreich, Schweden, die Schweiz, Deutschland und die USA zum ersten internationalen Frauentag zusammen. Im Mittelpunkt der stattfindenden Demonstrationen stand das Frauenwahlrecht.
Der internationale Frauentag wurde schließlich ab 1921 auf den 8. März gelegt, um die Erinnerung an jene Fabrikarbeiterinnen zu wahren, die am 8. März im Jahr 1908 in New York in Streik getreten waren, um bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu erreichen. Sie wurden vom Fabrikbesitzer im Gebäude eingeschlossen. Als kurz danach ein verheerender Brand ausbrach, kamen 129 Arbeiterinnen in den Flammen ums Leben.
Die wichtigsten Forderungen der Frauen damals waren: Der Kampf gegen den imperialistischen Krieg, der Achtstundentag, die Festsetzung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutzgesetze, gleicher Lohn bei gleicher Arbeitsleistung, ausreichender Mutter- und Kinderschutz und eben das Wahl- und Stimmrecht für Frauen.
Mit harter Arbeit zum Ziel
In den Ländern Europas erhoben die Frauen ihre Forderungen zum Wahlrecht in verschiedenen Zeitungen und in eigenen Mitteilungsblättern. Später kamen noch gezieltes Lobbying und Öffentlichkeitsarbeit in Form von Petitionen und Gesetzesinitiativen dazu.
Frauenrechtlerinnen sammelten weiters Unterschriftenlisten zur Erreichung ihres Ziels und so konnte beispielsweise 1907 die Frauenwahlrechtsvereinigung in Island 11.000 Unterschriften von Frauen vorweisen, was in etwa der Zahl der wahlberechtigten Männer dort entsprach. Nur in wenigen Ländern kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts Straßenproteste, Demonstrationen und Mahnwachen hinzu.
Der Kreativität der Frauen waren keine Grenzen gesetzt. In Schweden fand Aufklärungsarbeit unter anderem in Form von fiktiven Geschichten und Theaterstücken statt. In der Schweiz benutzten die Frauen damals noch moderne Werbeträger wie Filme und Leuchtreklamen.
Wichtig für die Wahlrechtsbewegungen war es, ihr Anliegen in einem kulturell akzeptierten Rahmen zu formulieren. Wenn das Geschlechterbild aber kein öffentliches Auftreten für Frauen vorsah, mussten erst neue Identitäten geschaffen werden, damit die Forderung nach politischer Partizipation legitim wurde.
SympathisantInnen und politische GegnerInnen
In vielen Staaten sympathisierten die liberalen Kräfte mit dem Frauenwahlrecht.
Die liberalen Politiker hielten jedoch oft an einem Zensus fest und machten politische Partizipation vom sozialen Stand oder von der Bildung abhängig, denn die europaweit diskutierte Frage lautete, ob der ArbeiterInnenklasse oder dem weiblichen Geschlecht der Vorrang zu geben war.
Jede politische Seite befürchtete für sich negative Konsequenzen. Sozialisten und Liberale glaubten vielfach, dass vom Stimmrecht der Frauen vor allem die Konservativen und Klerikalen profitieren würden, dagegen beschworen konservative Parteien die Gefahr, dass Frauen mit ihrer Stimme linke und liberale Parteien stärken würden.
Ein weiterer Grund der Ablehnung war die Angst der Männer, dass die Einführung des Frauenwahlrechts den ersten Schritt zur vollständigen Emanzipation ebnen würde, weshalb sich vordergründig die Aufhebung der Klassenbarriere durchsetzte. Frauen hatten darüber hinaus sehr hart gegen geschlechtsspezifische Barrieren zu kämpfen, von denen Männer nicht betroffen waren.
In einigen katholischen Staaten wie Belgien, Italien und Bulgarien wurde verheirateten Müttern das kommunale Wahlrecht zuerst zugestanden, weil sie als „wertvoller“ galten als kinderlose Frauen. Bei Männern hingegen wurde die Wahlberechtigung nie von der Zeugung ehelicher Kinder abhängig gemacht.
In Griechenland wurde für Frauen ein gewisser Bildungszensus eingeführt. Sie mussten im Gegensatz zu männlichen Wählern Schulbildung nachweisen. In England, Ungarn und Island unterlagen Frauen zeitweise einem Alterszensus. In Österreich, Spanien und Italien gab es den so genannten Moralzensus, der Prostituierten das Wahlrecht vorenthielt, während die Freier von dieser Einschränkung nicht betroffen waren.
Das Wahlrecht in den USA
Vorreiterinnen in Sachen Frauenwahlrecht wurden schlussendlich die USA.
In der Bewegung zur Abschaffung der Sklaverei spielten Frauen - sowohl weiße als auch schwarze - eine Rolle. Vielen weißen Frauen fiel es leicht, sich mit den schwarzen Frauen zu solidarisieren, da sie selbst unter der patriarchalen Unterdrückung litten.
Die Aktivität in der Bewegung bot den Frauen aber auch die Möglichkeit, aus der Enge von Heim und Herd zu entfliehen und sich öffentlich politisch zu betätigen. Aus den Erfahrungen im Kampf gegen die Sklaverei entwickelten sie Fähigkeiten, die sie auch im Kampf gegen ihre eigene Unterdrückung anwenden konnten.
Im Jahr 1948 wurde auf einer Frauentagung die „Declaration of Sentiment“ verabschiedet, eine Grundsatzerklärung gegen die Dominanz der Männer in allen Lebensbereichen. Wyoming war 1869 der erste Staat weltweit, der das Wahlrecht für Frauen einführte. Allerdings wurde das gleichberechtigte Wahlsystem erst 1920 in den ganzen USA eingeführt.
Das Frauenwahlrecht wird in Europa durchgesetzt
In Österreich bot 1918 die Auflösung der Habsburgermonarchie und die Errichtung einer Republik nach dem Ersten Weltkrieg die Gelegenheit zur Einführung des Frauenstimmrechts. Die Anführer der SozialdemokratInnen sahen sich dazu verpflichtet, das allgemeine Wahlrecht für beide Geschlechter zur Basis der Wahlordnungen der Republik zu machen, da das Frauenwahlrecht schließlich schon seit 1892 im Parteiprogramm verankert war. Schlussendlich drängten die weiblichen Parteimitglieder auf die Verwirklichung, da ein Rückzug die Sozialdemokratie kurz vor den Wahlen als unglaubwürdig erscheinen lassen würde. Somit wurde 1918 das Wahlrecht für Frauen anerkannt.
Nicht nur Österreich, sondern auch im restlichen mittleren Europa haben fast alle Länder nach dem Ersten Weltkrieg das Frauenwahlrecht eingeführt. Bei ihnen vollzog sich um 1918 ein vollständiger Umbruch, der entweder im Zuge einer Revolution oder einer neuen Staatsgründung die Einführung des allgemeinen Wahlrechts für beide Geschlechter umfasste.
Die meisten südlichen und südöstlichen Länder erlangten nach dem Zweiten Weltkrieg das Frauenstimmrecht. In Portugal und Spanien herrschte lange Zeit eine Diktatur eines autoritären Regimes, welches in Portugal ein allgemeines Frauenstimmrecht verhinderte und in Spanien die früheren frauenpolitischen Errungenschaften rückgängig machte. So bekam Portugal erst 1976 das allgemeine Wahlrecht zugesprochen. Auch die Einführung des Frauenwahlrechts in Belgien und Frankreich fallen in diese Zeit.
Schwer hatten es die Frauen in der Schweiz und in Liechtenstein. Hier hing die Einführung des Frauenwahlrechts von einer männlichen Volksabstimmung ab. Dagegen konnte nur schwer angekämpft werden. Erst 1992 wurde im letzten Kanton der Schweiz das Frauenwahlrecht eingeführt.
Außerhalb Europas gelang es den Frauen in Neuseeland und Australien viel früher das Wahlrecht für ihr Geschlecht einzuführen (Neuseeland 1893, Australien 1902).
Die Stimme der Frauen
Die Einführung des Wahlrechtes für Frauen erforderte viel Einsatz und genauso viele Opfer von tausenden Frauen auf der ganzen Welt.
Die Frauenbewegung ist noch lange nicht zu Ende, es gibt noch viel zu tun. Jede Frau kann schon einiges dazu beitragen, indem sie die Arbeit dieser Frauen in der Frauenwahlrechtsbewegung würdigt und von diesem hart erkämpften Recht auch Gebrauch macht.

