Unigruppen

Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
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Abtreibung - wie sieht es wirklich aus?

Die Fristenregelung ist schon längst erkämpft, bloß nicht mehr anrühren, aus Angst etwas zu verändern. Doch es gibt noch viel was verbessert werden muss!

Lange Zeit haben Frauen auf der ganzen Welt für ihr Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie gekämpft. In vielerlei Hinsicht waren sie erfolgreich, doch es gibt noch viel zu tun. Gerade beim Thema Abtreibung wird klar wie prekär die Verhältnisse von Frauen vielerorts immer noch sind.

Was wurde erreicht?

Seit 1975 wird Abtreibung in Österreich durch die Fristenregelung gebilligt.

Dabei wurde der Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche aber keineswegs legitimiert, sondern bloß straffrei gestellt. Nach Ablauf der Drei-Monats-Frist ist eine Abtreibung nur noch erlaubt, wenn eine ernste Gefahr für das Leben der Frau besteht, eine schwere körperliche oder geistige Behinderung des Kindes zu erwarten ist, oder die Frau zum Beginn der Schwangerschaft ihr 14.Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Ironischerweise kann diese „Operation“ in Österreich allerdings nicht durchgeführt werden und frau muss sich dafür in den Niederlanden oder anderen Staaten behandeln lassen, in denen die technischen Möglichkeiten vorhanden sind.

Probleme tun sich nicht nur in diesem Bereich auf. Es ist kaum zu glauben, aber es gibt in Österreich immer noch ein Bundesland – das Burgenland - in dem keine Abtreibungen durchgeführt werden. In Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg ist ein Schwangerschaftsabbruch nur in jeweils einem einzigen Krankenhaus möglich.

Dies liegt einerseits an der Verweigerung der Ärztinnen und Ärzte, wie auch der Krankenhäuser und andererseits an der politischen Untätigkeit in diesem Bereich.

Auf Wunsch der „Volkspartei“

Die bisherigen Vorraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch sind eine vorherige ärztliche Beratung, sowie die Durchführung durch eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt. Die ÖVP fordert nun vehement eine zusätzliche verpflichtende lebensbejahende Schwangerschaftsberatung für die werdenden Mütter. Dabei stellt sich die große Frage, wer diese Gespräche durchführen soll, wer sie finanzieren wird und vor allem welchen Nutzen sie haben sollen?

Vorreiterinnenrolle

Auch wenn man/frau Österreich mit anderen westeuropäischen Staaten vergleicht wird schnell klar, dass hier noch viel Aufholbedarf besteht. Das positive Beispiel schlechthin in diesem Zusammenhang sind die Niederlande. Holland setzt auf frühe und intensive Sexualaufklärung sowie leicht zugängliche und legale Abtreibung bis zur 22.Woche, die kostenlos für jede holländische Frau möglich ist. Verhütungsmittel werden von der medizinischen Grundversorgung gedeckt und stehen somit 60% der Bevölkerung ebenfalls gratis zur Verfügung. Diese liberalen Bestimmungen haben dazu geführt, dass die Niederlande eine der niedrigsten Abortraten weltweit aufweisen.

Es bleibt auch weiterhin wichtig für Verbesserungen in diesem Bereich einzutreten. Das holländische Modell könnte dabei als hervorragendes Beispiel dienen.

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