Unigruppen

Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at

Bakkalaureat Statistik

Qualifikationsprofil und Studienziele

§ 1

(1) Gegenstand des Studiums ist das Erlernen der statistischen Methodik und ihrer Anwendungen. Es dient der Vorbereitung auf das weiterführende Magisterstudium der Statistik, soll aber auch den Zugang zu anderen Magisterstudien, etwa im Bereich der Wirtschaftswissenschaften, ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Absolventen und Absolventinnen für eine einschlägige Berufstätigkeit ausgebildet werden.
(2) Ein weiteres Ausbildungsziel des Studiums ist die Beherrschung der englischen Fachsprache der Statistik. Lehrveranstaltungen können in englischer Sprache abgehalten werden. Seminarvorträge sind möglichst auf Englisch zu halten. Bei der Beurteilung ist die Beherrschung des Lehrstoffes und nicht die Sprachbeherrschung zu werten.
(3) Ausbildungsziel ist auch die Beherrschung der dem Stand der Technik entsprechenden Informationstechnologie. In den Lehrveranstaltungen ist nach Maßgabe der Möglichkeiten darauf zu achten.
(4) Der Bedeutung neuer Lehr- und Lernformen, insbesondere durch die Nutzung Neuer Medien, soll beim fachspezifischen Kompetenzerwerb durch Einsatz entsprechender Hilfsmittel (etwa content-Bereitstellung, kollaborativer und kooperativer Lernszenarien, eTesting) Rechnung getragen werden, wodurch die Studierenden auch überfachliche Kompetenzen im Umgang mit Neuen Medien in der Lehre erwerben können.


Dauer und Umfang


§ 2

(1) Der gesamte Arbeitsaufwand für das Bakkalaureatsstudium Statistik beträgt 180 ECTS-Punkte. Das entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von 6 Semestern.
(2) Der Arbeitsaufwand wird grundsätzlich durch ECTS Punkte bestimmt.
(3) Um den Studierenden die für ein Modul oder eine Lehrveranstaltung vorgesehenen Kontaktzeiten mit den Lehrenden bekannt zu geben, sind zusätzlich auch die Semesterwochenstunden (SSt) angegeben.


Zulassungsvoraussetzungen

§ 3

Die Zulassung zum Bakkalaureatsstudium Statistik erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.


Akademischer Grad

§ 4

Absolventinnen bzw. Absolventen des Bakkalaureatsstudiums Statistik ist der akademische Grad „Bakkalaurea der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ bzw. „Bakkalaureus der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ – abgekürzt Bakk. rer. soc. oec. - zu verleihen. Dieser akademische Grad ist hinter dem Namen zu führen.


Aufbau

§ 5

Das Bakkalaureatsstudium Statistik besteht aus verpflichtenden Kernmodulen (126 ECTS) sowie Wahlfachmodulen (48 ECTS). Die Wahlfachmodule teilen sich in jene Module, die jedenfalls einen Fachbezug zur Statistik aufweisen (8 ECTS) und freie Wahlfächer (40 ECTS). Insgesamt 6 ECTS entfallen auf zwei Bakkalaureatsarbeiten.


§ 6

(1) Module setzen sich aus einer oder mehreren Komponenten zusammen, die traditionellen universitären Lehrveranstaltungstypen entsprechen (Vorlesung (VO), Übung (UE), Seminar (SE), Praktikum (PR)). Universitätskurse (UK) kombinieren mindestens zwei dieser Komponenten und sind prüfungsimmanent. Übungen, Seminare und Praktika sind ebenfalls prüfungsimmanent.
(2) Im Bakkalaureatsstudium stehen für Übungen und Universitätskurse 30 Plätze, für Seminare und Praktika 24 Plätze zur Verfügung.
(3) Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt mittels des im Anhang dargestellten Verfahrens.
§ 7 Aufbau und Gestaltung sowie die empfohlenen Vorkenntnisse einer Lehrveranstaltung sind vom Lehrveranstaltungsleiter vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt zu geben. In Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Leistungsbeurteilung unter Einbeziehung der Mitarbeit der Studierenden während der gesamten Dauer der Lehrveranstaltung sowie nach den von den Lehrveranstaltungsleiterinnen und Lehrveranstaltungsleitern zu Beginn bekannt gegebenen Beurteilungskriterien. Lehrveranstaltungsprüfungen für Vorlesungen (Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter) werden nach Ende der Lehrveranstaltung in schriftlicher oder mündlicher Form abgehalten.


§ 8

(1) Das Bakkalaureatsstudium Statistik umfasst vierzehn Kernmodule. Diese sind in der Modultafel (siehe § 10) als Module (1) bis (14) nummeriert und in den folgenden Modulkörben zusammengefasst:
1. Grundzüge der Wahrscheinlichkeitsrechnung und Inferenzstatistik
2. Mathematik und Optimierung
3. Lineare Modelle
4. Angewandte Statistik
5. Ökonometrie und Zeitreihenanalyse
6. Wahlfach: Finanz- und Versicherungsmathematik bzw. Bioinformatik und statistische Genetik
7. Seminar
8. Mathematische Statistik
(2) Aus den freien Wahlfächern ist eine zur Abdeckung von zumindest 40 ECTS erforderliche Anzahl an Modulen zu wählen.
1. Die Wahlfachmodule sind aus einem oder zwei der folgenden Fachgebiete zu wählen:
- Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft),
- Methodenwissenschaften (Mathematik, Informatik),
- Fachgebiete mit stärkerem Bezug zur Statistik (Psychologie, Soziologie, Biowissenschaften, Bioinformatik, Geowissenschaften, Medizin).
2. Andere Fachgebiete können auf Antrag als Wahlfach genehmigt werden, sofern sich der/die Studierende damit eine voraussichtlich berufsrelevante Zusatzqualifikation aneignen kann.
3. Werden zwei Fachgebiete gewählt, so sind aus jedem Gebiet Module im Umfang von zumindest zehn ECTS Punkten zu absolvieren.
4. Module, die von der zuständigen Studienprogrammleitung als „Wahlfachmodule für das Bakkalaureatsstudium Statistik“ getrennt nach dem Fachgebiet veröffentlicht wurden, sind jedenfalls für das betreffende Fachgebiet zulässig. Andere Module bedürfen für ihre Verwertbarkeit als Wahlfachmodule der Genehmigung durch das fachzuständige Mitglied der Studienprogrammleitung.
5. Als Wahlfachmodule im Fachgebiet Betriebswirtschaft müssen die Studierenden jedenfalls die nachfolgenden Module im Ausmaß von 20 ECTS Punkten gem. § 6 (1) des Curriculums des Bakkalaureatsstudiums Betriebswirtschaft der Universität Wien
- Grundzüge der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre,
- Grundzüge des Rechts,
- Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und
- Grundzüge der Wirtschaftssoziologie
absolvieren und können darauf aufbauend nach Wahl die Module
- ABWL: Finanzwirtschaft,
- ABWL: Marketing,
- ABWL: Organisation und Personal
- ABWL: Produktion und Logistik
- ABWL: Innovations- und Technologiemanagement
- Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen
- Mikroökonomie
- Makroökonomie
- Privatrecht
- Steuerrecht
- Business English
- Empirische Sozialforschung
gem. § 6 (2), Zif. 1 bis 6, Zif. 8 bis 11 und Zif. 15 bis 16 des Curriculums des Bakkalaureatsstudiums Betriebswirtschaft der Universität Wien im Gesamtausmaß von 40 ECTS Punkten absolvieren.
(3) Enthält ein Modul eine Vorlesung oder eine Übung, so kann stattdessen auch ein Universitätskurs gleichen Umfanges angeboten werden, dessen Absolvierung in diesem Fall die Vorlesung oder die Übung ersetzt.
§ 9 Die Studieneingangsphase besteht aus den Modulen (1), (2) und (4), sowie einem Wahlfachmodul im Ausmaß von 5 ECTS.


§ 10 Modultafel: Die Module des Bakkalaureatsstudiums Statistik sind wie folgt aufgebaut:

Modulkörbe und Module

Siehe Tabelle in Curriculum

§ 11 Erläuterungen zur Modultafel
(1) In der Modultafel sind Module zu Modulkörben zusammengefasst.
(2) Ist in einem Modul nur der Lehrveranstaltungstyp angegeben, so entspricht der Lehrveranstaltungstitel dem Titel des Moduls.
(3) Die Semesterangaben („Sem.“) in der Modultafel stellen eine Empfehlung dar, die eine sinnvolle zeitliche Abfolge der Wissensvermittlung sicherstellen soll. Abweichungen sind allerdings zulässig. Es wird jedenfalls empfohlen, Lehrveranstaltungen eines Moduls im engen zeitlichen Zusammenhang zu absolvieren.
(4) Die Aufteilung der Wahlfachmodule in Semestermodule stellt ebenfalls nur eine Empfehlung dar. Insbesondere ist es zulässig (und kann je nach Wahlfach auch notwendig sein) zur Absolvierung der Wahlfächer andere Module anderen Umfangs zu wählen. Die Bestimmungen in § 8 (2) sind jedenfalls zu beachten.
§ 12 Lehrveranstaltungen mit Bakkalaureatsarbeit
(1) Im Laufe des Studiums sind zwei Bakkalaureatsarbeiten anzufertigen.
(2) Eine Bakkalaureatsarbeit ist eine schriftliche Hausarbeit im Rahmen einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung aus den Modulen des § 10, mit Ausnahme der Module 1,2 und 4.
(3) Zumindest eine der Bakkalaureatsarbeiten muss im Rahmen einer Lehrveranstaltung aus den Kernmodulen (1) - (14) absolviert werden. 4
(4) Jede Bakkalaureatsarbeit entspricht 3 ECTS Punkten. Diese sind bei den ECTS-Punkten jener Lehrveranstaltungen zu berücksichtigen und auszuweisen, in denen die Bakkalaureatsarbeiten erstellt worden sind.


Prüfungsordnung


§ 13

(1) Alle Prüfungen werden als Lehrveranstaltungsprüfungen abgehalten. Es gilt die Notenskala 1 – 5 (sehr gut, gut, befriedigend, genügend, nicht genügend).
(2) Der Lehrveranstaltungsleiter bzw. die Lehrveranstaltungsleiterin ist bei der Gestaltung der Prüfung frei. Die Bestimmungen des § 7 sind allerdings zu beachten.


§ 14

(1) Die Prüfung in einem Modul ist bestanden, wenn der bzw. die Studierende positive Leistungsnachweise über alle zu diesem Modul gehörigen Lehrveranstaltungen vorlegt. Bei mehreren Lehrveranstaltungen ist die Note des Moduls das mit den ECTS Punkten gewichtete Mittel der Einzelnoten der zu einem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen. Die jeweiligen Lehrveranstaltungen können getrennt voneinander wiederholt werden.
3 geplante geringfügige Änderung: „Es werden in der Modultafel bei den Freien Wahlfächern im Semestermodul (4) die ECTS Punkte korrigiert, damit die Summe der Freien Wahlfächer mit insgesamt 40 ECTS den Vorgaben des Curriculums entspricht.“ Die Umsetzung der geringfügigen Änderung wird mit 01.10.2010 angestrebt.
4 geplante geringfügige Änderung: „Es wird die Formulierung des § 12 Abs. 3 der letzten Änderung des Curriculums angepasst, sodass zumindest eine der Bakkalaureatsarbeiten im Rahmen einer Lehrveranstaltung aus den Kernmodulen (1) – (14) (statt 1-13) absolviert wird.“ Die Umsetzung der geringfügigen Änderung wird mit 01.10.2010 angestrebt.


(2) Wenn dieser Durchschnitt keine ganze Zahl ist, dann ist die betreffende Modulnote auf die nächst größere ganze Zahl aufzurunden, wenn die Differenz zwischen dem gewichteten Mittel und der nächst kleineren ganzen Zahl größer als 0.5 ist. Ist diese Differenz kleiner oder gleich 0.5, dann ist die betreffende Modulnote auf die nächst kleinere ganze Zahl abzurunden.


§ 15

Das gesamte Studium ist bestanden, wenn die Prüfungen für alle in der Modultafel (siehe § 10) angeführten Module bestanden sind und die Bakkalaureatsarbeiten positiv bewertet wurden. In diesem Falle wird die Gesamtnote “bestanden” oder “mit Auszeichnung bestanden” gegeben. Letztere Note wird gegeben, wenn in keinem Modul eine schlechtere Beurteilung als “gut” und in mindestens der Hälfte der Module die Beurteilung ‚sehr gut‘ erteilt wurde.


Inkrafttreten

§ 16

(1) Dieses Curriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1. Oktober 2006 in Kraft.
(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 27.06.2007, Nr. 190, Stück 33, treten mit 1. Oktober 2007 in Kraft.
(3) Diese Änderungen treten mit 01. Oktober 2009 in Kraft.


Übergangsbestimmungen

§ 17

(1) Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die im Wintersemester 2006 ihr Studium beginnen.
(2) Studierende, die vor diesem Zeitpunkt ihr Studium begonnen haben, können sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen.
(3) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem letzten vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Studienplan unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30. September 2012 abzuschließen.
(4) Wenn im späteren Verlauf des Studiums Lehrveranstaltungen, die auf Grund der ursprünglichen Studienpläne verpflichtend vorgeschrieben waren, nicht mehr angeboten werden, hat das nach den Organisationsvorschriften der Universität Wien zuständige Organ von Amts wegen oder auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid festzustellen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen (Fachprüfungen) anstelle dieser Lehrveranstaltungen zu absolvieren und anzuerkennen sind.

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