Seite drucken
Seite als PDF herunterladen
Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
Wir möchten hiermit nun klarstellen, dass der VSStÖ mit der Absage des Festes nichts zu tun hat.
Schon beim ÖH-Wahlkampf 09 hatten wir die Forderung, dass wir am BWZ Prüfungsvorbereitungskurse für die Studentinnen veranstalten wollen, um in Fächer wie Finanzwirtschaft, Empirische EK oder anderen Lehrveranstaltungen, die hohe Drop out Quote zu senken.
Nach langer Vorbereitung und die Genehmigung durch den Dekan haben wir unser Projekt erreicht und waren sehr froh, dass wir diese Kurse am BWZ veranstalten dürfen.
Allerdings war die AG mit dieser Idee nicht einverstanden und hat mit einem Beschluss bei der Fakultätsvertretersitzung anfangs Oktober einen Beschluss mit dem Dekan beschlossen, dass die angebotenen Kurse verboten werden, mit der Begründung, dass diese Kurse kostenpflichtig sind und kostenpflichtige Veranstaltungen am BWZ verboten werden.
Allerdings steht folgendes im § 10.Abs 1 des Hochschülerschaftsgesetzes: Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und die in ihren Organen vertretenen wahlwerbenden Gruppen sind berechtigt, Veranstaltungen an der jeweiligen Universität durchzuführen. Solche Veranstaltungen sind der Rektorin oder dem Rektor mindestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen. Bei Unterlassung der fristgerechten Anzeige geht das Recht auf Durchführung dieser Veranstaltung verloren. Die Rektorin oder der Rektor bestimmt, welche Räume für welchen Zeitraum für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Veranstaltungen sind grundsätzlich öffentlich, jedoch kann der Zutritt erforderlichenfalls auf Angehörige der jeweiligen Universität eingeschränkt und mit einer den räumlichen Verhältnissen entsprechenden Zahl begrenzt werden. Die Rektorin oder der Rektor kann eine Veranstaltung innerhalb von 48 Stunden nach der Anzeige untersagen, wenn ihre Durchführung insbesondere im Hinblick auf das Fehlen geeigneter Räume nur unter Beeinträchtigung des Lehr- und Forschungsbetriebes sichergestellt werden könnte.
Daher hat sich die VSStÖ-BWZ-Gruppe sich auf diesen § berufen und wir haben das auch beim Rektorat gemeldet, dass der Dekan vorläufig die Kurse doch nach Beschluss der AG verboten hat, (weil sie kostenpflichtig sind) aber kostenpflichtige Veranstaltungen wie zum Beispiel das BWZ-Fest erlaubt wird. Entweder er verbietet beide Veranstaltungen oder er soll beide genehmigen (so war unsere Forderung)
Als der Rektor jedoch mitbekommen hat, dass am BWZ, ein Fest stattfinden wird war er verwundert, weil vor einigen Jahren ein Beschluss seitens des Rektorats beschlossen worden ist, wo man Feste in den Universitätsräumen verboten hat, weil sich vor einigen Jahren eine Studentin am BWZ Fest verletzt hat und somit am nächsten Tag das BWZ negativ in den Schlagzeilen geraten ist. Daher hat er seinen Beschluss nochmal gefestigt und das BWZ Fest aus Sicherheitsgründen und Wiederholungsgefahr abgesagt. Desweiteren hat er den VSStÖ-Crashkurs erlaubt, da alle Voraussetzungen laut § 10.HSG gegeben sind.
Hätte die AG also unsere gebotenen Kurse, die als Unterstützung der Studentinnen und als Prüfungsvorbereitung dienen sollten, bei der Fakultätsvertretung nicht blockiert, hätten wir uns nie gegen das BWZ-Fest beim Rektor beschwert. Wir hätten es nur sehr unfair gefunden, wenn unsere Kurse verboten werden und das BWZ-Fest als Beispiel einer kostenpflichtigen Veranstaltung erlaubt wird. Somit hat sich die AG ein Eigentor mit diesem Beschluss geschossen.
Daher werden wir den Studentinnen in Zukunft diese Kurse weiterhin anbieten und ab nächstem Semester werden noch mehr Kurse angeboten.
Dein VSStÖ-BWZ Team.

